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Geburtsurkunde, Vaterschaft und Sorgerecht – Formalitäten nach der Geburt

Formalitäten - Das ist ganz schön verwirrend
Bild: Holger Braun
Der Nachwuchs hat es gesund auf die Welt geschafft, da denkt man an alles andere, selten aber an die Formalitäten, die nun zu erledigen sind. Was ist notwendig und welche Behörden sind dafür zuständig?

Geburtsurkunde



Zuerst gilt es für das Neugeborene eine Geburtsurkunde zu beantragen. Diese erhalten Sie im Standesamt des jeweiligen Geburtsortes. An Unterlagen sollten Sie auf jeden Fall eine Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters im Original dabei haben, zudem eine Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaft. Bei verheirateten Eltern ist in der Regel der Familiennamen für die Namenswahl des Kindes bestimmend. Uneheliche Eltern können in gemeinsamer Absprache wählen, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhält.

Vaterschaft



Mit der Vaterschaftsanerkennung wird die rechtliche Vater-Kind-Beziehung hergestellt. Im verheirateten Familienstand erhält der Mann automatisch die Vaterschaft, sofern die Mutter diese nicht kategorisch ausschließt. Eine zusätzliche Anerkennung ist nicht mehr notwendig.
Anders bei unverheirateten Familien oder allein erziehenden Müttern. Hier sollte der leibliche Vater sein uneheliches Kind anerkennen. Dies kann er vor oder nach der Geburt auf dem Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder beim Notar beurkunden lassen. Die Zustimmung der Mutter ist dafür Vorraussetzung.

Vaterschaftsklage



Verweigert der leibliche Vater die Vaterschaftsanerkennung, kann die Mutter, in Vertretung für das Kind oder das Kind selber, sofern es im rechtsfähigen Alter ist, auf Feststellung der Vaterschaft klagen. Zuständig ist dafür das am Wohnort des Kindes und der Mutter befindliche Familiengericht. Für den Fall der Weigerung des Vaters zur Blutentnahme für ein Abstammungsgutachten kann das Gericht diese auch mit Zwang durchsetzen

Vaterschaftsanfechtung



Bestehen für den Vater Zweifel an der Vaterschaft, kann er die Vaterschaft anfechten. Mittels eines Abstammungsgutachten wird dann geklärt, ob der Vater mit Sicherheit der biologische Vater des Kindes sei oder ob dies ausgeschlossen werden kann.
Wenn Zweifel an der Vaterschaft bestehen oder wenn die Vaterschaft unzumutbar erscheint, können im übrigen die Mutter als auch das volljährige Kind eine Vaterschaftsanfechtung anstrengen.
Für die Vaterschaftsanfechtung ist das Familiengericht am Wohnort des Kindes zuständig.

Sorgerecht



Mit dem Sorgerecht werden die Rechte und Pflichten der Eltern oder anderer Sorgeberechtigten gegenüber Ihrem Kind bzw. Kindern festgelegt. Dabei werden drei Teilbereiche unterschieden:
  • Personensorge: Pflege, Betreuung und Erziehung des Kindes, einschließlich der Schul- und Ausbildung
  • Vermögenssorge: Verwaltung des Besitzes bzw. Vermögens des Kindes, ausschließlich des Taschengeldes
  • Vertretungsrecht: Wahrung der Rechte des Kindes gegenüber Dritten oder in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Nach der Geburt erhalten bei verheirateten Eltern beide Elternteile das Sorgerecht. In unehelichen Familien fällt das Sorgerecht der leiblichen Mutter zu. Der Vater kann mit Zustimmung der Mutter beim zuständigen Jugendamt ebenfalls das Sorgerecht beantragen. Damit haben beide Elternteile für das Kind die gemeinsame Sorge.

Die gemeinsame Sorge bleibt auch nach einer Scheidung oder Trennung bestehen, sofern nicht ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für sich beansprucht. Auch gerichtlich kann einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen werden, sobald das Kindeswohl durch die Eltern nicht mehr gegeben ist.

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts

Im August 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die bisherige Regelung des BGB zum Sorgerecht lediger Paare eine verfassungswidrige Benachteiligung unverheirateter Väter darstellt. Es wird erwartet, dass in Kürze die Beratungen über eine Neuformulierung der entsprechenden Passagen beginnen. Wann eine neue Regelung Gesetzeskraft erlangen wird, ist noch unklar.
Zur Entscheidung des BVG zum Sorgerecht für ledige Väter mehr lesen.

