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Stillen bei Erwerbstätigkeit

Muttermilch gewinnen



Sie können zu Hause bereits einige Zeit vor Arbeitsantritt beginnen, ein- bis zweimal täglich Muttermilch zu sammeln. Dadurch können Sie das Abpumpen bzw. das Gewinnen von Hand üben und sich einen kleinen Milchvorrat anlegen. Hinten im Kühlschrank (nicht in der Tür!) hält sich die Milch 72 Stunden. Portionsweise bei –18°C eingefroren, können Sie die Milch mehrere Monate lang aufbewahren.

In der Stillgruppe können Sie sich zeigen lassen, wie Sie Ihre Milch abpumpen oder von Hand gewinnen. Sie können zum Abpumpen eine mechanische Kolbenpumpe oder eine elektrische Milchpumpe verwenden. Es gibt auch tragbare elektrische Pumpen mit Doppelpumpset zu kaufen, mit denen Sie beide Brüste gleichzeitig abpumpen.
Was sollten Sie beim Füttern beachten!
Bild: Medela

Muttermilch füttern



In den Zeiten, in denen Sie zu Hause sind, können Sie Ihr Kind nach Bedarf stillen. Sie brauchen nur die Zeiten Ihrer Abwesenheit zu überbrücken, in denen Ihr Kind mit dem Becher, dem Löffel oder auch mit der Flasche gefüttert werden kann. Manche Kinder akzeptieren das Füttern nicht von ihrer Mutter, aber in deren Abwesenheit von anderen Personen.

Beim Füttern sollte das Tempo, in dem gefüttert wird, immer vom Kind bestimmt werden. Das Kind sollte immer gut abgestützt aufrecht gehalten werden, dann kann es kontrollierter trinken, als wenn es flach liegt.

Beim Füttern mit der Flasche sollte außerdem auf folgendes geachtet werden, um den Wechsel zwischen Brust und Flasche zu erleichtern:
  • Die Lippen des Kindes mit dem Sauger berühren und erst, wenn es den Mund weit öffnet, den Sauger hineinstecken, damit es sich das für das Stillen nötige weite Öffnen des Mundes nicht abgewöhnt.
  • Den Sauger vom Kind bis ganz hinten einsaugen lassen, damit er dort ist, wo auch die Brustwarze hingehört, und damit die Lippen den breiten Ansatz des Saugers umschließen.
  • Flasche fast waagerecht halten, so dass gerade keine Luft im Sauger ist, aber dem Kind die Nahrung nicht zu schnell in den Mund läuft.
  • Kleines Saugerloch (Teesauger) wählen.
Wenn das Kind älter als ein halbes Jahr ist, kann statt dessen eine Beikost-Mahlzeit eingeschoben werden. Getränke kann das Kind aus einem normalen Bescher trinken, Flaschen oder Lerntassen sind nicht nötig.
© Arbeitsgemeinschaft freier Stillgruppen (AFS)
www.afs-stillen.de
Teil 1

Stillen nutzt allen!

Stillen und Job organisieren


Teil 2

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Die AFS (Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen) ist eine gemeinnützige Organisation zur Förderung des Stillens. Die Grundlage ihrer Arbeit ist die Selbsthilfe mit ehrenamtlicher Mutter-zu-Mutter-Beratung bei offenen Stilltreffen und bei telefonischer Beratung vor Ort sowie über eine bundesweite Hotline. Die dort tätigen AFS-Stillberaterinnen sind Mütter mit eigener Stillerfahrung und einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung, die die AFS für ihre Mitglieder entwickelt hat.

© Utta Reich-Schottky


Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e.V.
Tel. 0228.350 38 71
Fax. 0228.350 38 72
Mail:
geschaeftsstelle@afs- stillen.de
Internet: www.afs-stillen.de
Mutterschutzgesetz
Paragraf 7 des Mutterschutzgesetzes lautet:

1 Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

2 Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.

3 Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.

Außerdem sind stillende Mütter von gesundheitsgefährdender und von Schwerarbeit (§6 MSchG) sowie von Nachtarbeit (§8MSCHG) befreit.

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