Die Zahl der Geburten in Deutschland soll wieder ansteigen. Das ist das erklärte Ziel des Bundesfamilienministeriums. Neuerungen wie das Elterngeld oder der Kinderzuschlag sollen Familien unterstützen.
Thorsten ist ein Trendsetter. Er ist ein Mann, der wegen seiner neugeborenen Tochter Jasmin zu Hause bleibt. Vor der Geburt von Jasmin hat er bei seinem Arbeitgeber, einem kleinen Medienunternehmen, Elternzeit beantragt. Er gehört damit zu den 16 % der Väter, die sich trauen, ihren Job für eine Zeit ruhen zu lassen, um sich um die neue Familie zu kümmern. „Ich fand die Zeit total wichtig und sehr, sehr spannend“, beschreibt er seine Lage. Jasmin wurde im September vergangenen Jahres geboren, ihre Schwester Jule im April 2006. Gerade für Jule sei es wichtig gewesen, dass sie Jasmin mit Mama und Papa zusammen kennen lernen konnte. „Jule hatte Anfangs Schwierigkeiten, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Sie hat schlecht geschlafen und hat sehr viel Nähe gebraucht. Da war es gut, dass meine Frau und ich gemeinsam Zuhause geblieben sind“.
Bis zu 67 % des Einkommens erhalten Familien in der Elternzeit.
Elterngeld für Mama und Papa
Dass Thorsten vor allem finanziell recht entspannt eine berufliche Pause einlegen konnte, liegt auch an dem von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen 2007 neu eingerichteten Elterngeld. Bis zu 67 % des wegfallenden Einkommens oder maximal 1.800 Euro können entsprechend der Gehaltssituation aufgefangen werden. Familien ohne Einkommen erhalten rund 300 Euro, ähnlich dem Erziehungsgeld, das bis Ende 2006 eine finanzielle Unterstützung der Eltern gewährleistete. Elterngeld gibt es allerdings nur 12 Monate. Wenn sich beide Elternteile entschließen, eine berufliche Auszeit für die neue Familie einzulegen, verlängert sich die Zahlung auf 14 Monate.
Und trotzdem ist die finanzielle Lage für viele Familien im Alltag oft schwer. Wegen der Kinder gibt es kaum eine Chance, Geld zurück zu legen und erhöhte Strom- oder Gaspreise auszugleichen. Besonders allein erziehende Mütter und Väter spüren diesen Druck, viele müssen nach dem Auslaufen des Erziehungs- oder Elterngeldes Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, beantragen, um über die Runden zu kommen.
Also es heißt da deutschland mehr kinder brauch, wie soll das den gehen wen der kinderwünsch noch nicht mal ganz von den krankenkassen übernommen wird oder das es zuschüsse dazu gibt.
Den mal ebend 2500,-euro kann man sich nicht aus den rippen schneiden.
Und der so genante Kindergeldzuschlag kommt doch eh kaum einer in den genuss die 150 euro hätte man auch auf das kindergeld zu schlagen können.
nein stadt dessen meint man dann auch noch bei den sozial schwachen alles zu kurtzen, das solltet ihr mal lieber bei den reichen machen die haben doch genug und können sich alles leisten dann sollen die uns doch mal helfen die nicht so viel geld haben.
Den dann sehen die auch mal da wird geholfen.
Aber auf so was kommt man ja nicht.
Naja ich wurde gerne arbeiten gehen darf es aber von arzt nicht aus da ich eine seltene Megrene haben mit aura. Was für mich auch sehr schwer ist und da bekommt man auch keine zuschüsse noch nicht mal wen man 30% behindert geschrieben ist. So was ist echt unter aller sau.
Naja ich kann nur die daumen drucken das es so durch kommt das man den kinderwünsch auch bezahlt bekommt.
Das man auch was von den reichen nimmt und nicht immer von den armen den da durch kommt die armut.
Und das es wieleicht geändert wird das alle in den genuss kommen die 150 euro kindergeldzuschlag. So können wir Mütter unserenn kindern auch was bieten.
shpresa ,Obertshausen:
13.09.2010 22:03
bei Kleinverdiener sind die 67% gar nichts,wie vorher Erziehungsgeld.2006 ist meine Tochter geboren und seit sie 2jahre alt ist arbeite ich wieder als Vollzeitkraft.Ich wollte eigentlich ein zweites Kind, doch ich muss warten bis sich mein Lohn etwas erhöht,Bekomme nur 1100 euro netto.
Finanzielle Leistungen durch die Bundesregierung:
183 Milliarden Euro jährlich
Eltern verdienen nach Meinung der Bundesregierung eine besondere Form der Unterstützung. Aus diesem Grund werden Familien 156 unterschiedliche Leistungen angeboten. Darunter fallen das Elterngeld, das Mutterschafts- oder Kindergeld, Erziehungsgeld oder auch ein Unterhalts- vorschuss für Alleinerziehende.