Während der Arbeitsfreistellung bleibt Ihr Netto-Einkommen in der Regel gleich. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld, das Sie beantragen müssen, um es zu erhalten. Zu dem Antrag gehört die Bescheinigung eines Arztes oder einer Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag oder 385 Euro pro Kalendermonat. Die Differenz zum Netto-Lohn muss der Arbeitgeber zahlen. Auch arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftsgeld durch ihre Krankenkasse – es ist so hoch wie das Arbeitslosengeld, das sie bisher bezogen.
Wer nicht eigenständig in der gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig versichert ist, hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse. Hausfrauen, die über ihren Ehemann mitversichert sind, gehen daher leer aus. Familienversicherte Mini-Jobber können allerdings bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro beantragen (www.bva.de).
Auch private Krankenkassen zahlen kein Mutterschaftsgeld. Privat krankenversicherte Frauen erhalten vom Arbeitgeber daher ihr Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag, des Betrages also, den die gesetzlichen Kassen als Mutterschaftsgeld auszahlen. Allerdings können auch sie beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro beantragen.
Selbstständig? Ob Sie Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld - und zwar in Höhe des Krankengeldes.
Das Mutterschaftsgeld wird nicht versteuert. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, sind Sie sozialversichert, ohne Beiträge zahlen zu müssen.
Erst Mutterschaft, dann Elternzeit
Soll die Elternzeit direkt nach Ende des Mutterschutzes beginnen, muss der Antrag spätestens sechs Wochen vorher gestellt werden. Das heißt: Sie müssen dem Arbeitgeber spätestens zwei Wochen nach der Geburt schriftlich mitteilen, dass die Elternzeit in sechs Wochen beginnen soll. Das Elterngeld wird bei den Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt:
Die Frist zur Beantragung der Elternzeit ist falsch und schon lange nicht mehr 6 Wochen. Es sind 7 Wochen. D.h. man muss als Frau spätestens nach 1 Woche den Elterngeldantrag zugestellt haben.
jennifer meyer fellbach:
24.04.2012 17:38
ich bin in der 10 woche und komme am monateg in die 12 woche
jennifer meyer Fellbsch:
24.04.2012 17:37
wann soll ich in die mutterschaft gehen wenn ich in der küche schaffe als köchin
dagmar,dortmund:
09.03.2012 18:48
hallo
ich bin schwanger in der 8.ten woche. Habe ein Beschäftigungsverbot. Mein Vertrag läuft in drei Monaten ab. Wer zählt dann und welche Ansprüche habe ich?
:
01.10.2011 00:55
Sorry ich meine ab wann darf ich nicht mehr Röntgen??
:
01.10.2011 00:54
Hallo!! Ich bin Zahnarzthelferin...an wann darf ich nicht mehr Röntigen??? Was darf ich machen und was nicht??!!!!
Daniela, Basel:
16.09.2011 23:03
Hallo
Ich bin derzeit schwanger u bin gebürtig aus Dtl. u möchte nun wieder zurück nach Dtl ziehen, da hier meine Familie u Freunde sind. Weiss jemand wie das dann mit den Ansprüchen auf irgendwelche Unterstützungsleistungen aussieht? Vielen Dank für eure Antwort!
claudia stuttgart:
08.09.2011 08:14
Hallo,ich hätte gerne eine fragen bin azubi in ende 2 Jahr als Altenpflegerin ,und bin schwanger in 8 Woche,wie lange darf arbeiten bis Mutterschutz?Danke
dodo ,Köln:
08.08.2011 15:53
Hallo, ich hätte gerne gewusst ob mir nach meinem Arbeitsvertragsende weitere Lohnfortzuzahlung o. Teilffortzahlung zum Mutterschuzgeld vom Arbeitgeber zusteht. Mein befristeter teilzeit Arbeitsvertrag endet zum 30.11.2010.
