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Stillen bei Erwerbstätigkeit

Stillen ist das Beste was Sie tun können, auch während des Jobs!
Bild: Medela

In den ersten acht Wochen nach der Geburt besteht ein Beschäftigungs- verbot, nach Frühgeburten auch länger. Diese gesetzlichen Vorgaben sollen Mutter und Kind nach der Geburt schützen. Einerseits, damit die Frauen sich im Wochenbett erholen können und andererseits, um die Grundlagen für eine gute Mutter-Kind-Beziehung zu legen.

Egal wie sich die Familien danach entscheiden, ein Abstillen des Kindes ist nicht zwingend erforderlich. Im Gegenteil, es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die das Weiterstillen trotz Berufstätigkeit als sinnvoll erscheinen lassen. Ein Vorteil für Mutter und Kind ist, dass sie trotz berufsbedingter Trennung eine besondere Nähe zueinander behalten, denn gerade das Stillen fördert die Bindung zwischen beiden. So können die Stillmahlzeiten nachgeholt werden. Hat sich das Stillen eingespielt, ist Stillen als Nachtmahlzeit außerdem einfacher als Flaschenfütterung. Gestillte Kinder sind nachweislich seltener krank als nichtgestillte.
Diesen Vorteilen können sich auch Arbeitgeber kaum verschließen. Stillende Mütter werden durch die optimale Ernährung ihres Kindes weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten haben. Unterstützen die Arbeitgeber die Frauen in ihrem Stillwunsch, kann es zu größerer Berufszufriedenheit und Identifikation mit dem Betrieb weit über die Stillzeit hinaus kommen.

Der Gesetzgeber hat das Anrecht auf Stillzeiten im Paragraph 7 des Mutterschutzgesetzes verankert. Mütter sollten ihre Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsantritt in Kenntnis setzen, dass sie Stillzeiten in Anspruch nehmen wollen. Falls sie vorhaben, in den Stillzeiten abzupumpen, sollten sie nach geeigneten Räumen Ausschau halten, in die sie sich zurückziehen und wo sie auch die Pumpe säubern können.

Wie aber lässt sich Stillen und Berufstätigkeit im Alltag organisieren? Eine Möglichkeit ist es, das Kind unmittelbar vor dem Weggehen und nach dem Nachhausekommen zu stillen. Dann muss nur die Zwischenzeit überbrückt werden. Stillzeiten können an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden. In den Stillpausen kann das Kind von der Betreuungsperson zum Arbeitsplatz gebracht werden oder die Mutter fährt nach Hause. Sie kann die Stillzeiten auch nutzen, um in einem geeigneten Raum mit Hilfe einer elektrischen Milchpumpe abzupumpen oder Milch abzudrücken.
Teil 1

Stillen sollten Sie auch während Ihrer Tätigkeit!

Teil 2

Wie organisieren Sie Stillen und Job?

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Fachkundige Stillberatung

AFS-Stillberaterinnen, die extra dafür ausgebildet sind, bieten Ihnen deutschlandweit per Telefonberatung oder bei regionalen Still-Treffs Antworten und Unterstützung für diese und viele andere Fragen rund ums Stillen.
Eine Stillgruppe oder persönliche Ansprechpartnerin in Ihrer Region sowie schriftliche Informationen zum Thema finden Sie unter
www.afs-stillen.de
Telefonberatung erhalten Sie täglich unter der bundesweiten Still-Hotline
0180 - 5 - STILLEN (7845536) (12 cent/min).
Zudem können Sie den Flyer „Stillen bei Erwerbstätigkeit“ in der AFS e.V.-Geschäftsstelle unter 0228 / 35 03 871 anfordern oder von der Homepage downloaden.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem Beginn der Berufstätigkeit in einem Gespräch individuell für die eigene Situation beraten zu lassen. Gern stehen Still- und Laktationsberaterinnen IBCLCs (International Board Certified Lactation Consultant) zu einer Beratung zu diesem Thema zur Verfügung. Sie können sich eine Beraterin in Ihrer Nähe wählen unter www.bdl-stillen.de . Sie können sich aber auch bei Ihrer Hebamme erkundigen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

BDL Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V.
Saarbrückener Str. 172
38116 Braunschweig
www.bdl-stillen.de

La Leche Liga Deutschland e.V.
Postfach 650096
81214 München
www.lalecheliga.de

AFS Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e.V.
Rungsdorfer Straße 17
53173 Bonn
www.afs-stillen.de

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