Das Recht lediger Mütter, mit einfachem Veto das Sorgerecht des Vaters zu verhindern, ist Vergangenheit. Das Bundesverfassungsgericht stärkte die Rechte unverheirateter Väter beim Ringen ums Sorgerecht. Die Richter legten fest, dass der Vater im Streitfall vor Gericht das Sorgerecht einklagen könne. Maßgeblich sei das Kindeswohl, generell solle das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden.
In Deutschland kommt jedes dritte Kind unehelich zur Welt, in Ostdeutschland sind es fast 60%. 219.000 Kinder waren das 2008. Doch wenn die Eltern keine Sorgerechtsvereinbarung getroffen haben, bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht. Und konnte mit einem einfachen "Nein" verhindern, dass es zwischen Mutter und Vater geteilt wird, wie bei geschiedenen Paaren üblich. Diese Praxis ist grundgesetzwidrig, urteilte das Verfassungsgericht (1. Senat) am 3.8.2010.
Neuregelung schon im Herbst?
Statt der bisherigen Regelung ordneten die Richter an, dass ab sofort auf Antrag des ledigen Vaters ein Familiengericht das Sorgerecht teilen oder ganz auf den Vater übertragen könne. Dabei stehe das Wohl des Kindes im Vordergrund. Elternverbände und der "Väteraufbruch" befürchten eine Prozessflut. Die Grünen forderten eine schnelle gesetzliche Neuregelung.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung zum Sorgerecht für Väter und kündigte an, die Rechte lediger Väter mit einer Gesetzesänderung grundsätzlich verbessern zu wollen.
Bereits Ende Juli war bekannt geworden, dass an einer Neuregelung gearbeitet werde. Mehrere Medien berichteten, ein Gesetzentwurf, der ledigen Vätern grundsätzlich das Sorgerecht einräume, solle im Herbst auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Familienpolitische Sprecher der Koalitionsparteien haben jedoch noch recht unterschiedliche Vorstellungen zur geplanten Neuordnung. So kritisierte die CSU-Familienexpertin Dorothee Bär, die Rechtssprechung höhle die Institution Ehe immer mehr aus.
Im konkreten Fall war der unverheiratete Vater eines 1998 geborenen Sohnes bis vor das oberste deutsche Gericht gezogen, weil ihm das Sorgerecht nicht zugestanden wurde. Zunächst hatte ein Familiengericht seinen entsprechenden Antrag abgelehnt, weil die Mutter ihre Zustimmung verweigerte. Auch eine Beschwerde des Vaters beim Oberlandesgericht gegen das Urteil blieb erfolglos.
Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil fest, der Automatismus, mit dem das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern immer zunächst auf die Mutter übertragen werde, sei nicht verfassungsgemäß. Es greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen sei, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere. Dem Vater müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, die Übertragung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei stehe das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Der beanstandete BGB-Paragraf
Die beanstandete Regelung stammt aus dem BGB, Paragraf 1626a. Sie war erst 1998 eingeführt worden. Dort heißt es:
"(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollten, oder 2. einander heiraten. (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."
Das Urteil stellt auch für die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Kurskorrektur dar. Im Jahr 2003 hatten die Karlsruher Richter in einem ähnlich gelagerten Fall noch die Verfassungskonformität der BGB-Regelung bescheinigt. In ihrer Begründung erläuterten die Richter nun, dass nur knapp die Hälfte der Eltern die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts nutze. Das läge daran, dass viele Mütter ihre Zustimmung zum Teilen des Sorgerechts verweigerten. Nach einer 2006 bei den Jugendämtern durchgeführten Befragung hätten 80% der Mütter als Grund gegen ein geteiltes Sorgerecht angegeben, sie wollten lieber "allein entscheiden" oder "nichts mehr mit dem Vater zu tun haben". Der Gesetzgeber habe dies bei der Formulierung des BGB-Paragrafen nicht so vorausgesehen.
Schon im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, das deutsche Sorgerecht diskriminiere Väter und verstoße damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Was kann mein freundin tun Um das kind fuer immer bei sich zu haven ... ...?. Bei der ex freundin geht das kind unster
Sebastian Beerfelden :
19.06.2011 12:10
Habe meine freundin im 6 monat schwanger an einenm anderen typen in östereich verloren und darf warscheinlich nicht mal die geburt miterleben was kann ich tun das sie mir das kind nicht vorenthält oder mich nicht mal als vater angibt bin noch ziehmlich unerfahren in dem gebiet und bräuchte hilfe was ic tun kann sie will jetzt in österreich bleiben und das zereist mir das hez wenn ich mein kind nicht sehenkann
Rainer ,Neubrandenburg:
29.04.2011 15:16
ich finde es gut das eine neue regelung kommt den es gibt väter die sich um ihre kinder kümmern wollen aber die mütter lassen es nicht zu . ps habe selber es durch gemacht und es ist hart sein kind nicht immer sehen zu können heute sehe ich es regelmäßig weil ich auch gegämpft habe daführ und bin daführ gleiche rechte führ väter.