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Kommentare von Lesern:

 
Hannover L.:
31.01.2012 12:21
Hallo
ich weiss garnicht wo ich anfangen soll!es gibt 4 personen um die es geht.1. mein mann 2. ich 3. die ex und 4. der sohn (4 jahre alt) von meinem mann (denken wir zu mindest)
wie fange ich an mein mann und die ex waren zusammen, sie ist viel feiern gewesen und er zu hause, die trennung kam und sie meinte sie sei in der 3 ten woche schwanger, mein mann ging zu ihr zurück und wollte sie auch heiraten (es kam zum glück nie dazu) die neun monate kümmerte er sich gut um sie!sie wollte das kind früher raus haben weil sie ihren geburtstag feiern wollte!sie stillte den kleinen nicht gáb ihn lieber an andere leute!!als der kleine 2 wochen alt war ist sie abgehauen und mein mann hat seid dem halbes sorgerecht!der junge hatte ca1.5 jahre bei ihr gelebt (man musste dann ja nicht arbeiten und bekamm geld vom amt und ne wohnung auch)bis etwas mit ihrem "neuen freund" vorgefallen ist,da ist der kleine zur mutter von meinem mann gekommen und lebte da 1.5jahre!! seid letztem jahr lebt er bei uns und die ex kümmert sich wenig drum wir zahlen alles und ich hab arbeit aufegegeben!!er wird immer größer und ich sehe garkeine gemeinsamkeit zu meinem mann und wir wollen einen test machen!!kann mir einer einen tipp geben was ich machen kann ???
:
25.01.2012 18:21
hallo ich bin auslender wuede apgeschoben darf nicht meher nach deuschland .habe eine tochta die ich ser fermise und sie mich auch ich brauche hilfe was kan ich tun bitte helft mijer
Cristina,Freiburg:
23.01.2012 22:18
Hallo
Und zwar hab ich ein problem,ich fliege ende Feb. nach Portugal und ich habe das alleinige sorgerecht,mein ex freund hat mir das papier vernichtet,wo drinnen steht das ich das alleinige sorgerecht habe.Ich brauch das papier unbedingt um verreisen zu können.Wielange dauert sowas,bis man das papier wieder hat?
André Zeiger, Wiesentheid:
22.01.2012 19:33
André Zeiger, Wiesentheid, Landkreis Kitzingen, Bayern

Das Amtsgericht Kitzingen erhält von mir eine E – Mail.

Erst einen Tag später geht der Direktor des Amtsgerichts Kitzingen, Herr Paul Spengler an die Medien und sagt:

„Eine Drohung erreicht das Kitzinger Amtsgericht.“
Wer eine E – Mail zur Bedrohung erklärt und dann an die Medien geht, ohne die E – Mail zu veröffentlichen, der muss etwas zu verbergen haben!

Es wird nur ein Satz zitiert, aber nicht einmal dieser eine Satz ist vollständig.

In meiner E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen lautet dieser Satz wie folgt:
Wer Unrecht tut, wird dafür seine Strafe erhalten, ohne Ansehen der Person. Kol 3,25

Dieser Satz ist aus der Bibel.
Richter bestrafen jeden Tag Menschen, die Unrecht getan haben.

Meine komplette E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen von Mittwoch dem 11. Jan. 2012 genau 14:31:37 mit folgenden Anhängen:

IHK Dr. Arnold
falscher Stempel Dr. Arnold
falsche Stempel Bayern
Generalstaatsanwaltschaften
8 richtige Stempel
6 richtige Stempel
Amtsgericht Kitzingen Bayern, sogar mit Nummer

Alles zum Nachlesen und Anschauen!

Warum hat Herr Paul Spengler nicht sofort im Radio die komplette E – Mail verlesen lassen und dann in den Zeitungen und im Internet alles komplett veröffentlicht?

Nein, das konnte er nicht, dann wäre nämlich der ganze Betrug aufgeflogen!

Warum hat keiner meiner Rechtsanwälte gesagt, dass alle Dokumente vom Gericht nicht gültig sind?
Scheinbeschlüsse und Scheinurteile alle mit falschen Stempeln und ohne Unterschrift.

Mittlerweile sind es 3 Rechtsanwälte.

http://www.andre-zeiger.info/bedrohung.html

Von wegen Trittbrettfahrer

Meine E – Mail ist geschrieben am Mittwoch den 11. Jan. 2012 genau 14:31:37 Uhr.

Im Amtsgericht Dachau fielen die Schüsse am Mittwoch den 11. Jan. 2012 kurz nach 16:00 Uhr.

