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Welche Vornamen sind in Deutschland erlaubt?

Exotische Namen müssen nachgewiesen werden!
Bild: alexvs - fotolia.com

Je ausgefallener der Vorname, um so passender für mein Kind. So zumindest scheint das Motto zu sein, dem manche Eltern bei der Namenssuche folgen. Dabei kann der Schuss aber nach hinten losgehen. Spätestens wenn der Standesbeamte die Eintragung verweigert, weil der Name den deutschen Vorschriften nicht genügt. Entgegen z.B. den USA, wo jeder Name vergeben werden kann, müssen Sie in Deutschland bei der Namenswahl einiges beachten.

Das Kindeswohl muss in Deutschland beachtet werden



Während Sie in vielen Ländern Ihrer Phantasie freien Lauf lassen können, müssen Sie in Deutschland bei der Benennung Ihres Sprösslings mit Einschränkungen rechnen. Je exotischer der Vorname, um so größer der bürokratische Widerstand. Abgelehnt werden mit Sicherheit Benennungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind. Wer sein Kind Ferrari rufen möchte, weil er dann vielleicht erzählen könnte, er hätte eine italienische Nobelkarosse in der Familie, der hat beim Standesamt schlechte Karten. Ebenso ungern beurkundet werden Namen, die man eher im Nachnamen vermutet. Dennoch lohnt es sich mitunter, die Flinte nicht gleich ins Korn zu schmeißen. Das Namensrecht wird zunehmend liberaler ausgelegt, was auch jüngst das Bundesverfassungsgericht dokumentierte. Es entschied in der Frage, ob ein Kind, den in Deutschland als Nachnamen gebräuchlichen Namen Anderson tragen darf, zugunsten der Eltern. Berücksichtigt werden muss ebenso, dass der Name das Geschlecht zweifelsfrei wider gibt. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie sich gleich einen zweiten Namen dazu denken.

Für die Standesbeamten steht in erster Linie das Kindeswohl im Vordergrund. Könnte das Kind wohlmöglich wegen seines Namens verspottet werden, wird dieser abgelehnt. Dennoch bemühen sich die Standesbeamten den Wünschen der Eltern zu folgen. Findet sich der gewünschte Name in den gängigen Namensbüchern oder ist er den Beamten bekannt, sind Sie so gut wie aus dem Schneider. Anders verhält es sich bei Namen aus anderen Sprachen oder aus der Literatur. Hier müssen Sie den Nachweis führen, dass es sich um eine gebräuchliche Bezeichnung handelt. Ist der Nachweis stichhaltig (Literatur, Dokumente, die den Gebrauch des Namens im jeweiligen Land nachweisen), sind auch Namen wie Legolas, der Held aus „Herr der Ringe“ möglich, wie ihn Eltern kürzlich auf dem Standesamt Hamburg-Altona eintragen ließen. Letztlich liegt es aber im Ermessen der Standesbeamten, wie Ihr Kind zukünftig heißen wird.

Ein Name hält ein Leben lang



Egal wo sie fündig werden und welchen Namen Sie wählen, Sie sollten sich vor Augen führen: Ihr Kind muss mit dem Namen eine lange lange Zeit leben. Ein sehr ausgefallener Name mag aus Sicht der Eltern gerade gut genug für den Nachwuchs sein, kann sich aber spätestens in der Schule als Fehler erweisen, wenn andere Kinder ihn zum Gespött machen und ihn das eigene pubertierende Kind als nachgezogenen Akt elterlicher Rache empfindet. Auch mit der Verwendung von Mehrfachnamen sollte man verantwortlich umgehen. Zum einen aus Gründen der Sprachökonomie, welches Kind möchte bei der Nennung seines Namens eine halbe Stunde warten, zum anderen kann es für das Kind verwirrend sein auf eine Vielzahl von Namen reagieren zu müssen. Dies könnte zumindest im Fall des Sohnes von Heidi Klum und US-Sänger Seal passieren. Sein Name: Henry Günther Ademola Dashtu Samuel.

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Kommentare von Lesern:

 
Niklas jannicke,Berlin :
09.03.2010 17:44
Ich würde sagen, es ist doch einfach witzig seinen eigennen Kinder ausgefallende Namen zu geben wie "James, Achmed oder Luna"
Dagmar janczyk,Berlin:
09.03.2010 17:39
Das ist doch einfach nur Dämlich
Kindern ausgefallende Namen zu geben
rosa müller münchen:
07.03.2010 17:59
ist es nicht eigentlich krass dass man überhaupt auf solche name kommt wie verleihnix oder puhbär und diese auch noch ernst meint
Lina Marie, Norderbrarup:
01.03.2010 17:52
das is ja wohl der hammer, das die eltern den namen nur mit zustimmung des standesbeamten nehmen dürfen=(
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