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Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld. Was lässt der Staat für sie springen!
Bild: Benicce-Fotolia.com

Die Elternzeit ist das Aushängeschild der derzeitigen Familienpolitik. Zwei Drittel des Einkommens und auch für Väter zwei Monate – das klingt zunächst auch sehr gut. Doch die Fallstricke liegen, wie überall, im Detail. Sich vorher zu informieren kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.
Wer Elterngeld beziehen möchte, muss in Elternzeit gehen. So sieht es das Bundeselterngeldgesetz (BEEG) vor. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, egal ob sie erwerbstätig sind oder nicht, also auch Auszubildende, Studierende, Erwerbslose und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz, sofern sie in Deutschland einen Arbeitsplatz haben.

Daten zur Elternzeit:
  • Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
  • Die beiden Partnermonate müssen sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden.
  • Wer erwerbstätig ist kann frei entscheiden, wer von beiden Eltern in Elternzeit geht. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen (z.B. die Partnermonate).
  • Sie können in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Das Elterngeld ersetzt 67% des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal werden 1800 Euro ausbezahlt.
  • Anspruchsberechtigt ist, wer die Kinder nach der Geburt selbst betreut, nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, mit den Kindern in einem Haushalt lebt und einen Wohnsitz in Deutschland hat.

Alles Wichtige über die Elternzeit



Seit 2007 gibt es das Elterngeld, gekoppelt an die Elternzeit. Das Neue daran: Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung gewährt. Vorher war es eine Sozialleistung, bei der vor allem Mitnahmeeffekte zu beobachten waren. Erst 1979 wurde in der BRD das Mutterschaftsurlaubsgesetz eingeführt, um erwerbstätige Frauen über die Mutterschutzfrist hinaus freizustellen. 1986 ersetzte das Bundeserziehungsgeldgesetz diese Regelung. 10 Monate lang konnten nun Mutter oder Vater beim Säugling bleiben. Diese Frist wurde stufenweise erhöht und betrug ab 1992 36 Monate.

Übrigens gab es auch in der DDR eine Elterngeldregelung. Seit 1986 vom ersten Kind an. Das Geld wurde als Lohnersatz direkt vom Betrieb überwiesen. Mit viel geringerem bürokratrischen Aufwand als heute. Zusätzlich gab es günstige „Ehekredite“, die „abgekindert“ werden konnten.

In der BRD wurde von der sozialdemokratischen Familienministerin Renate Schmidt 2000 eine Budgetregelung eingeführt. Nun konnte man bis zu zwei Jahre lang Erziehungsgeld bekommen. Nahm man nur ein Jahr in Anspruch, gab es den erhöhten Satz von 450 Euro. 2007 wurde erstmals das Elterngeld als Lohnersatzleistung eingeführt.

Bisher noch selten - Väter und Elternzeit



Mit dem neuen Elterngeld sollten auch Väter dazu animiert werden, für eine gewisse Zeit die Kinderbetreuung zu übernehmen. Viele Väter nutzten die finanziell gute Möglichkeit zu Hause zu bleiben und widmeten sich ihrem Kind. Dennoch ist die Zahl der Väter in Elternzeit geringer als erwartet. Deutlich wird: Männer fühlen sich immer noch stark für die finanzielle Absicherung der Familie zuständig.

So bleibt es auch während der Elternzeit "traditionell", dass sich in erster Linie die Frauen um die Kinder kümmern und Eltergeld beantragen.