Machen Sie sich selbst ein Bild davon und lesen Sie meine Homepage. Die E – Mail spricht Bände. Dort werden die wirklichen Täter entlarvt!
Mymi, München:
29.11.2011 13:26
@Lisa Herten: Er hat das Umgangsrecht. Er kann auch später die Vaterschaft anerkennen wenn er will (allerdings NUR mit deiner Zustimmung), das bedeutet aber nicht, dass er automatisch das Sorgerecht ebenfalls bekommt.
Du solltest ihm nicht den Zugang zu seinem Kind verweigern, weil er sich nicht um DICH kümmert, sondern weil du denkst, dass er kein geeigneter Vater wäre/ist.
Mein Ex-Freund hat sich damals von mir getrennt, weil ich mich geweigert habe abzutreiben. Jetzt liebt er seinen Sohn wie verrückt, hat ihn auch anerkannt. Aber sollte er das gemeinsame Sorgerecht beantragen, würde ich dies trotzdem nicht zustimmen, weil er ein Alkoholiker ist, er will sich nicht wirklich anpassen: versucht nicht sein Deutsch zu bessern, hält sich an keine Regeln, hat einfach entschieden MEINE Wohnung als seine persönliche Säuf-Bar zu betrachten, obwohl da 2 Kinder leben (hab auch einen älteren Sohn von meiner geschiedenen Ehe) und ich ihm schon tausend mal angefleht habe, das zu berücksichtigen oder wenigstens an SEIN Kind zu denken, wenn ihm schon mein anderer Sohn egal ist. Oder einfach nur in seiner Wohnung zu trinken, nicht bei mir. Das interessiert ihn nicht. Er sagt, er hat "Angst", dass ich dieses Alkohol-Problem ausnutze und damit zum Jugendamt gehe um ihn dem Umgang mit seinem Kind zu verweigern. Aber wenn er doch "SO GROßE ANGST" hat, wieso macht er dann weiter? Wahrscheinlich weil er sieht, dass ich nur rede und doch nichts tue.
Ja, da wären noch einige Punkte, die mir in den letzten Tagen klar geworden sind, und wenn das alles betrachte, bin ich davon überzeugt, dass er ein schlimmer Fehler wäre, ihm auch das Sorgerecht zu übertragen.
Was kann schon so ein Mensch seinem Kind beibringen? Alkohol ist toll? Sich zu prügeln ist klasse? Immer grob zu sein fühlt sich gut an? Sein Lieblingssatz ist "Er/Sie/Das ist scheiße!", dafür kann er sehr gut Deutsch reden! Er ist nicht kompromissbereit, und wenn man eine andere Meinung hat als er, ist man automatisch dumm..
lisa herten:
12.11.2011 13:12
bin in der 15 woche schwanger mein freund hat schon ein kind jetzt bin ich schwanger von ihm wenn seine tochter bei ihm ist meldet er sich nicht .jetzt will ich mich von ihn trennen weil er sich nicht um mich kümmert. Hat er rechte das kind zu sehen wenn er sich in der schwangerschaft nicht meldet ? Ich bitte um antwort ! Danke
Magdeburg J.:
04.11.2011 12:16
Ja ich bin noch keine mutter wünsche mir aber auch ein Kind ,und was ich Eigendlich schreiben will ist, ich lebe ich lebe mit mein freund jetzt schon 3 Jahre zusammen und er hat ein Sohn mit seiner ex der kleine ist sehr oft bei uns Wochenende und in der Woche der kleine ist im Monat Vieleicht mal 9oder 10 Tage bei ihr oder noch weniger sie zieht das Geld ein der Vater mein Partner sieht von dem Geld nicht er ist am überlegenn das alleinige sorgerecht zu bekommen sie sagte auch schon zwei mal sie will das kind ins heim stecken aber sie wörde ja dan kein geld mehr bekommen .wie Geld girich kann man nur sein und der kleine ist gerne bei sein Vater weil seine Mutter alle 4bis 10 tage ein neuen freund mit nach hause bringt und das darf nicht pasieren das geht nicht ....allso ich bin total sauer.
1230 wien:
13.10.2011 09:47
ich bin mutter meines kindes(sohn)ich war vom meinen partner getrennt 6.wochen nach geburt, 3.monate war ich bei meine ältern mit mein kind es war einfach viele probleme streit missbrach geschlagen u,s.w. in die drei monate hat er sich nicht einmal erkundiegt wie seinen sohn geht wie er dann erfahren hat das er alemente bezahlen muss hat er sich gemeldet
und zwar mit schimfwörter und drohungen dass er nicht bezahlen will ein monat hat er bezahlt mit mühe und not danah hat er mich angerufen er und seine muter und mich gebetet dass ich zurück komme mit baby er wird sich ändern mit seine mutter bitte hat er gesagt und sozusagen geweint hatte , aber dass war eine lüge kaum war ich 3.tage bei ihm es war noch ärger als vorher er hat mich geschlagen bedroht und gezwungen dass ich unterschreibe dass nur er alleinige sorgerrecht für mein sohn hat ich musste unterschreiben und ich musste weiter mit so ein partner leben nur wegen, dass ich in der nähe meines sohnes bin, bis avgust 2011 konnte ich aushalten und musste ich mein sohn mit seine mutter wass psyhisch krank ist. sie schreit auf mein sohn und tut nicht aufpassen auf ihn, jezt bin meine ältern ohne meinen sohn wass 14 .monate alt ist.Das jugendamt kann nichts unternehmen und glaubt mir nicht wass ich alles erlebt habe bei diesen partner und diese familie ich habe vieles zu schrebeen ich kann ein buch schreiben darüber wass ich durchgemacht habe.BITTE HELFEN SIE MIR DASS ICH MEINEN SOHN WIEDER BEI MIR HABE WEIL BEI MIR IST AM SICHERSTEN ALS BEI SEIN VATER UND SEINE MUTTER ICH HABE ANGST DASS MEINEN SOHN NICHT ETWASS PASSIERT MIT SEINE KRANKE MUTTER ER IST NIE FÜR IHM DA BITTE DANKE!!!!!!! ich bin 23jahre alt bitte???
gigo schweiz:
12.10.2011 11:07
ich habe eine frage ich habe mit einer deutschen frau kinder bin nicht verheiratet und nun trent sie sich von mir ich muss nun in dei schweiz zurück was für rechte habe ich gegenüber meinen kinder darf ich sie sehen auch wenn sie siech weigert sie hat das sorgerecht krigt aber kindergeld von der schweiz
joy 22045 Hamburg:
09.10.2011 18:01
ich bin erleinerzihende und habe das aleinige sorgerecht und der vater hat die vaterschafts anerkenung gemacht
was für rechte hat er den nun ,er will mein sohn auf türkisch taufen lassen aber ich will es nicht ?ich kann sagen was ich will aber er hört nicht ?
achim rössler vaihingen:
04.10.2011 10:49
meine Exfrau möchte jetzt das alleinige Sorgerecht meine Tochter Sie ist jetzt 16.
Sie begründet das ich immer probleme mache wenn es um unterschrifte geht für die Schule, und keine lust mehr hat mich immer zu fragen
die Tochter möchte jetzt auch das Ihre Mutter das Sorgerecht bekommt
Ich weis nicht warum jetzt wo die Tochter so alt ist Sie das Sorgerecht möchte
Rene Hersbruck:
20.09.2011 14:20
Es kann doch net sein das eine Mutter trotz beidigen Sorgerechts einfach mit den Kind abhaut und sich drei Tage später erst meldet und als Vater kann man nix machen. Das ist einfach eine sauerrei.
Zweifacher entsorgter Vater:
16.09.2011 17:19
Sorgerecht ist Menschenrecht. Unabhängig vom Geschlecht!

