Trotz wirtschaftlicher Krise hält die Regierung Wort. Seit Anfang dieses Jahres kommen Familien in den Genuss des so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, sprich es gibt mehr Geld.
Kindergeld
Das Kindergeld steigt um 20 Euro. Das bedeutet, dass es für das erste und zweite Kind statt 164 Euro nun 184 Euro gibt, für das dritte Kind 190 Euro statt 170 Euro und für alle weiteren Kinder erhöht es sich von 195 Euro auf 215 Euro. Familien, die Harzt IV erhalten, profitieren leider nicht von der Erhöhung, da das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird. Falls die Kinder schon älter sind und bereits selbst verdienen, ist der neue Grenzbetrag interessant. Ab 2010 darf jedes Kind 8.004 Euro pro Kalenderjahr verdienen, ohne dass das Kindergeld gestrichen wird.
Kinderfreibetrag
Der steuerliche Freibetrag für Kinder wird erhöht. Für jedes Kind gibt es künftig einen Freibetrag von 7.008 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 1.932 auf 2.244 Euro. Auch der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf erhöht sich von 1.080 auf 1.260 Euro je Elternteil.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Denn bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, zahlt der Staat dazu. Ab 2010 wird dieser Unterhaltsvorschuss für getrennt lebende Eltern angehoben. Demnach bekommen Kinder bis zum 5. Lebensjahr 133 Euro statt 117 Euro und 6- bis 11-jährige 180 Euro statt wie bisher 158 Euro.
Steuerklassenkombination
Ab 2010 können verheiratete Paare eine dritte Variante der Steuerklassenkombination wählen: Das sogenannte Faktorverfahren. Das Verfahren verspricht einen gerechteren Lohnsteuerabzug für den Partner mit der schlechteren Steuerklasse. Ob diese dritte Variante wirklich günstiger ist, ist umstritten.
Düsseldorfer Tabelle
Seit Beginn des Jahres gibt es eine aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle ist eine Richtlinie was die Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder betrifft, wenn die Eltern getrennt leben. Sie sieht Erhöhungen bei den Unterhaltszahlungen vor.
Kommentare von Lesern:
Martina Hoess, Maisach:
23.02.2010 22:19
Hallo,
den Kindergeldantrag hab ich damals beim Arbeitsamt mitgenommen. Dort gibt es auch eine Liste mit den Adressen, da es nach Nachname sortiert ist.
Den Elterngeldantrag hab ich im Internet runtergeladen. Ausfuellen kannst du ja schon mal alles, aber mit verschiecken musst warten da die eine Geburtsurkunde brauchen. Diese bekommst du aber beim Standesamt.
Noch eine schoene Schwangerschaft und Viel Glueck
Erler Alina Erkrath/Hochdahl:
14.02.2010 14:17
Hallo,
bin schwanger, bekomme im Mai meinen ersten Kind. Beruflich bin ich seit ca. 1 Jahr selbstständig (nebentätigk.) als Nageldesine, med. Fußpflege
Mein Mann arbeitet beim Tüv (Rheinland) als Prüfer
Was muss ich beachten! Wo besorge ich die Unterlagen? z.B. Kindergeld, Elterngeld usw, Wann muss ich mich anmelden?
Es währe schön um eine Info...
Mit freundlichen Grüßen
Erler Alina
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Interessierte sollten einen Steuerberater fragen oder sich die Abgaben unter