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Geburtsurkunde, Vaterschaft und Sorgerecht – Formalitäten nach der Geburt

Formalitäten - Das ist ganz schön verwirrend
Bild: Holger Braun
Der Nachwuchs hat es gesund auf die Welt geschafft, da denkt man an alles andere, selten aber an die Formalitäten, die nun zu erledigen sind. Was ist notwendig und welche Behörden sind dafür zuständig?

Geburtsurkunde



Zuerst gilt es für das Neugeborene eine Geburtsurkunde zu beantragen. Diese erhalten Sie im Standesamt des jeweiligen Geburtsortes. An Unterlagen sollten Sie auf jeden Fall eine Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters im Original dabei haben, zudem eine Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaft. Bei verheirateten Eltern ist in der Regel der Familiennamen für die Namenswahl des Kindes bestimmend. Uneheliche Eltern können in gemeinsamer Absprache wählen, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhält.

Vaterschaft



Mit der Vaterschaftsanerkennung wird die rechtliche Vater-Kind-Beziehung hergestellt. Im verheirateten Familienstand erhält der Mann automatisch die Vaterschaft, sofern die Mutter diese nicht kategorisch ausschließt. Eine zusätzliche Anerkennung ist nicht mehr notwendig.
Anders bei unverheirateten Familien oder allein erziehenden Müttern. Hier sollte der leibliche Vater sein uneheliches Kind anerkennen. Dies kann er vor oder nach der Geburt auf dem Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder beim Notar beurkunden lassen. Die Zustimmung der Mutter ist dafür Vorraussetzung.

Vaterschaftsklage



Verweigert der leibliche Vater die Vaterschaftsanerkennung, kann die Mutter, in Vertretung für das Kind oder das Kind selber, sofern es im rechtsfähigen Alter ist, auf Feststellung der Vaterschaft klagen. Zuständig ist dafür das am Wohnort des Kindes und der Mutter befindliche Familiengericht. Für den Fall der Weigerung des Vaters zur Blutentnahme für ein Abstammungsgutachten kann das Gericht diese auch mit Zwang durchsetzen

Vaterschaftsanfechtung



Bestehen für den Vater Zweifel an der Vaterschaft, kann er die Vaterschaft anfechten. Mittels eines Abstammungsgutachten wird dann geklärt, ob der Vater mit Sicherheit der biologische Vater des Kindes sei oder ob dies ausgeschlossen werden kann.
Wenn Zweifel an der Vaterschaft bestehen oder wenn die Vaterschaft unzumutbar erscheint, können im übrigen die Mutter als auch das volljährige Kind eine Vaterschaftsanfechtung anstrengen.
Für die Vaterschaftsanfechtung ist das Familiengericht am Wohnort des Kindes zuständig.

Sorgerecht



Mit dem Sorgerecht werden die Rechte und Pflichten der Eltern oder anderer Sorgeberechtigten gegenüber Ihrem Kind bzw. Kindern festgelegt. Dabei werden drei Teilbereiche unterschieden:
  • Personensorge: Pflege, Betreuung und Erziehung des Kindes, einschließlich der Schul- und Ausbildung
  • Vermögenssorge: Verwaltung des Besitzes bzw. Vermögens des Kindes, ausschließlich des Taschengeldes
  • Vertretungsrecht: Wahrung der Rechte des Kindes gegenüber Dritten oder in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Nach der Geburt erhalten bei verheirateten Eltern beide Elternteile das Sorgerecht. In unehelichen Familien fällt das Sorgerecht der leiblichen Mutter zu. Der Vater kann mit Zustimmung der Mutter beim zuständigen Jugendamt ebenfalls das Sorgerecht beantragen. Damit haben beide Elternteile für das Kind die gemeinsame Sorge.

Die gemeinsame Sorge bleibt auch nach einer Scheidung oder Trennung bestehen, sofern nicht ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für sich beansprucht. Auch gerichtlich kann einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen werden, sobald das Kindeswohl durch die Eltern nicht mehr gegeben ist.

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts

Im August 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die bisherige Regelung des BGB zum Sorgerecht lediger Paare eine verfassungswidrige Benachteiligung unverheirateter Väter darstellt. Es wird erwartet, dass in Kürze die Beratungen über eine Neuformulierung der entsprechenden Passagen beginnen. Wann eine neue Regelung Gesetzeskraft erlangen wird, ist noch unklar.
Zur Entscheidung des BVG zum Sorgerecht für ledige Väter mehr lesen.