Als Vater hat mir niemand ohne Grund das Recht auf gelebte Beziehung zu meinem Kind ohne plausible und vor allen nachvollziehbare Gründe zu verweigern. Genau das passiert aber und es passiert weiter und weiter. Täglich verlieren somit über 400 Kinder hier in unserem Land den Kontakt zu einem ihrer Elternteile. Jährlich sind somit auch über 100.000 Elternteile betroffen. Aus dem Grund hat niemand, der wirklich Zukunft für Kinder will, das Recht zu schweigen. Es kann nicht angehen, dass Ämter wie das Jugendamt, im Übrigen ein Amt ohne jegliche Kontrolle, macht was es will bzw. wie ihm beliebt.

Ich gehöre zur Allianz derer, die es satt haben, dass unsere Kinder aus unserem Leben verschwinden.

Wir fordern die gelebte Beziehung zu unseren Kindern und das ohne staatliche Bevormundung. Und wir haben es auch satt, uns denunzieren, schikanieren, anzeigen und zum Gewalttäter abstempeln zu lassen.

Wenn ihr weiter schweigt, müsst ihr euch später nicht wundern, wenn eure Kinder abhauen und euch Vorwürfe machen. Spätestens dann verlieren wir alle unsere Kinder.

Es ist an der Zeit, dass ihr euch darüber informiert, was wirklich Sache ist. Die Zeche all dieser Ungerechtigkeit zahlen wir alle. Schluss also mit diesen ganzen unsinnigen und kostspieligen Gerichtsverfahren. Und vor allen muss Schluss sein mit diesem Horror des gegenseitigen fertigmachen der Eltern untereinander.

Haben wir den menschlichen Verstand verloren?

Lasst euch also nicht länger blenden.
mensah dusseldorf:
30.08.2011 18:11
kann vaterschaft test gemacht werden wenn nur des kindersmutter sorgerecht hat?.
Svenja Kulmbach:
21.08.2011 15:37
ich hab mal eine frage, und zwar meine beste freundin, ihre eltern sind geschieden ihre mutter wohnt in düsburg und sie wohnt bei ihrem vater ihr vater erpresst und haut oft und er verbietet ihr auch schon seit monaten raus zu gehen, sie hat auch angst weg zu kommen ins heim und so was kann ich tun?
magdeburg:
19.08.2011 19:45
ich habe da ein kleines ( großes) problem
ich habe da wehm kennen gelehrnt nu droht die ex ihn die kinder nicht mehr zugeben ob wohl beide das sorgerecht haben was kann man da machen
klaus maier kelkheim:
15.08.2011 23:41
wichtig!!google: websites von manfred julius müller
franzi, borna:
11.06.2011 19:53
was ist wenn der kv die mutter mit ihrem sohn erpresst bezüglich des gemeinsamen sorgerechts und er sie stets belässtigt und bedroht und sie nachstellt trotz das er 14 tägig das kind über das wochenende hat! wo bleibt das recht bei dem kind und bei der alleinerziehende mutter? es kann nicht sein das kinder angst haben zum umgang zu gehen weil diese wissen das der vater uns täglich belässtigt? was ist das für ein rechts staat, die zulassen das mutter und kind eingeschüchtert und ängstlich gegen über der öffentlichkeit sind das eigene kind physisch am ende ist!? und kv machen kann was er will was soll das??? wo bleiden hier die rechte von mutter und kind ???
André Zeiger, Wiesentheid:
25.05.2011 21:39
Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.

Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.

Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an????

Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.

Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.

Es soll eine Straftat verdeckt werden.

Dieser Familie, die mir ein Inzest - Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!

Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu "Fluterschen im Westerwald".

Es gibt nicht nur den "österreichischen Fritzl", sondern auch den "deutschen Fritzl" und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!!!!

In so einen Fall bin ich hineingeraten.

Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen in Deutschland nicht länger
totgeschwiegen werden!!!!!!

www.andre-zeiger.com
André Zeiger Wiesentheid:
25.04.2011 01:48
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
www.andre-zeiger.com
FRAU X, Do.:
19.03.2011 23:54
Vielen Dank für die Hlfe :(
FRAU X, Do.:
25.01.2011 12:22
hallo, habe aus liebe geheiratet, probleme in 6 jahre langer ehe von anfang an unter anderem auch weil ich beim reden (von natur aus)etwas laut spreche, was sich mittlerweile gebessert hat und er bei jedem satz ein schimpfwort rauslässt was mir überhaupt nicht gefällt, Tochter 2,5 Jahre, mann schlägt mich-zwar nicht brutal nur ohrweigen und würgen und mich rütteln und schütteln und schlimme wörter, was ich alles nicht verdient hab... will das ich schwnger werde, wenn nicht will er sich trennen.er droht mir die poizei zu rufen damit die mich in die psychiatrie stecken warum auch immer zum jugendamt zu gehen denen irgendwelche sachen zu erzählen und mir die kleine wegnehmen, weil ich ihm sage wenn sich das nicht bessert, dass ich nicht mit ihm in eine andere wohnung ziehen werde und mich von ihm trenne.die kleine bekommt alles mit. wenn er mich schlägt tut es weh auf natürliche weise fang ich an zu schreien/weinen.aber dann bin ich dran schuld-weil die kleine es mitbekommt. eigentlich bin ich eine starke freu aber ich weiß nicht weiter...wie kann ich vorgehen..danke
Keven, Berlin:
15.01.2011 02:24
@ mari. ich weiss nicht ob du es so ganz verstehst worum es hier geht. hier sind vorallem väter die für ihr kind da sein wollen und alles machen würden für ihr kind aber durch vater staat nicht diese gelegenheit rechtens ergreifen können. ich kann nur von mir reden in dem fall nun als ich erfuhr das ich vater bin wollt ich mich ums kind kümmern und nun wird mir aber der umgang verwehrt von der mutter weil ich kein interesse mehr an ihr habe. also sry aber dein text passt null hier rein. (falls ich ihn überhaupt richtig verstanden habe)
André Zeiger Wiesentheid:
06.01.2011 14:44
Mir wurde ein Kuckuckskind untergeschoben! Wem geht es genau so wie mir? Männer habt Mut und wehrt Euch dagegen. Vielleicht hatten wir den selben Gutachter! Gemeinsam mit noch mehreren Betroffenen wird der Gutachter in Bedrängnis kommen. Vielleicht wohnt Ihr auch in meiner Gegend. Nur gemeinsam sind wir stark! André Zeiger, Wiesentheid (Bayern), Tel. 09383/90840, 0172/8789884, oder 0172/3662960
André Zeiger Wiesentheid:
27.12.2010 15:58
An alle Männer! Habt Ihr schon einmal einen Vaterschaftstest machen lassen? Privat oder übers Gericht? Seit Ihr euch wirklich sicher, dass das Gutachten stimmt? Keiner kann sicher sein! Ich wurde zu einem Blutgruppengutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter eingeladen. Habe aber ein DNS-Gutachten bekommen mit DNS-Markern. Nicht einmal die Blutgruppe wurde mitbestimmt, zumindest nicht in "meiner Ausführung" des Gutachtens, welches ich in Kopie von meinem Rechtsanwalt bekommen habe.
Bei einem Blutgruppengutachten werden Blutgruppensysteme bestimmt wie z.B. AB0, Rhesus usw.
In meinem Gutachten stehen aber DNS-Marker wie z.B.
CSFPO, FGA, TPOX, Penta D, Penta E usw. Die Identitätsnachweise habe ich zu dem Gutachten nicht bekommen. Auf Anfrage habe ich diese über meinen Rechtsanwalt nachgereicht bekommen. Im Identitätsnachweis verschwinden dann einige Dinge. Fingerabdruck,Stempel vom Arzt, unterschrieben hat kein Arzt, sondern jemand nur im Auftrag, Untersuchungsgut kein Kreuz. Man müßte glauben, ein Gutachten übers Gericht ist perfekt. Weit gefehlt! Das war nur ein kurzer Auszug. Wir haben noch viel mehr. Männer wacht auf! Meldet Euch bei mir oder werft Ihr euer Geld gerne zum Fenster raus und das 18 Jahre lang und dann kann es noch weitergehen: Studium, Erbfolge usw.