iMamma von zweien:
03.02.2011 17:28
Also ich finde es sollte individuell entschieden werden. In meinem Fall hat er das Kind sich gewünscht mich dann sitzen gelassen das Kind möchte er nur vorzeigen können möglichst kein Untehalt zahlen und wenn ihm mal danach ist das Kind rumzeigen wo werden hier die Interessen und das Leben der Kinder geschützt???Jemand der mein sein Kind schlagen zu müssen damit es gut erzogen ist seinen Tieren mehr Rechte einräumt als dem Kind also für mich sollten solche Menschen ein maximales Umgangsrecht haben
Sandra,Dresden:
15.09.2010 10:30
Im Grunde ist diese Überlegung ein guter Schritt in die richtige Richtung, doch sollte man nicht vergessen das es Väter gibt die vorgeschriebene Pflichten nur einhalten weil es eine vorgeschriebene Pflicht ist. Was die Bedeutung eines Vaters jedoch ausmacht kann von keinem Gericht festgelegt werden!
Man sollte bei diesen Entscheidungen ruhig auch ein Auge auf die Vergangenheit richten, denn dort ist oftmals der Hase begraben. Wenn ich da bei mir schaue, sehe ich keinen wirklich triftigen Grund einen Teil des Sorgerecht's an den Vater abzugeben. Lügen, Hintergehen, Egoismus usw zum Leid unseres Sohnes! Das hätte nicht sein müssen!
Was ich ein klein wenig bedauere.
Und wer entscheidet über das Wohl des KIndes?
Mein Sohn hatte schlimme Schrei- ,Angst-,Albträume-Nächte weil er mit seinen 7 Jahren mit der Trennung nicht klar kam und der Vater nur auf sich Bedacht war. Es war schlimm! Dank Psychologie, Geduld und viel Zuwendung sind wir jetzt auf dem richtigen Weg!
Es ist nicht immer war was man so zu sehen bekommt, denn hinter den Türen sieht es oft anders aus. Das konnte mein Ex und Vater sehr gut, bis heute. Nicht jedes Wort ist war, das man hört.
Murrel, Berlin:
18.08.2010 20:24
Ich finde es grundsätzlich gut, wenn die Väter mehr dazu gezogen werden, ist es doch schon so, dass in vielen Fällen einige "Väter" der Meinung sind, mit Zahlung des Unterhalts ist das Thema "Sorgen" erfüllt. Sicher gibt es auch Väter, die sich gerne wirklich kümmern wollen aber die Mütter dies verweigern, das find ich auch nicht gut.
Dennoch sollte es immer in ERSTER LINIE um die Kinder gehen, sie haben damit nichts zu tun und können nichts ddafür.
Aber ein grundsätzlich gesteiltes Sorgerecht finde ich nicht richtig, man müsste da sschon noch selber entscheiden können, sofern sich beide Eltern einig sind. Ich verstehe das Urteil noch nicht so ganz recht, bzw. bin gespannt, was am ende bei raus kommt. Der Vater meiner Tochter lebt in den USA......wie soll da das geteilte Sorgerecht aussehen, wenn ich mal schnell ne Unterschrift brauche.....es klappt bei uns auch so bestens. Auch wenn wir vielleicht eine Ausnahme darstellen.....
Julius Cäsar:
12.08.2010 10:41
Zum Kommentar meiner Vorrednerin sei die Frage gestattet, wie es sich verhält wenn denn die traditionelle Rolle der Frau darin besteht einen Mann zu suchen der alles bezahlt und ihre Mutterrolle finanziert. Sie ohne Sorgen und verpflichtungen lebt um dann sich mit den Kindern an den nächsten hängt?
Die Kinder dem Vater böswillig vorenthät und ein gemeinsames Sorgerecht verweigert. Ist das auch im Interesse der Kinder das die Mutter alle Rechte hat und der Vater Suizidgefährdet ist mit allen Schulden und Sorgen am hals?
Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV:
04.08.2010 13:56
Die in Deutschland noch sehr verbreitete traditionelle Rollenverteilung von Frauen und Männern führt unter anderem dazu, dass 90 Prozent aller Alleinerziehenden Mütter sind. Sie übernehmen nach Trennung und Scheidung die Sorge und die Verantwortung für die Kinder. Sie tun dies aus Gründen ihrer bisherigen Lebensführung. Ihre Männer und Lebensgefährten haben sich in der Regel auch in der bestehenden Beziehung eher in der Freizeit mit den Kindern beschäftigt.
Wenn Väter jetzt klagen, wird es zu strittigen familienrechtlichen Verfahren kommen. Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn der Vater dagegen klagen will, wird dies sehr belastend für die Familie und Kinder.
Die Übergangsregelung
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt ab sofort:
Sorgerecht bleibt bei der Mutter
Haben ledige Eltern keine Sorgerechtsvereinbarung getroffen, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Vater kann klagen
Anders als bisher kann der Vater aber beim Familiengericht Klage gegen das alleinige Sorgerecht der Mutter einreichen. Das Familiengericht kann dann die Teilung des Sorgerechts oder sogar das alleinige Sorgerecht des Vaters beschließen.
Kindeswohl entscheidend
Das gemeinsame Sorgerecht soll Vorrang vor dem alleinigen Sorgerecht haben. Entscheidend für das Urteil des Familiengerichts ist das Kindeswohl. Ein Veto der Mutter ist nicht mehr möglich.