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Checkliste Arbeitgeber und Behörden – Was dürfen Sie nicht vergessen?

Checkliste Arbeitgeber und Behörden – Was dürfen Sie nicht vergessen?
Bild: Piotr Marcinski - Fotolia.com

Eine Schwangerschaft ist ein schönes Erlebnis. Um die Zeit vor und nach der Geburt unbeschwert genießen zu können, gibt es aber einige Dinge zu erledigen. Neben vielen Rechten, kommen auf die Schwangere einige Pflichten zu, über die Sie sich informieren sollten. Was müssen Sie bei Arbeitgeber und Behörden alles beachten?
Daran sollten Sie denken
  • Sie sind zwar nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, aber nur so können Sie Ihren Mutterschutz geltend machen. Reden Sie möglichst früh mit Ihrem Chef auch über Ihren Berufseinstieg nach der Elternzeit. Während der Elternzeit können Sie sich dann in Ruhe überlegen, ob Sie wieder voll ins Berufsleben einsteigen wollen oder lieber Teilzeit arbeiten gehen. Nach der Elternzeit besteht in den meisten Fällen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Der Antrag muss allerdings drei Monate vor Ablauf der Elternzeit gestellt werden.
  • Damit ihr Mutterschaftsgeld berechnet werden kann, müssen Sie eine Bescheinigung über den Entbindungstermin bei der Krankenkasse einreichen. Diese Bescheinigung gibt es ab der 34. Schwangerschaftswoche kostenfrei von Ihrem Arzt. Die Krankenkasse beantwortet Ihnen auch offene Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld.
  • Verschiedene Beratungsstellen stehen Ihnen bei finanziellen oder sozial bedingten Sorgen zur Seite. Kirchen oder private Träger, wie das Jugend- oder Sozialamt, unterstützen Sie in schwierigen Situationen. Auch gemeinnützige Stiftungen, wie Caritas oder Diakonie, beraten Sie bei Ihren Fragen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, können Sie einen Antrag beim Arbeitsamt auf Schwangerenmehrbedarf stellen.
  • Nach der Geburt Ihres Babys haben Sie eine Woche Zeit, es beim Standesamt eintragen zu lassen. Vergessen Sie nicht die Geburtsbescheinigung mitzubringen, die Sie im Krankenhaus oder von der Hebamme bekommen haben. Auf dem Standesamt wird auch der Vor- und Nachname des Kindes amtlich eingetragen.
  • Beim Standesamt oder beim Jugendamt Ihres zuständigen Bezirks können Sie die Vaterschaft anerkennen lassen. Wichtig ist hier die Zustimmung der Mutter.
  • Möglichst kurz nach der Geburt sollte das Baby auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach der zuständigen Stelle.
  • Ebenfalls kurz nach der Geburt beantragen Sie eine Krankenversicherung für Ihr Kind. Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an. Sie erhalten dann die notwendigen Formulare. Kurze Zeit später erhält Ihr Kind dann eine eigene Versichertenkarte.
  • Den Antrag auf Kindergeld können Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse stellen. Diese finden Sie meist in dem für Ihren Bezirk oder Ihrer Gemeinde verantwortlichen Arbeitsamt.
  • Zusätzlich zum Kindergeld gibt es das Elterngeld. Stellen Sie den Antrag auf Elterngeld möglichst bald nach der Geburt. Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt.
  • Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Beachten Sie auch, dass es seit dem 01.01.2011 Änderungen zum Elterngeld gibt. Die wesentliche Struktur bleibt aber erhalten, nur Reiche mit einem Jahreseinkommen über 250.000 Euro und leider auch Hartz4 Empfängerinnen bekommen es nicht mehr.
Anna Bahr

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Tipp

Viele Krankenkassen bieten Ihren Mitgliedern spezielle Leistungen. Sind Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt körperlich geschwächt, können Sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe beantragen.

Hier finden Sie weitere Informationen:


Mutterschutz beantragen

Standesamt - Geburtsurkunde

Vaterschaft anerkennen

Antrag auf Elterngeld

Änderungen zum Elterngeld ab 2011

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