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Kommentare von Lesern:

 
Tamara, Erlensee:
16.07.2010 15:55
Zitat "Wenn man heute mit knapp 26 ein Kind haben möchte ist Sozialhilfe schon fast vorprogramiert"

Sorry, aber was ist denn das bitte für ein Blödsinn?!
Seit meinem 19. Lebensjahr bin ich ausgelernt und festangestellt, wie mein ganzer Umkreis auch! Ob man Sozialhilfe bekommt liegt wohl kaum am Alter sondern an Bildung, Lebensumstände etc.!
Tina, Pinneberg:
25.03.2010 13:45
Elterngeld schön und gut, ABER nur ein Jahr?! Und dann? Wird dann davon ausgegangen, dass man dann einen Betreuungsplatz für das Kind hat und die Eltern wieder arbeiten können? DANN müssen diese Betreuungsplätze aber auch vorhanden sein und möglicht kostenfrei, sonst geht beispielsweise ein Halbtagsjob-Gehalt nur für die Betreuung drauf - das darf nicht sein!
kidsgo-Redaktion:
20.01.2010 09:08
Hallo, "Co-Mami", schau doch mal auf www.väterzeit.de - da gibts massig Infos für (werdende) Väter!

Gruß, Karsten
nicky, münchen:
19.01.2010 21:48
hallo,
ich bin "co mami" und meine frau ist schwanger...warum steht eigentlich nie etwas über unsere situation im netz...ich würde nach der geburt auch gerne die elternzeit(für väter) nehmen und bei meinem kind sein!!! kann ich oder nicht??
Kerstin, Berlin:
15.01.2010 23:25
Achtung auch die Partnermonate können verlängert werden. Das bedeutet, das der Vater die 2 Moante auch auf 4 Monate verlängern und somit statt67% die Hälfte ausgezahlt bekommt, aber dafür doppelt soviel Zeit mit seinem Kind hat. Wir haben das so beantragt udn freuen uns über die Zeit. Ich selber bleibe 2 Jahre zu Hause und bekomme somit das Elterngeld nicht in 1 Jahr sondern die Hälfte aufgeteilt auf 2 Jahre ausgezahlt. Wir sind super glücklich mit der Regelung.
Sandra, Berlin:
23.11.2009 13:49
Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache... ICH freue mich über das "neue" Elterngeld! Meine "große" Tochter kam im Juni 2006 zur Welt, wir haben für ein Jahr ganze 450,- EUR mtl. Elterngeld erhalten. Das war neben dem Kindergeld alles, mehr gab es nicht und DAS war knapp (mein Gehalt fiel ja weg). Ich bin daher bereits ab dem 7. Lebensmonat meiner Tochter wieder arbeiten gegangen und mein Mann ist noch ein halbes Jahr zu Hause geblieben, da sein Einkommen geringer war als meines. Sie ist mit einem guten Jahr in die Kita gekommen und - man mag es kaum glauben - es geht ihr sehr gut, sie geht total gerne hin und hat sich toll entwickelt! Im Februar 2010 bekomme ich nun mein zweites Kind und kann mir aufgrund des "neuen" Elterngeldes den "Luxus" leisten, ein Jahr ganz zu Hause zu bleiben! Das empfinde ich im Gegensatz zu 2006 und dem "alten" Elterngeld wirklich als Luxus und freue mich schon drauf. Im Übrigen war sowohl damals als auch jetzt die Entscheidung für ein Kind unabhängig von der Höhe des Geldes, das wir vom Staat dafür bekommen. Wir wollten einfach beide gerne ein Kind. Wir sind übrigens beide ganz normale "Durchschnittsverdiener", unser bißchen Angespartes war nach der Elternzeit 2007 auch weg. Heutzutage braucht man einfach zwei Einkommen, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Für ein Jahr denke ich aber, dass man auch mit knapp 70% klar kommen kann (wie gesagt, vor kurzem gabs noch max. 450,-EUR!!!).
Michi, Stuttgart:
12.11.2009 16:29
Elternzeit bekommen nur erwerbstätige Eltern. Elterngeld alle!
Katrin, Schiffdorf:
11.11.2009 08:57
