Für viele Familien mit geringem Einkommen war eine Mutter-Kind-Kur finanziell bislang nicht möglich. Denn der zu leistende Eigenanteil von 220 Euro sprengte das schmale Budget.
Das Deutsche Müttergenesungswerk weist jetzt darauf hin, dass es für einkommensschwache Familien Möglichkeiten gibt, diesen Eigenanteil drastisch zu reduzieren. „In den Beratungsstellen erleben Beraterinnen immer wieder, dass Mütter eine medizinisch dringend benötigte Kurmaßnahme in Frage stellen, sobald sie von den Kosten hören, die auf sie zukommen. Es ist uns wichtig darüber aufzuklären, dass Mütter in schwierigen finanziellen Situationen nicht auf eine Kurmaßnahme verzichten müssen", erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin.
Bei den meisten Krankenkassen besteht zu Jahresbeginn die Möglichkeit, bei Vorlage des Einkommensbescheids, die gesamte Selbstbeteiligung eines Jahres bei der Krankenkasse im Voraus pauschal zu entrichten. Darin enthalten sind die Praxisgebühren, der Eigenanteil der Medikamente Die Selbstbeteiligung ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen ca. 80 Euro anstatt 220 Euro zahlen und wären damit außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jah-resverlauf befreit. Das Müttergene-sungswerk empfiehlt Müttern des-halb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. "Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, viele Krankenkassen sind dazu bereit. Die Beratungsstellen helfen dabei und können dann auch prüfen, ob zusätzlich mit Spendenmitteln die Kurmaßnahme in den Ein-richtungen des MGW unterstützt werden kann", so Schilling weiter. Hilfe bei der Beantragung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme finden die Mütter in den rund 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Müttergenesungswerk oder unter www.muettergenesungswerk.de oder www.der-paritaetische.de
Kommentare von Lesern:
stolze leipzig:
24.03.2010 23:55
ich habe auch eine mutter-kind- kur beantragt und bereits eine mündliche zusage.
bisher habe ich immer gedacht das finanzielle geht schon-ich habe etwas zurück gelegt...
jetzt musste ich a. an das ersparte heran und nun hab ich bedenken.
es fallen ja auch kosten für waschsalon und ausflüge an...
habe ich noch eine möglichkeit finanzielle unterstützung zu beantragen oder kann man auch auf raten nach der kur bezahlen?
ich bin bei der aok versichert und alg 2 empfängerin in erziehungszeit
vielen dank im vorraus
h.stolze
Hilfe
Hilfe bei der Beantragung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme finden die Mütter in den rund 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im Müttergenesungswerk oder unter www.muetter genesungswerk.de oder www.der-paritaetische.de
Weitere Informationen
Wer sich für eine Kur interessiert kann hier nachlesen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Kur genehmigt zu bekommen: