Die Unterlagen für den Antrag auf Elterngeld: beginnen Sie früh mit dem Zusammenstellen! Denn im Einzelfall kann es manchmal länger dauern, die notwendigen Nachweise zu erhalten.
Geburtsbescheinigung:
Die haben Sie sich ja schon im Krankenhaus abgeholt oder von der Hebamme bekommen, sind damit zum Rathaus geflitzt und haben gemeldet, dass ein neuer Bürger in der Stadt lebt.
Arbeitszeitbestätigung:
Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten möchten, müssen Sie sich das von Ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen mit der genauen Angabe über die vereinbarte Arbeitszeit.
Einkommensnachweise:
Für die Ermittlung des Elterngeldes sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes maßgeblich. Hier muss man sich also ggfs. Bescheinigungen vom Arbeitgeber besorgen, wenn sie nicht sowieso monatlich zugesandt werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch!
Für Selbständige ist das etwas schwieriger. Hier gilt grundsätzlich der letzte Steuerbescheid, denn es wird der durchschnittliche monatliche Gewinn errechnet. Wer Sozialleistungen und Lohnersatzleistungen erhält, muss diese ebenfalls nachweisen, auch diejenigen, die nicht auf das Elterngeld angerechnet werden.
Geschwister:
Wird der Geschwisterbonus beantragt, muss man natürlich nachweisen, dass es Geschwister gibt und wie alt sie sind.
Mutterschaftsgeld:
Sie brauchen die Bestätigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Ebenso eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Allein Erziehende:
Wer als allein Erziehende/r die 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er/sie nicht mit dem Partner/in in einer Wohnung lebt. Und sich das alleinige Sorgerecht durch die Gemeinde bestätigen lassen.
Kommentare von Lesern:
Willi Berlin:
21.06.2011 10:39
hallo wie ist das mit Harz 4 empfänger
Kann de Vater Elternzeit beantragen?
Weil meine Ex Freundin sich mal einfach neuen gesucht hat und mir nun seit Wochen das Kind nicht gibt.
Und ich mag 1 1/2 nun Elternzeit mit mein Kind verbringen geht das?
Bitte mir zu Antworten
Willi.Tharau@googlemail.com
Für jede Info bin ich dankbar.
Sie gibt mir auch keine Unterlagen über den Antrag den sie gestellt hat heraus.
Ach ich habe das halbe Sorgerecht und waren nicht verheiratet.
Mein kind ist 17 Monate und wird nun einfach wieder neuen Mann vorgesetzt.
Das hat sie mit ihre. Ersten Kind auch schon mal abgezogen.
Danke
Anny Brooks, Berlin:
22.10.2009 12:48
Toller Artikel!
Da weiß man endlich mal, was man konkret braucht, vielen Dank!
Einzige offen gebliebene Frage:
Punkt 2) Müssen BEIDE Elternteile die 12 Einkommensnachweise vorweisen oder nur der Antragsteller?
Katarina, Haburg:
20.10.2009 10:30
Solche Listen sind super. Obwohl wir unser 2. Kind erwarten ist es doch immer gut, wenn man nicht hinter jedem einzelnen Punkt hinterherfragen muß.