André Zeiger, Wiesentheid (Bayern)
Tel.09383/90840, 0172/8789884 oder 0172/3662960.
André Zeiger Wiesentheid:
25.12.2010 23:23
Wer hat schon mal etwas über gefälschte Vaterschaftstests gehört oder ist selbst davon betroffen? Wir kämpfen gemeinsam dagegen an. Ich bin schon am "Kämpfen"! Siehe auch Märchengutachter in Österreich, der wurde schon verknackt.
André Zeiger aus Wiesentheid
Mari Kassel:
09.12.2010 12:04
Was denken alle ob es so oder so enschieden wird.ich war schwanger und laut mein freund sollte ich abtreiben sonst Beziehung zu ende. habe nicht gemacht er hat sich überhaubt nicht gekümmert hat lieber geheiratet und zum pescht alles gescheitert während seine Ehe wollte dass Kind sehen ohne seine Frau zu wiesen, habe nicht akzeptiert. ich habe das alleine Sorgerecht und jetzt kommt nach 3 jahre und kommt einfach so und behauptet hat das Recht sein Kind zu Erziehen ich habe noch zwei kinder die gut erzogen sind er dafür noch in 8 jahre erste diplom noch nicht fertig zum Muslem getretet wir Katholisch und kommt mit Ahla zu meinen Sohn . ist dass gerecht hat er sich nicht Mühe gemacht bei die Erziehung will bestimmen also ich arbeitet habe gute moralischewerten und sollm lieber Gesetzen geben von Geburt an wer sein Kind nicht will veliere ihre Rechte in diesem Fall der Vater wer kann mir garantiert dass er nicht schlimmes dabei denkt wenn er mir ihm raur geht?Gibt so viele schlechten Beispiele die dass Jugendamtt missveachtet hat auch wenn die Mütter sich gewährt hat ist dass Recht .auch wenn er Mütter des kinder geschlagen hat? ist Recht erlich zu sein ist nur schnell entschieden und ein Fall wieniger zu verarbeiten er zahl nicht , arbeit? keine Ahnung aber graosse Maul ja also jeder fall ist anders deswegen denke und gebe meine Meihnung so ich hoffe damit habe keine schlchtes Gewisse aufgeweckt
Bianca ,Bayern:
26.11.2010 12:01
Also : ich stehe zu den Vätern die Ihre Kinder nicht sehen dürfen! Es kann doch nicht angehen , das nur wir Frauen Rechte haben und die Väter nur zahlen sollen und das wahrs.Was soll das ? Mein Mann weis noch nicht mal ob es seine leiblichen Kinder sind ! Er soll für zwei Kinder Zahlen , aber sie ist von Anfang an so wie ich heute weis in der Ehe Fremd gegangen und will nur Unterhalt ,aber sehen darf er seine Kinder nicht ! Was ist das für ein Falsches recht was die Frauen haben, ich muss ehrlich sagen ; ich bin selber Mutter von zwei Eltern Kinder , aber so was könnte ich Niemals meinen Mann oder Ex Mann an tun. Er dürfte seine Kinder sehn so oft er will , aber er will nicht , das ist auch schlimm, aber zwingen kann ich Ihn nicht, was sehr schade für meine Jungs ist. Aber egal! Fakt ist , das Thema Vaterschaft Test , sollte dringend erleichtern werden und nicht zu Gunsten der Fremd gehenden Mütter gesprochen werden. Es soll jeden Vater frei gestellt werden , das man auch wissen will , ob ich der Leibliche Vater der Kinder bin! Mich wundert es gar nicht das mansche Männer dann auch auf Stur stellen, aber es leider auch nichts bringt.Ich schäme mich schon eine Frau zu sein, wenn es nicht bald ein gutes Gesetzt für Väter gibt! Tipp! Väter kämpft um eure Kids die haben es auf alle fälle verdient! Viel Glück!
Keven, Berlin:
04.11.2010 11:44
bei mir ist nun der fall das wir bei der trennung nichts wussten von der schwnagerschaft und sie erst 3 jahre später antanzte mitm jugendamt du bist der vater. wurde test gemacht und alles und ich war dann halt der vater. war auch echt froh darüber und entwickelte väterliche gefühle für die kleine. ich war seitdem ich es wusste jeden tag bei der kleinen und hab alles gemacht. nun da die mutter von der kleinen immer abgeschrieben wurde sobald ich da war und die mutter an sich selbst eifersüchtig war auf alles und jeden da ich nichts mehr von ihr wollte, sondern nur ein guter vater zu sein sagt sie ich darf mein kind nicht mehr sehen.
soetwas nennt man gleichberechtitung...
frauen wollen gleich behandelt werden also sollte dies auch bei der erziehung des kindes vollzogen werden. es ist eine sauerei was mütter den vätern antun können.
die frauen sollten sich mal in unsere lage versetzen wenn den einfach so das kind wieder weggenommen wird. :-(
unbekant niedersachsen:
11.10.2010 14:48
