Der neue Vorname muss natürlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen: Im NamÄndVwV Nr. 66 ist dazu festgehalten „Als neue Vornamen dürfen anstößige oder solche Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden. Als Vornamen dürfen auch Familiennamen nicht gewählt werden, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbständiger Vorname zulässig.“ Auch das Geschlecht und die Rechtschreibung des Namens muss dabei eindeutig berücksichtigt werden.
Was wird für die Vornamensänderung gebraucht
Die Chancen eine Änderung des Vornamens bewilligt zu bekommen, steigen, wenn z.B. ein ärztliches Attest namensbezogene seelische Belastungslagen nachweisen kann. Experten empfehlen auch einen Nachweis oder eine schriftliche Stellungnahme, dass der Vorname zu Behinderungen im Alltag oder Umfeld führt. Grundsätzlich muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis und eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Eine Vornamensänderung kostet beim Standesamt etwa 150 Euro, die Änderung des Familiennamens schlägt mit rund 350 Euro zu Buche. Zudem müssen nach der Namensänderung sämtliche Papiere neu beantragt werden, wodurch nochmals Kosten dazukommen.
Fazit
Ist der Name erst einmal vergeben, hält er meist ein Leben lang. Eine Namensänderung kommt für die Wenigsten in Frage. Sollte dennoch der Wunsch nach einem neuen Namen bestehen, müssen schon triftige Gründen vorliegen, denn das deutsche Namensrecht tut sich bei Namensänderungen sehr schwer.
Werdende Eltern sollten diesen Umstand in ihre Überlegungen mit einbeziehen und z.B. prüfen, ob der gewünschte Name nicht zum Mißbrauch verleitet. Oft hilft es schon, wenn das Kind einen weiteren Namen erhält.