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Kommentare von Lesern:

 
tano146 Muc:
10.08.2010 18:19
Hehe der Artikel ist überholt:) jetzt haben Vaeter von unehelichen Kindern das gute recht auf Sorgerecht! Den Rabenmuettern wird der Prozess gemacht!
f95:
29.07.2010 21:48
mein sohn wird jetzt 9 habe nach 8 jahren kampf jetzt das gemeinsame sorgerecht und war nicht mit der mutter verheiratet,habe mich all die jahre um in gekümmert,war nie ein wochenend vater sondern 4-5 mal die woche.immer wann ich konnte,das aleinige sorgerecht ist ein wiz.
:
29.07.2010 10:22
ich aus da:
der Vater meiner kleinen steht nicht auf der Geburtsurkunde, es gibt keine Vaterschaftanerkennung und auch keinen Kontakt, habe ich somit automatisch das alleinige Sorgerecht oder muss ich das noch irgendwo schriftlich machen?
d hh :
22.07.2010 22:34
hallo meine ex kümmert sich nicht besser kein stück um unsere tochter meine kleine wird dies jahr vier sie kennt nur unser zu hause meine ex geht nur feiern meine kleine will nicht mehr zu mama.was soll ich tuhn.
Stefan, irgendwo:
12.07.2010 00:14
mal blöd gefragt. ich habe ein uneheliches kind und habe die mutter geheiratet. nu geht alles nach kurzer zeit wieder in die brüche.. meine frage ist die das meine nochschwiegermutter sagte das ich wohl damals irgendwo nen falsches kreuz oder ne falsche unterschrieft gegeben habe und jetzt wohl keine sorgerecht habe.. heiß das jetzt das ich angst haben muss das ich mein kind nach der scheidung oder annulierung nicht mehr sehen darf?
Mausi, Hamburg:
08.07.2010 10:44
Immer diese Diskussionen.. Natürlich gibt es die Väter, die sich um ihre Kinder bemühen, und denen sollte man auch das SR geben! Aber der überwiegende Teil kümmert sich doch kaum bis garnicht um das Kind! Und wenn sie das SR haben, kennen Sie allein ihre Rechte, von Pflicht und Sorge keine Spur. Wer soll da bitte drüber entscheiden?? Wenn Mütter aus Egoismus nicht teilen wollen, sollte das Gericht für den Vater entscheiden, wenn wirklich das Kind der Grund ist. Aber wer soll darüber entscheiden??? Wie gesagt, der überwiegende Teil hat kein Interesse ans Kind....
Ich Hasse Deutsche Gesetze (Bremen):
01.07.2010 21:30
Sorgerecht für unverheiratete Väter
erstmal hallo zusammen da geht es mir genau so wie der trauriger vater,mein ex freundin benutzt die kleine als köder nur mir ein auszuwischen und gibt mir kein sorgerecht ich hätte es ja verstanden wenn ich fremd gehen würde sie geschlagen oder obszöne wörter benutzt hätte aber nichts von dem allem sie hat mein leben kaputt gemacht und jetzt zieht sie ganz weit weg dann werde ich meine tochter fast nie zusehen bekommen.ich hab nur den vaterschatsanerkennung gemacht da wo sie schwanger war aber alles andere wollte sie nicht.sie hat mich ausgenutzt bitteeee hilfftttt mir
Franzi, Hamburg:
02.06.2010 15:14
Als letzter Punkt fehlt mir hier noch der Vaterschaftstest. Ich selbst habe diesen erst kürzlich in Anspruch genommen und bin verwundert, dass diese immer günstiger werden Quelle http://papatest24.de. Kosteten diese nach vor einigen Jahren mehrere hundert Euro, bekommt man einen nicht Gericht verwertbaren für unter 200 Euro.
Aleks, Diepholz:
20.05.2010 15:27
Hallo, mein Freund hat sich letzten Monat von mir getrennt. Nähsten Monat bekomme ich ein Baby von ihm, jetzt droht er mir, dass er das Kind jedes Wochenende zu ihn nehmen wird und er hätte das Recht auf Sorgerecht, wie ich. Meine Frage ist ob er Recht hat, schließlich intressiert er sich gar nicht über das Baby und Unterstüzt mich gar nicht was das Kinderausstattung betrifft oder Frauenarzt- und Elternberatungstermine nihmmt er auch nicht wahr.
Gruß Aleks
Inga , Hamburg:
19.05.2010 10:15
