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kidsgo:
Für die meisten Frauen steht irgendwann die Familienplanung an. Das bedeutet - trotz neuer Elterngeld-Regelung - berufliche und finanzielle Ausfallzeiten, fast immer für die Frauen. Gibt es für diese Lebenssituationen flexible Altersvorsorge-Modelle, die dem schwankenden Einkommen Rechnung tragen?

Regina Weihrauch:
Ja, die gibt es. Sie sind aber nicht für jeden empfehlenswert, insbesondere, wenn die Laufzeiten kurz sind und die Lebensumstände sich voraussichtlich verändern. Flexibilität und Dynamik verursachen immer Extrakosten. Werden zum Beispiel die monatlichen Beiträge reduziert, gilt das als Teilkündigung des Vertrags und verursacht somit Kosten. Besser ist es, wenn Sie bei der persönlichen Altersvorsorge rückwärts kalkulieren. Legen Sie monatlich einen Betrag zurück, den Sie mit Sicherheit immer, d.h., auch bei sich ändernden Lebensumständen wie Elternzeit, Trennung, oder Arbeitslosigkeit regelmäßig zahlen können. Wenn Sie dann in die glücklichen Lage kommen, mehr zurück legen zu können, schließen Sie lieber einen weiteren Vertrag ab. Für Familienzeiten gilt: Die Zeit, die der Partner der Familie widmet, sollte finanziell ausgeglichen werden. Meiner Meinung nach sollte es selbstverständlich sein, dass das Familieneinkommen eingesetzt wird, um die private Altersvorsorge beider Partner zu sichern. Ausfallende Beiträge der Frauen durch Familienzeiten sollte der Partner übernehmen, damit keine Versorgungslücke für die Frau entsteht.

kidsgo:
In den meisten Fällen, wenn es um Familiengründung geht, hofft man darauf, dass man gemeinsam alt wird und dann entsprechend über das gemeinsam erzielte Einkommen versorgt ist. So werden in der Mehrzahl der privaten Renten- und Lebensversicherungen die (Ehe)partner als Begünstigte im Todesfall eingesetzt. Was ist aber, wenn sich - durch Ehescheidung oder Trennung - der Name des Begünstigten ändert? Kann ich diesen Verlust als „Geschädigter" geltend machen oder irgendwie abpuffern?

Regina Weihrauch:
Private Rentenversicherungen werden meist vom Mann als Versicherungsnehmer abgeschlossen, sofern er das Haupteinkommen erwirtschaftet. Begünstigte sind in der Regel Ehefrau und leibliche Kinder. Kommt es zur Scheidung, sieht der Gesetzgeber im Rahmen des Versorgungsausgleichs lediglich den Rückkaufwert der Versicherung zum Trennungszeitpunkt als Bemessungsgrundlage vor. Der liegt erfahrungsgemäß weit unter der monatlichen Abschluss-Summe, die der Versicherte später erhält. Für den vormals Begünstigten (der jederzeit geändert werden kann - sofern kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingesetzt wurde) also eine sehr nachteilige Regelung. Abgesehen davon, dass dem ehemaligen Partner die bereits gesparten Jahre als eigene Beitragslaufzeit fehlen. Das macht deutlich, warum wir Ehepartnern raten, in jedem Fall eine eigene Rentenversicherung abzuschließen.

kidsgo:
Apropos Laufzeit ... Was ist sinnvoller, wenn ich Geld fürs Alter anlegen möchte - kurze Laufzeit, hohes Risiko und potentiell hohe Rendite oder langfristige, sichere aber nicht so ertragreiche Anlageformen?

Regina Weihrauch:
Die meisten unserer Kundinnen machen es ganz richtig: sie splitten das Geld, das sie anlegen möchten. Ein (Groß-)Teil wird in eine sichere, langfristige Anlageform investiert, die die Grundversorgung sichert. Der verbleibende Teil kann risikoreicher angelegt werden, z. B. in Fonds. Beginnen Sie spät mit der eigenen Vorsorge, sollten Sie im ersten Schritt auf sichere Anlageformen setzen. Welche das sind, erklären wir Ihnen gern. Nur eines sollten Sie auf keinen Fall tun: Darauf setzen, dass sich schon alles „von alleine regelt" oder glauben, dass es sich nicht lohnt etwas zu tun, weil Sie kaum Geld zum Zurücklegen besitzen. Fangen Sie also unbedingt sofort mit Ihrer privaten Altersvorsorge an, wenn Sie im Alter nicht arm dran sein möchten.

kidsgo:
Vielen Dank für das Gespräch.
Teil 1

Die staatliche Altersvorsorge reicht nicht aus ...

Teil 2

Altersvorsorgemodelle ...
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Weitere Informationen

FinanzFachFrauen

Die FinanzFachFrauen sind ein bundesweiter Zusammenschluss von qualifizierten Finanzdienstleisterinnen, die sich aufgrund ihrer Berufserfahrung und ihres frauenpolitisches Engagements zusammengefunden haben. Wann immer es um das Thema „Frauen und Geld" geht, sind sie kompetente Ansprechpartnerinnen. Jede von ihnen ist in ihrer Arbeit wirtschaftlich unabhängig von Banken, Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften. Gemeinsam haben Sie als die ersten Frauen in Deutschland ein Beratungskonzept für Frauen entwickelt.

Zur Person

Regina Weihrauch ist 44 Jahre alt und seit acht Jahren Mitglied der FinanzFachFrauen. Nach ihrem Studium und der Mitarbeit im Fairsicherungsbüro Hannover eröffnete die Bankkauffrau und Dipl.Volkswirtin 1991 ihr eigenes Fairsicherungsbüro in Göttingen. Regina Weihrauch ist verheiratet, hat zwei Kinder (21/14 J.) und lebt in Göttingen.

Ihre Ansprechpartnerin

Düsseldorfer Raum:

Heide Härtel-Herrmann

Inhaberin des Frauenfinanzdienstes Köln, berät seit über 20 Jahren Frauen mit dem Schwerpunkt „private Altersversorgung und finanzielle Lebensplanung". Die Diplomökonomin und zertifizierte Finanzplanerin ist Mitbegründerin des Arbeitskreises „FinanzFachFrauen bundesweit seit 1988". Sie hat einen 25-jährigen Sohn und lebt in Köln.

Frauenfinanzdienst
Tel. 0221.9128070

eMail: info@frauenfinanzdienst.de
Internet:
www.frauenfinanzdienst.de
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