Mit dem Steuervereinfachungsgesetz sollen Eltern Kinderbetreuungskosten leichter steuerlich absetzen können. Auch der Kreis derer, die Kosten geltend machen können, wird erweitert.
Kinderbetreuung leichter steuerlich absetzbar
Kinderbetreuungskosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Bisher waren allerdings Betreuungskosten für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn beide Eltern arbeiten. Alle anderen Eltern mussten besondere persönliche Umstände nachweisen, um die Betreuungskosten absetzen zu können. Jetzt wird der Kreis der Berechtigten erheblich ausgedehnt und zugleich die Steuererklärung um eine Seite verkürzt. Damit können grundsätzlich alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind und höchstens 4.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahren und bei körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen bis 25 Jahren.
Der Wechsel von den Werbungskosten zu den Sonderausgaben soll nach Angaben des Bundesfamilienministeriums auch nicht zu höheren Kitakosten führen.
Bafög, Wohngeld & Co
Für alle außersteuerlichen Leistungen gilt: Kinderbetreuungskosten werden bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen. Die Besserstellung der Familien bei den Betreuungskosten wirkt sich auch auf andere Bereiche aus: Beim BAföG und beim Wohngeld beispielsweise werden künftig die Betreuungskosten von den Einkünften abgezogen, nach deren Höhe sich die Ansprüche richten.
Kindergeld einfacher beantragen
Die Beantragung des Kindergelds wird vereinfacht: Ab 2012 müssen Eltern und volljährige Kinder nicht mehr aufwändig nachweisen, dass das Einkommen des Kindes unter 8.004 Euro pro Kalenderjahr liegt. Stattdessen muss erst nach Abschluss der ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Diese Vereinfachungen wurden am 2.2.2011 im Bundeskabinett beschlossen und sind seit 1.1.12 in Kraft.
Quelle: Presseinformation des Bundesfamilienministeriums
Kommentare von Lesern:
Katharina aus Schwaigern:
25.08.2011 16:47
warum sollen eltern mit einem verdienst nicht auch von den steuerlichen vorteilen profitieren? wenn man als mutter den wiedereinstieg vom arbeitgeber verwehrt /erschwert bekommt oder warum auch immer man mit nur einem gehalt auskommen muss ist das leben schon schwierig genug!!! mich nervt es wenn man arbeitet ist man eine rabenmutter, wenn nicht ist man eine glucke die dem staat das geld aus der tasche zieht. nicht jeder hat verwandte um sich herum die einem mit betreuung und/ oder geld unter die arme greift!!! natrülich müssen kinder unter gleichaltrige kinder aber kinder brauchen auch ihre eltern. erzieher in kitas und kindergärten sollen die nicht ersetzen sonst brauche ich keine kinder in die welt setzen!!! ich brauche mein kind nicht als alibi damit ich "dazu gehöre"!!!! ich brauche auch den steuerlichen vorteil nicht um "tennis" zu spielen oder 3mal im jahr in urlaub zu fahren. ich bezahle fast 100€ pro monat für den regelkindergarten ab 3 jahre und das sind eine menge für mich und meine familie!!! es sind nämlich nicht alle einrichtungen kostenfrei!!!
Volker aus Kassel:
25.08.2011 12:51
@steffi und birgit: Naja, man muss dabei aber auch mal eins berücksichtigen: grade älteren Kindern tut der Kontakt zu Gleichaltrigen einfach gut; die Kitas und Kindergärten vermitteln soziale Kompetenz und bestimmte Grundqualifikationen wie z.B. Sprachgefühl. Das können in vielen Familien die Eltern nicht leisten. Daher finde ich das Vorgehen durchaus sinnvoll.
birgit, travemünde:
25.08.2011 11:15
Für den Besuch im Kindergarten kann ich ja verstehen, dass der Nachwuchs in Betreuung gegeben wird. Aber wenn ein Elternteil zu Hause bleibt, sollten die KiTa-Kosten, welche mehr als vier Stunden beinhalten, nicht auf die Steuerzahler verteilt werden. So finanziert jeder diesen Luxus mit!
steffi, Düsseldorf:
25.08.2011 08:38
Irgendwie finde ich es doch etwas komisch, dass auch Eltern, die nicht (beide) wieder arbeiten gehen und das Kind trotzdem in die Betreuung geben, die Kosten absetzen können. Hoffentlich subventioniert die Allgemeinheit nun nicht Mamas Tennisstunde.
Weitere Informationen im Internet:
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de