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Geburtshäuser bekommen festen Platz im Gesundheitssystem

Geburtshäuser bekommen festen Platz im Gesundheitssystem
Bild: Igor Stepovik - Fotolia.com
„Dies ist ein historischer Tag für Eltern und Hebammen in Geburtshäusern und auch für die außerklinische Geburtshilfe“, sagt Karin Ascher, Vorstands- vorsitzende des Netzwerks der Geburtshäuser in Deutschland e.V. Der Grund für die Freude: Eltern müssen in Zukunft die Betriebskostenpauschale für eine Geburt im Geburtshaus nicht mehr selbst zahlen. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates auch die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Betriebskosten in hebammengeleiteten Geburtshäusern durch die Krankenkassen geschaffen. Am 27. Juni dieses Jahres ist der Vertrag gemäß § 134a SGB V in Kraft getreten. Für jede Geburt in einer von Hebammen geleiteten ambulanten geburtshilflichen Einrichtung werden pauschal 550 Euro von den Krankenkassen erstattet. (SGB = Sozialgesetzbuch)

Wahlfreiheit für Eltern


Mit der neuen Regelung trägt der Gesetzgeber der zugesicherten Wahlfreiheit der Eltern Rechnung, den Geburtsort ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Bis dato gab es keine einheitliche Regelung zur Zahlung von Betriebskosten, so dass Eltern, die sich für eine Geburt im Geburtshaus entschieden, von Einzelfallentscheidungen ihrer Krankenkasse abhängig waren. Die Spitzenverbände der Krankenkassen (SpiKK) und das Netzwerk der Geburtshäuser waren sich längst einig. Bereits im Sommer 2003 hatten sie gemeinsam einen Gesetzentwurf eingereicht, um hebammengeleitete Geburtshäuser im Sozialgesetzbuch zu verankern. Mit dem Urteil erhalten Geburtshäuser einen festen Platz im deutschen Gesundheitssystem. Viele Einrichtungen wurden von Eltern mitbegründet und unterstützt. Vor 20 Jahren entstanden die ersten der mittlerweile etwa 120 deutschen Geburtshäuser, die Frauen und ihren Familien eine integrierte, präventive Versorgung anbieten.

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