Die Politiker sagen ja immer dass die Jugend immer unkontrollierbarer wird. Fakt ist dass die ersten Jahre eines Kindes entscheidend für seine soziale Entwicklung ist aber wie sollten Kinder ein so wichtiges Fundament aufbauen wenn die Kinder schon mit 12 Monaten in der Krippe sind? Zudem sind solche Plätze äusserst rar da es mehr Personal benötigt und einen höheren Betreuungsaufwand darstellt! Die Elternzeit sollte meiner Meinung nach bis zum Kindergartenalter ausgeweitet werden KÖNNEN und auch eine entsprechende finanzielle Entlastung der Familie ist nötig. So würde das Kinderkriegen nicht mehr zu einer Existenzfrage und Deutschland hätte keine Sorgen mehr dass die Geburtenraten stetig sinken! Um heute genügend Sicherheit für Nachwuchs zu haben muss man jahrelang arbeiten und ein eigenes Polster bilden. Vielfach ist dies aber erst mit knapp 35 Jahren der Fall da man als junger Erwachsener kaum was verdient um Rücklagen zu tätigen. Meist ist dann aber das Risiko für eine Schwangerschaft wesentlich höher und viele Frauen verzichten dann auf Nachwuchs. Wenn man heute mit knapp 26 ein Kind haben möchte ist Sozialhilfe schon fast vorprogramiert und das finde ich sehr schade. Die Löhne reichen ja jetzt kaum zum Leben aus wie soll das denn mit knapp 60% gehen und dies mit einem Menschen mehr im Haushalt und jeder der schon Kinder hat weiss wieviel die ersten Jahre eines Kindes kosten. Man entscheidet fast wie bei einem Haustier: Es ist eine Frage des Geldes!
Und nur so nebenbei: Kinder sind unsere ZUKÜNFTIGE WIRTSCHAFT! Gerade in Krisen ist die Familie das grösste GUT!
Mareike, Northeim:
08.11.2009 20:04
Ich bin auch sehr enttäuscht von dem so "tollen" Elterngeld! Wir haben jetzt schon angst vor dem was ab Januar mit dem bisschen Geld auf uns zukommt, denn das man auch mehr Ausgaben hat z.B. durch eine größere Wohnung usw. interessiert die Politiker auch nicht. Wir kommen auf keinen Fall mit dem bisschen Geld aus! Und überall wird gesagt das man ja Kinderzuschlag, Wohngeld usw bekommen kann...lol... das wird ja gleich dem Elterngeld gegen gerechnet! Vorallem ist es ärgerlich das man das Elterngeld nur 12 Monate bekommt- wasist denn danach? Der Staat soll lieber mal kostenlose Krippen- und Kindergartenplätze anbieten, dann häten wir ein Problem weniger! ich muss zum Elterngeld auch arbeiten gehen, denn ansonsten gibt es bei uns bald nur noch Brot und Wasser!!!
Manuela Saarbrücken:
25.10.2009 22:44
Elterngeld müsste es drei Jahre geben denn ab dann gehen die Kinder in den Kindergarten und sind aus dem gröbsten draussen
Sandra Nürnberg:
20.10.2009 09:07
Ich finde sie elternzeit ist ein betrug an die kinder wir mütter dürfen nur ein jahr zuhause bleiben. danach muss sich eine Kindergärtnerin drum kümmern. weil viele mütter mussen arbeiten gehn weil sonst das geld hinten und vorn nicht reicht. Ausedem sollten die ÄMTER es auführlicher schreiben das sie elternzeit nur 8 monate ist weil sie vom tag der geburt gerechnet wird . Ich bin sowas von entäuscht und wütend. weil mir bleib nichts andres übrig als arbeiten zugehn und wrde viel verpassen. aber das intressiert kein politker weil es nicht ihre kinder sind.
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Wechsel der Steuerklasse kann Elterngeld erhöhen



Ein Wechsel der Steuerklasse mit dem Ziel, in der Elternzeit mehr Elterngeld zu bekommen, ist erlaubt. Das entschied im Juni 2009 letztinstanzlich das Bundessozialgericht. Im verhandelten Fall hatte eine Mutter aus Bayern in der Schwangerschaft die Steuerklasse von V auf III gewechselt, während ihr Mann umgekehrt in Klasse V ging. Das brachte dem Paar im Monat 210 Euro mehr Elterngeld.

Weiterführende Links

www.bmfsfj.de
www.familienhandbuch.de
www.destatis.de
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