Irina, Frankfurt:
20.04.2011 13:22
Du bekommst während der Mutterschutzfrist das Mutterschaftsgeld von Deiner Krankenkasse (13,-Euro pro Tag), dieses wird vom Arbeitgeber auf Dein bisheriges Nettoeinkommen aufgestockt. Nach der Geburt beantragst Du das Elterngeld, das wird Dir bis zur Ende des 12. Lebensmonats Deines Kindes (bzw. bis zum Ende des 14.Lebensmonats bei Alleinerziehenden)bezahlt. Das Mutterschaftsgeld in den ersten acht Wochen nach der Geburt wird angerechnet, d.h. Du bekommst zuerst (2 Monate) das Mutterschaftsgeld und danach (restliche 10 Monate, bzw.12 wenn alleinerziehend) das Elterngeld. Solltest Du kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben (selbständig o.a.), dann bekommst Du natürlich die volle Zeit das Elterngeld. Siehe auch www.bmfsfj.de oder www.familienatlas.de, da gibt es mehr Info.
Gruß
alina , urrsberg:
07.04.2011 15:09
hallo,
ich bin immer noch nicht schlau geworden wie das jetzt mit dem geld ist ....
hat man recht auf beides,, mutterrgeld und eltern geld ?
oder nur eins von beiden und was als erstes oder beides auf einmal und welches wie lang ?
Katharina,OHZ:
25.02.2011 12:58
Mutterschaftsgeld bekommt man in der Schutzfrist (6Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt), Elterngeld bekommst du ab dem Tag der Geburt (Mutterschaftsgeld wird angerechnet). Mutterschaftsgeld bekommt man auch, wenn man nur wenig verdient und zwar die Hälfte des bisherigen Nettogehalts vom Arbeitgeber und die andere Hälfte von der Krankenkasse(Antrag gibt beim Frauenarzt 7 Wochen vorm Termin)
MFG
Katharina,OHZ:
25.02.2011 12:58
Mutterschaftsgeld bekommt man in der Schutzfrist (6Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt), Elterngeld bekommst du ab dem Tag der Geburt (Mutterschaftsgeld wird angerechnet). Mutterschaftsgeld bekommt man auch, wenn man nur wenig verdient und zwar die Hälfte des bisherigen Nettogehalts vom Arbeitgeber und die andere Hälfte von der Krankenkasse(Antrag gibt beim Frauenarzt 7 Wochen vorm Termin)
MFG
gülay firat markt erlbach:
24.02.2011 12:06
Hallo
ich arbeite auf 4oo euro basis,leider bekomme ich nur 200euro im monat beim edeka als putzfrau.weil wir mit arbeitskollege teilen mus. ich bin jejzt 33ssw schwanger. bekomme ich auch mutterschutzgeld,auch wenn ich so wenig verdient hatte?
Sabine, Braunschweig:
22.02.2011 11:01
Hallo,
bekommt man zuerst Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld? Oder muss man sich zwischen einer sache endscheiden ?
Vielen dank.
sindy, schwarzwald:
27.01.2011 13:34
hallo,
ich habe eher eine frage,die infos oben waren schon sehr hilfreich. aber zu meiner frage :
wenn ich beruflich unter druck und stress stehe,
kann ich dann früher in mutterschutz gehen z.b. im 4.oder 5. monat ? danke für eine antwort..
Ivonne, Strehla:
25.01.2011 13:40
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen: Ich war 3 Jahre in einem festen Arbeitsverhältnis. Zum 31.11.2010 wurde ich gekündigt. Am 30.12.2010 habe ich einen Schwangerschaftstest gemacht, der pos. war. Derzeit befinde ich mich in der 8 Schwangerschaftswoche. Meine frage: War ich denn schon im November schwanger? Wenn ja, wer kann mir das schriftl. bestätigen, denn dann muß meine Ex-Chefin zahlen. Habe ich eine Chance?
Danke für die Hilfe.
Die Broschüre ‚Mutterschutzgesetz -
Leitfaden zum Mutterschutz’ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lässt sich bestellen und herunterladen unter: www.bmfsfj.de
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Informationen rund um den Mutterschutz zusammengefasst: www.familienplanung.de