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Chancen fürs Leben

Frühförderung unterstützt Eltern und Kinder mit zahlreichen Hilfsangeboten
Bild: Kerstin Pukall

Frühförderung unterstützt mit einem ganzheitlichen Konzept Eltern und Kinder



Frühförderung ist der Oberbegriff für verschiedene Hilfsangebote, die Eltern in Anspruch nehmen können, wenn sie sich hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder bereits eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung des Kindes vorliegt. Die Frühförderung soll vor allem Kindern im Säuglings- bis Schulalter helfen, die hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. Also Kindern, die eine verzögerte Entwicklung durchlaufen, behindert sind oder von einer Behinderung bedroht sind. Das ganzheitliche Hilfekonzept besteht aus medizinischer, psychologischer, pädagogischer und sozialer Unterstützung der Familie, die selbstverständlich mit einbezogen wird und alle auszuwählenden Maßnahmen mitbestimmt.

Ziel der Frühförderung ist es, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, wenn möglich, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Auf diese Weise bekommen die Kinder bestmögliche Chancen für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und möglichst optimale Entwicklungschancen für ein selbstbestimmtes Leben.

Wer trägt die Kosten?



Frühförderung ist Vorsorge. Sie eröffnet den Kindern die Chance auf ein besseres Leben und verhindert gleichzeitig auch Folgekosten. Bisher waren die vielfältigen Leistungen, die eine gute Frühförderung beinhalten sollte, ganz unterschiedlichen Leistungsträgern zugeordnet.

Erstmals in der gut dreißigjährigen Geschichte der Frühförderung ist sie jetzt im neuen Sozialgesetzbuch IX (SGB) als Komplexleistung beschrieben. Das bedeutet, dass sie als interdisziplinäre Leistung von pädagogischen, psychologischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen gesetzlich verankert ist.
Grundsätzlich leitet sich der Rechtsanspruch für das Kind wie folgt ab: Gemäß SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) fallen medizinisch-psychotherapeutisch-therapeutische Leistungen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen. Aus Sicht der Familien ist also die ärztliche Verordnung oder die ärztliche Überweisung zu einem sozialpädiatrischen Zentrum die Grundlage der Leistungserbringung. Im Zweifelsfall hat hierfür der Sozialhilfeträger in Vorleistung zu treten.
Teil 1

Frühförderung unterstützt

Wer trägt die Kosten?

Teil 2

So arbeitet die Frühförderung

Mobile Frühförderung

Ambulante Frühförderung

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Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Internet unter Vereinigung für Inter- disziplinäre Frühförderung e.V.
www.fruehfoerderung-viff.de
Tipp: Leistungen der Frühförderung gehören zur medizinischen Grundversorgung und müssen verordnet werden. Sprechen Sie als Erstes Ihren Kinderarzt an, wenn Sie sich über die Entwicklung Ihres Kindes Sorgen machen. Er kann Ihnen einige Fragen sicher schon im Vorfeld beantworten und Sie über das weitere Vorgehen informieren.

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