Hallo , ich habe eine frage und zwar , mein Mann ist momentan in Russland , wir haben gemeinsames Kind , die Vaterschaftsanerkennung macht er heute in der Konsulat aber gestern wurde ihm gesagt das reicht nicht er müsste noch von mir eine Sorgerechterklärung haben . Frage , wo bekommt das und wer macht das ?
gruss Inga
papa vom bodensee...:
10.05.2010 09:19
bräuchte mal nen ratschlag: bin vor kurzem papa geworden; hab eingewilligt, dem kind den nachnamen der mutter zu geben. bereue es inzwischen; da wir planen, das sorgerecht zu teilen, ist das wohl eine änderung des sorgerechts... und somit könnte der nachnamen noch geändert werden...oder???
gruss der grübelnde vater
ein trauriger Vater:
20.04.2010 19:17
Sorgerecht für unverheiratete Väter, April 2010 - es ist immer noch nichts passiert !!
In fast ganz Europa haben die unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt ihres Kindes!! Warum ist das 2010 in Deutschland noch nicht der Fall??
Wie lange müßen wir unverheiratete Väter noch darauf warten?? Die Bundesregierung sollte schnell handeln !!!
Warum kann in Deutschland ein Vater nicht Vater sein, wenn mit der Mutter die Pferde durchgehen?
Es ist mehr als eine Diskriminierung, wenn die Mutter ihre Muskeln spielen lässt und dem Vater den Kontakt zu seinem Kind so schwer wie möglich macht!!
Wissen die Politiker in Deutschland überhaupt, was die Mütter mit uns unverheirateten Väter machen??
Das Kind liebt Vater und Mutter !!! Und auch der Vater liebt sein Kind !!!
Gruß,
ein trauriger Vater
franzi dd:
14.04.2010 17:03
ich habe mal eine frage und zwar wird jetzt vorgericht die vaterschaftsanerkennung gemacht weil der leibliche vater sich da gegen wärt
aber wenn die vaterschaft anerkannt ist sind meine bedenken das er mir die zwei jungs weg nimmt
nach der geburt wollte er mit seinen eltern nach jugoslwien mit die kinder garde mal 1 monat alt das habe ich nicht zu gestimmt da er auch nicht die vaterschaft anerkennen wollte jetzt sind die beiden fast 4 jahre und ich will nicht das er sie mit nehmen kann er kann sie zwar sehen aber nur mit dem jugendamt da er damals auch gewalt aus brüche hatte und meine kinder liegen mir sehr am herzen
was kann ich machen das er sie nicht alleine sehen kann
bianca aus bgd:
08.04.2010 19:56
hallo ich würde dir empfehlen, dass du mit deiner freundin zum standesamt gehst, und dich über die möglichkeiten der namensgebung erkundigst. da es auch die möglichkeit vor geburt des kindes den namen des vaters an zu geben gibt, wenn deine freundin das auch möchte. rede mit ihr einfach und frage sie warum sie den namen des ex mannes angeben möchte. es muss ja irgendeinen grund geben? und erkläre ihr warum du dies nicht möchtest..... aber merk
Michael aus Hamburg:
30.03.2010 17:29
Am besten mit Ihr sprechen und Ihr deine Situation klar machen, das du dir eine weitere Zukunft unter den Bedingungen nicht vorstellen kannst. LG Michael
Oscar Quinones Yadro Leipzig:
24.03.2010 20:45
Meine freundin und ich kriegen bald nachwuchs (mitte des jahres) Folgendes Sie möchte den name ihren ex manes meinen kind geben aber das möchte ich nicht.Wie sollt ich mich verhalten und was kannt ich dagegen tun?

Mit freundilche grüsse Hr Yadro
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Weitere Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in den jeweiligen Standes- und Jugendämtern.
Im Internet finden Sie weitergehendende Informationen zur Thematik unter:
www.familienrecht- ratgeber.de
www.internetratgeber- recht.de

Tipp:

Besorgen Sie sich alle Anträge und Formulare schon vor der Geburt. Dann geht in der ersten Woche mit ihrem Kind keine wertvolle Zeit für Papierkram verloren!
Kennen Sie die Bedeutung zu Ihrem Namen? Wir sind interessiert! Ergänzen Sie unsere 9600 Vornamen mit der entsprechenden Bedeutung.
9600 Vornamen von A bis Z
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