München
Startseite Startseite  > Themen & Trends  > Familie & Partnerschaft  > Berufstätigkeit  > Familie und Beruf - Rückkehr in die Erwerbstätigkeit

Nach der Babypause zurück in den Beruf

Nach der Babypause zurück in den Job!
Bild: Tomasz Trojanowski - Fotolia.com

Für viele Frauen steht schon während der Schwangerschaft fest, dass sie nach der Elternzeit aus finanziellen oder beruflichen Gründen schnell wieder zurück in ihren alten Beruf möchten. In Frankreich zum Beispiel längst Normalität, ist der Wiedereinstieg in Deutschland trotz gesetzlicher Regelung mit Stolpersteinen gepflastert. Einerseits macht schnell der Begriff von der Rabenmutter die Runde, die sich mehr um ihre Karriere sorgt, als um ihren Nachwuchs. Andererseits fehlt es oft an Betreuungsmöglichkeiten für den Nachwuchs. Durch frühzeitige Planung und richtige Organisation kommen Sie nicht ins Stolpern. Wie? Das lesen Sie hier.

Ihr Einstieg ist gesetzlich gesichert



Mit der Geburt dürfen Mutter als auch Vater eine bis zu dreijährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit, Kündigungsschutz und Arbeitsplatz werden vom Gesetzgeber garantiert. Einen Anspruch auf genau denselben Arbeitsplatz haben Sie hingegen nicht, der Arbeitgeber muss Ihnen lediglich einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Arbeiteten Sie vor der Geburt ganztags, dürfen Sie wieder einen Ganztagsjob erwarten.

Wenn Ihnen eine volle Stelle gleich bei der Rückkehr zuviel ist, weil Sie noch keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind gefunden haben, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Teilzeitstelle vereinbaren. Diese Möglichkeit ist gesetzlich festgeschrieben. Einschränkungen für diese Regelung bestehen in Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern oder aber wenn betriebliche Gründe gegen eine Teilzeit sprechen. Die Teilzeitstelle umfasst dabei 15 bis 30 Wochenstunden. Wann Ihre Arbeitszeit ist und wie sie sich über die Woche aufteilt, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Der Gesetzgeber gibt lediglich vor, dass Sie die Möglichkeit erhalten sollen, die Arbeitszeit entsprechend Ihren Bedürfnissen individuell anzupassen. Dies aber nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse.
Teil 1

Ihr Einstieg ist gesetzlich gesichert!

Teil 2

Langfristige Planung macht Ihnen den Einstieg leichter

Teil 3

Betreuungsangebote suchen und finden

Kommentar zu diesem Thema schreiben:

Name, Ort:
Mein Kommentar:

Kommentare von Lesern:

 
Katrin, Frankfurt:
01.02.2012 12:44
Danke für die gute Info in diesem Bürokraten-Dschungel...

Würde mich über gezielte Infos für Alleinerziehende freuen!
(Beruf, Kindergarten, Schule, Anträge, Vorteile...etc...)

Viele Grüße
Katrin
Sabine Anders, Bezirksleiterin Felicitas Hamburg:
25.08.2011 10:10
Wir von Felicitas freuen uns auf Wiedereinsteigerinnen, die sich den Übergang in die Berufstätigkeit im Anschluß an Erziehungszeiten nach eigenem Zeitmanagement selbständig gestalten möchten. Auch dieses Angebot gibt es.
zur Druckansicht


Teil 1

Ihr Einstieg ist gesetzlich gesichert!

Teil 2

Langfristige Planung macht Ihnen den Einstieg leichter

Teil 3

Betreuungsangebote suchen und finden

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Verband Berufstätiger Mütter.

Bundesgeschäftsstelle des Verbandes berufstätiger Mütter
Postfach 29 04 26
50525 Köln
Tel./Fax: 02 21.32 65 79

www.vbm-online.de


Zum Thema Kinderbetreuung und zu Fragen der Finanzierung können Sie sich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informieren.

www.bmfsfj.de/ Politikbereiche/Familie/ kinderbetreuung.html

Mehr auf kidsgo.de


Stillen bei Erwerbstätigkeit

Oma oder Au-Pair

Altersvorsorge für Mütter

Mehr Geld für Familien
Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
zur Druckansicht

Anzeige