Die Suche nach einem Vornamen gehört für werdende Eltern zu den spannendsten Aufgaben während der Schwangerschaft. Dabei verfolgt manch Papa oder Mama exklusive Wünsche. Das Kind ist natürlich etwas Besonderes und sollte demnach auch so benannt werden. Ausgefallene oder seltene Namen werden dafür gern genutzt. Was aber im ersten Moment wie eine wohlwollende Absicht aussieht, könnte sich später für das Kind als Bumerang erweisen. Nämlich dann, wenn der Name für Hänseleien missbraucht wird oder er im späteren Alter einfach nicht mehr passt. Eine Namensänderung ist dann meist der letzte Ausweg.
Vornamen ändern – Wie gehts!
Ist der Vorname erst einmal standesamtlich beurkundet, sind Änderungen sehr schwer umzusetzen. Denn nach Belieben den Vornamen ändern, geht natürlich nicht. Das gilt übrigens für den Vor- als auch für den Familiennamen. Der Gesetzgeber hat gegen die willkürliche Namensänderung hohe Hürden erlassen und diese schön deutsch in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV von 1980) und im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG von 1964) verankert.
Besteht ein Änderungswunsch, ist das Standesamt die richtige Anlaufstelle. Ein äußerst triftiger Grund zur Vornamensänderung sollte dabei natürlich vorliegen. Änderungen aus einer Laune heraus, weil der neue Name z.B. einfach hübscher klingt, wird kein Standesbeamter zulassen. Das NamÄndVwV schreibt dazu konkret in Nr. 62 „Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt, […] und dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist.“ Welche Vornamen geändert werden können, kann dabei pauschal nicht gesagt werden. Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, ob und wie der Name geändert werden kann. Auch die Frage, ob bei einer ungünstigen Namenskombination, wie z.B. Anna Bolica eher der Vor- oder der Familienname geändert werden kann, wird vom Standesbeamten bestimmt.
Welche Möglichkeiten der Vornamensänderung gibt es?
Zur Vornamensänderung sieht der Gesetzgeber folgende Möglichkeiten vor:
Ersetzung eines Vornamens durch einen anderen Vornamen
Streichen oder Hinzufügen eines Vornamens
Verdeutschung ausländischer Namensformen
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Verdeutschung ausländischer Namen in der Regel problemlos vollzogen wird. Auch das Hinzufügen eines weiteren Vornamens oder die Streichung eines Vornamens ist verhältnismäßig schnell genehmigt. Am höchsten sind die Hürden bei der kompletten Änderung eines Vornamens.
Mein Sohn heißt nun Finn... wir wollten Ihn Finn Asatru nennen, da die StandesamtFrau den Zweitname nicht kennt oder mag wollte sie ihn nicht genehmigen und beraten hat sie uns auch nicht richtig. Nun haben wir im Nachhinein erfahren, dass es fast unmöglich ist den Zweitnamen noch zu bekommen. Wir müssten ihn ins deutsche Namensregister eintragen lassen mit Patent z.B., aber eine Namensänderung ist nur leicht für Ausländer oder Transen. Als Normalo hat man es da nicht so leicht?! Mh...
JACOB... Deinen Namen würde ich auch nicht wollen! Du Armer! =)
Jacob, NRW:
14.08.2011 00:12
Wird als Grund auch akzeptiert, dass man als Deutscher einen deutschen Namen haben will und nicht etwa einen Judennen? Ich verabscheue meinen Namen da es sich fabei um den Namen Jacobs handelt welcher zu Israel wurde. Jedes mal wenn jemand meinen Namen ruft krieg ich's Kotzen weil ich den Namen eines Juden trage und nicht den eines Deutschen.
Irene, Nürnberg:
08.06.2011 09:16
Mein Sohn bekommt bald den Nachnamen seines vater (mit Gansloßer wär er sicher nicht glücklich geworden) und einen zweiten Vornamen. Hab angerufen und sie haben ja gesagt!! Allerdings muss eine Nachnamenänderung innerhalb von 3 Monaten nach der Anerkennung der Vaterschaft sein!
Alexander, Chemnitz:
25.11.2010 13:12
Da mit der Einführung des neuen Personalausweises die Rufnamen entfallen sind und damit Personen, deren Rufnamen nicht an erster Stelle der Vornamen steht, automatisch umbenannt werden, wäre es interessant, wie der Gesetzgeber zu einer Vertauschung der Vornamen steht, um auch in Zukunft so heißen zu können, wie man bisher geheißen hat.
Mia nrw:
27.10.2010 14:30
Ich möchte auch den Namen meines Sohnes ändern, ich hoffe es funktioniert auch.