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Stillen und Arbeiten: Das geht! Stillpausen sind gesetzlich geschützt

Stillen und Arbeiten: Das geht!
Bild: monkeybusinessimages @istock.com

Viele junge Mütter sind beim Wiedereintritt in das Berufsleben verunsichert: Wird mein Arbeitgeber erlauben, dass ich mein Kind auch während der Arbeitszeit weiter stille?
Es gibt ein gesetzlich geschütztes Recht auf Stillen. Planen Sie Ihren Wiedereinstieg sorgfältig. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsantritt, dass Sie stillen und die gesetzlichen Stillzeiten in Anspruch nehmen werden. Sprechen Sie ab, ob Sie sich Ihr Kind zum Stillen bringen lassen oder zu den Stillpausen nach Hause fahren, bzw. die Stillzeit an Anfang oder Ende Ihrer Arbeitszeit legen oder ob Sie in den Stillpausen in einem geeigneten Raum abpumpen.
Stillen nützt allen.

Für den Arbeitgeber:
  • Gestillte Kinder erkranken deutlich seltener und wenn, dann leichter als Kinder, die nicht gestillt werden. Das bedeutet weniger Fehlzeiten der Mütter.
  • Die Gewährung von Stillzeiten erhöht die
    Zufriedenheit, die Unternehmensidentifikation und die Produktivität der Mitarbeiterinnen.
  • Stillzeiten sind für den Arbeitgeber zunächst ein Kostenfaktor. Aber sie machen sich bezahlt.
Für die Mutter:
  • Sie kann auch bei zeitweiser Trennung vom Kind eine besondere Nähe zu ihm behalten.
  • Ihr Kind bekommt die Nahrung, die es braucht.
  • Sie schützt ihre eigene Gesundheit, denn Frauen, die nicht stillen, haben ein erhöhtes Risiko Brustkrebs und anderen Krankheiten zu bekommen.
Für das Kind:
  • Es behält die Sicherheit der Nähe zur Mutter.
  • Es erhält den Immunschutz der Muttermilch.

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