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Geburt 2008

Hebamme, versierte Hilfe bei der Geburt
Bild: Artion Yefimov - Fotolia.com

Die Hebamme – versierte Hilfe bei der Geburt



Wo immer eine Frau ihr Kind zur Welt bringt, eine Person ist neben dem werdenden Vater, auch emotional, besonders wichtig: Die Hebamme. Henriette und Elke hatten das Glück, eine erfahrene und liebevolle Geburtshelferin an ihrer Seite zu haben.

Die Hebamme („Die Hebende“) begleitet und unterstützt damals wie heute die werdende Mutter mit ihrem Fachwissen in allen Phasen der Geburtsarbeit. Sie untersucht, beobachtet und dokumentiert, wie es ihr und dem Kind geht. Eine gute Hebamme unterstützt das erste Kennen lernen von Mutter und Kind direkt nach der Geburt und ist der Mutter beim Stillen behilflich. Sie übernimmt die erste Vorsorgeuntersuchung beim Kind.

In den ersten zehn Tagen nach einer Geburt hat jede Mutter einen Anspruch auf tägliche Hilfe einer Hebamme. Auch nach der Klinikentlassung erlischt dieser Anspruch nicht und kann sich bis zum Ende des Wochenbettes oder bis zur Abstillzeit verlängern, wenn Probleme auftreten. „Hebamme sein bedeutete früher ein Maß an Mühe und Sorge, wie wir es uns heute nicht mehr vorstellen können“, schreibt die weit über 80-jährige Hebamme Therese Schlundt in ihrem Buch „Geschichten einer Kölner Hebamme“. Kein Fortschritt in der Geburtshilfe, so sagt sie, sei ohne die unermüdliche Arbeit der Hebammen denkbar.

Während früher eine Hebamme fast ausschließlich freiberuflich arbeitete, (1952 waren es in Deutschland noch etwa 12.000, allerdings 1958, also nur sechs Jahre später, nur noch 8.500), sind viele Hebammen heute im Krankenhaus angestellt. Die Arbeit in der Klinik brachte den Hebammen schließlich geregelte Arbeitszeiten, einen gesicherten Monatslohn, und die Altersversicherung. Einige sind aber auch nach wie vor freiberuflich tätig. Manche arbeiten mit Gynäkologen zusammen oder gründen eine Gemeinschaftspraxis mit Kolleginnen. Sie können, wenn sie freiberuflich arbeiten, auch als Beleghebammen auf eigene Rechnung in einer Klinik tätig sein. Hinzu kommt die Arbeit im Geburtshaus. Laut §4 Abs. 1 Sat 2 des HebG (Hebammengesetz) besteht die „Hinzuziehungspflicht einer Hebamme“, das heißt dass ein Arzt nur im Notfall eine Geburt ohne die Anwesenheit einer Hebamme durchführen darf. Umgekehrt ist das nicht so: Eine Hebamme darf eine normale Geburt ganz selbstständig ohne einen Arzt durchführen.
Teil 1

Der inneren Stimme folgen

Teil 2

Macht der Hormone

Teil 3

Tiermütter als Vorbild

Teil 4

Die Hebamme

Teil 5

Die Doula
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Bild: Monika Adamczyk - Fotolia.com

Niklas, Zuhause geboren
Hallo alle zusammen...!

Den ganzen Tag läuft Mama schon in der Wohnung hin und her. Setzen, aufstehen, stöhnen, umhergehen,.... Ich glaube, heut lerne ich meine Familie da draußen kennen. Pia kommt vom Kindergarten nach Hause und Oma ist auch da. Ahhhh, schön, wir gehen noch mal in die Badewanne...! Wellness für Babys, so ist es recht! Aber, he, was ist das...schon wieder die nächste Wehe. Autsch! Das wird ja immer doller, dieses Geschubse hier. Ich will raus aus der Wanne! Mama steigt ächzend aus und schon wieder gibt es die nächste Welle, die mich nach draußen drückt. Pia weint, weil Mama stöhnt, und endlich kommt auch Papa – gemeinsam mit der Hebamme. Jetzt geht alles ganz schnell. Mama krallt ihre Hände in Papas Schultern und stöhnt und stöhnt. Ich glaube, alle stöhnen mit. Ich schiebe und drängle jetzt auch – ich will auch mit stöhnen... Aha, hier geht’s raus, jetzt zeige ich euch mal, wer hier am lautesten schreien kann: Hallo, alle zusammen...!
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