auch wir väter haben gefühle und liebe auch wir weinen und sind traurig was aber noch schlimmer ist das sich keine frau in unsere traurige lage versetzen kann was das thema baby und sorgerecht angeht wie der letzte komentar zeigt wir tragen ehrlich seelischen schmerzen davon und wir wolen den mamis nicht das baby wegnehmen wir wollen es nur auch genießen und papa gefühle haben aber naja bis das jee viel glückmand verstehen da muss erst was pasieren naja hoffe auf gerechtigkeit euch al
patrick, hannover:
02.10.2010 23:30
Es sollte unbedingt schnellst möglich die Neuformulierung des sorgerechts entstehen!!! Ist wichtiger als wie z.B. 5€ mehr für Harz IV empfänger, so ein scheiß kann warten!!! Ich finde es einfach nur ungerecht was in Deutschland mit den Vätern abgezogen wird! Warum sollte die Mutter mehr rechte haben als der Vater? Nur weil sie die schmerzen bei der Geburt erleidet?? Dieser Schmerz ist im gegensatz zu den seelischen schmerzen, den manche Frauen den Vätern antun, garnichts!!! Gilt aber natürlich nicht für alle Frauen!! Ich sehe es nur an meiner Ex die mich jetzt schon mit dem Kind erpresst obwohl es noch garnicht da ist!!!
Thomas Quedlinburg:
21.09.2010 11:14
Guten tag habe mal ne frage ich habe ein kind das lebt bei der mutter sie hat das sorgerecht und ich habe damalz die varterschaft anerkannt kann sie jetzt ihren neuen freund einfach das halbe sorgerecht geben oder brauch sie da meine einferstehntnis erklerung damit wer anderst das sorgerecht bekommen kann varterschaft habe ich anerkannt jetzt habe ich angst das wer anderst das halbe sorgerecht bekommt geht das so einfach ohne meine zustimmung
tano146 Muc:
10.08.2010 18:19
Hehe der Artikel ist überholt:) jetzt haben Vaeter von unehelichen Kindern das gute recht auf Sorgerecht! Den Rabenmuettern wird der Prozess gemacht!
f95:
29.07.2010 21:48
mein sohn wird jetzt 9 habe nach 8 jahren kampf jetzt das gemeinsame sorgerecht und war nicht mit der mutter verheiratet,habe mich all die jahre um in gekümmert,war nie ein wochenend vater sondern 4-5 mal die woche.immer wann ich konnte,das aleinige sorgerecht ist ein wiz.
:
29.07.2010 10:22
ich aus da:
der Vater meiner kleinen steht nicht auf der Geburtsurkunde, es gibt keine Vaterschaftanerkennung und auch keinen Kontakt, habe ich somit automatisch das alleinige Sorgerecht oder muss ich das noch irgendwo schriftlich machen?
d hh :
22.07.2010 22:34
hallo meine ex kümmert sich nicht besser kein stück um unsere tochter meine kleine wird dies jahr vier sie kennt nur unser zu hause meine ex geht nur feiern meine kleine will nicht mehr zu mama.was soll ich tuhn.
Stefan, irgendwo:
12.07.2010 00:14
mal blöd gefragt. ich habe ein uneheliches kind und habe die mutter geheiratet. nu geht alles nach kurzer zeit wieder in die brüche.. meine frage ist die das meine nochschwiegermutter sagte das ich wohl damals irgendwo nen falsches kreuz oder ne falsche unterschrieft gegeben habe und jetzt wohl keine sorgerecht habe.. heiß das jetzt das ich angst haben muss das ich mein kind nach der scheidung oder annulierung nicht mehr sehen darf?
Mausi, Hamburg:
08.07.2010 10:44
Immer diese Diskussionen.. Natürlich gibt es die Väter, die sich um ihre Kinder bemühen, und denen sollte man auch das SR geben! Aber der überwiegende Teil kümmert sich doch kaum bis garnicht um das Kind! Und wenn sie das SR haben, kennen Sie allein ihre Rechte, von Pflicht und Sorge keine Spur. Wer soll da bitte drüber entscheiden?? Wenn Mütter aus Egoismus nicht teilen wollen, sollte das Gericht für den Vater entscheiden, wenn wirklich das Kind der Grund ist. Aber wer soll darüber entscheiden??? Wie gesagt, der überwiegende Teil hat kein Interesse ans Kind....
Ich Hasse Deutsche Gesetze (Bremen):
01.07.2010 21:30
Sorgerecht für unverheiratete Väter
erstmal hallo zusammen da geht es mir genau so wie der trauriger vater,mein ex freundin benutzt die kleine als köder nur mir ein auszuwischen und gibt mir kein sorgerecht ich hätte es ja verstanden wenn ich fremd gehen würde sie geschlagen oder obszöne wörter benutzt hätte aber nichts von dem allem sie hat mein leben kaputt gemacht und jetzt zieht sie ganz weit weg dann werde ich meine tochter fast nie zusehen bekommen.ich hab nur den vaterschatsanerkennung gemacht da wo sie schwanger war aber alles andere wollte sie nicht.sie hat mich ausgenutzt bitteeee hilfftttt mir
Franzi, Hamburg:
02.06.2010 15:14
Als letzter Punkt fehlt mir hier noch der Vaterschaftstest. Ich selbst habe diesen erst kürzlich in Anspruch genommen und bin verwundert, dass diese immer günstiger werden Quelle http://papatest24.de. Kosteten diese nach vor einigen Jahren mehrere hundert Euro, bekommt man einen nicht Gericht verwertbaren für unter 200 Euro.
Aleks, Diepholz:
20.05.2010 15:27
Hallo, mein Freund hat sich letzten Monat von mir getrennt. Nähsten Monat bekomme ich ein Baby von ihm, jetzt droht er mir, dass er das Kind jedes Wochenende zu ihn nehmen wird und er hätte das Recht auf Sorgerecht, wie ich. Meine Frage ist ob er Recht hat, schließlich intressiert er sich gar nicht über das Baby und Unterstüzt mich gar nicht was das Kinderausstattung betrifft oder Frauenarzt- und Elternberatungstermine nihmmt er auch nicht wahr.
Gruß Aleks
Inga , Hamburg:
19.05.2010 10:15
Hallo , ich habe eine frage und zwar , mein Mann ist momentan in Russland , wir haben gemeinsames Kind , die Vaterschaftsanerkennung macht er heute in der Konsulat aber gestern wurde ihm gesagt das reicht nicht er müsste noch von mir eine Sorgerechterklärung haben . Frage , wo bekommt das und wer macht das ?
gruss Inga
papa vom bodensee...:
10.05.2010 09:19
bräuchte mal nen ratschlag: bin vor kurzem papa geworden; hab eingewilligt, dem kind den nachnamen der mutter zu geben. bereue es inzwischen; da wir planen, das sorgerecht zu teilen, ist das wohl eine änderung des sorgerechts... und somit könnte der nachnamen noch geändert werden...oder???
gruss der grübelnde vater
ein trauriger Vater:
20.04.2010 19:17
Sorgerecht für unverheiratete Väter, April 2010 - es ist immer noch nichts passiert !!
In fast ganz Europa haben die unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt ihres Kindes!! Warum ist das 2010 in Deutschland noch nicht der Fall??
Wie lange müßen wir unverheiratete Väter noch darauf warten?? Die Bundesregierung sollte schnell handeln !!!
Warum kann in Deutschland ein Vater nicht Vater sein, wenn mit der Mutter die Pferde durchgehen?
Es ist mehr als eine Diskriminierung, wenn die Mutter ihre Muskeln spielen lässt und dem Vater den Kontakt zu seinem Kind so schwer wie möglich macht!!
Wissen die Politiker in Deutschland überhaupt, was die Mütter mit uns unverheirateten Väter machen??
Das Kind liebt Vater und Mutter !!! Und auch der Vater liebt sein Kind !!!
Gruß,
ein trauriger Vater
franzi dd:
14.04.2010 17:03
ich habe mal eine frage und zwar wird jetzt vorgericht die vaterschaftsanerkennung gemacht weil der leibliche vater sich da gegen wärt
aber wenn die vaterschaft anerkannt ist sind meine bedenken das er mir die zwei jungs weg nimmt
nach der geburt wollte er mit seinen eltern nach jugoslwien mit die kinder garde mal 1 monat alt das habe ich nicht zu gestimmt da er auch nicht die vaterschaft anerkennen wollte jetzt sind die beiden fast 4 jahre und ich will nicht das er sie mit nehmen kann er kann sie zwar sehen aber nur mit dem jugendamt da er damals auch gewalt aus brüche hatte und meine kinder liegen mir sehr am herzen
was kann ich machen das er sie nicht alleine sehen kann
bianca aus bgd:
08.04.2010 19:56
hallo ich würde dir empfehlen, dass du mit deiner freundin zum standesamt gehst, und dich über die möglichkeiten der namensgebung erkundigst. da es auch die möglichkeit vor geburt des kindes den namen des vaters an zu geben gibt, wenn deine freundin das auch möchte. rede mit ihr einfach und frage sie warum sie den namen des ex mannes angeben möchte. es muss ja irgendeinen grund geben? und erkläre ihr warum du dies nicht möchtest..... aber merk
Michael aus Hamburg:
30.03.2010 17:29
Am besten mit Ihr sprechen und Ihr deine Situation klar machen, das du dir eine weitere Zukunft unter den Bedingungen nicht vorstellen kannst. LG Michael
Oscar Quinones Yadro Leipzig:
24.03.2010 20:45
Meine freundin und ich kriegen bald nachwuchs (mitte des jahres) Folgendes Sie möchte den name ihren ex manes meinen kind geben aber das möchte ich nicht.Wie sollt ich mich verhalten und was kannt ich dagegen tun?

Mit freundilche grüsse Hr Yadro
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Im Internet finden Sie weitergehendende Informationen zur Thematik unter:
www.familienrecht- ratgeber.de
www.internetratgeber- recht.de

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