Beratung bei geburtshilflichen Schadensfällen
Ich bin Dr. Roland Uphoff und seit 30 Jahren befasse ich mich mit geburtshilflichen Schadensfällen. In meiner Beratung und Vertretung geht es auch darum, beim Tod oder Versterben des neugeborenen Kindes oder schwerstmehrfachbehinderten Kindes zu klären, ob mögliche Behandlungsfehler in der geburtshilflichen und/oder kinderärztlichen Behandlung der Grund für den Tod des Kindes sind.
Viele Eltern kommen zu mir, weil sie mehrere Fragen und Unklarheiten bewegen:
- Warum musste unser Kind sterben?
- Gibt es einen Verantwortlichen und wäre das Unfassbare verhindert worden, wenn wir uns anders verhalten hätten?
Insbesondere bei dieser Frage stelle ich fest, dass häufig die hinterbliebenen Mütter die Schuld für den Tod des Kindes nicht selten bei sich suchen.
Tatsächlich ist es naturgemäß unfassbar und kaum zu ertragen, wenn das Neugeborene beim Bonding verfällt und später verstirbt. In diesen Fällen ist es für die hinterbliebenen Mütter kaum auszuhalten und erst recht nicht zu verstehen, weshalb es beispielsweise auch bei einem (unerwartet auftretenden) plötzlichen Kindstod (sudden infant death) möglicherweise keinen Verantwortlichen gibt und insbesondere auch der Mutter kein wie auch immer gearteter Vorwurf gemacht werden kann. - Warum wurde mit uns in der Klinik nicht gesprochen oder nur mit Unverständnis auf unsere Fragen, weshalb das Kind gestorben ist, geantwortet oder gar geschwiegen.
Meine Erfahrung geht dahin, dass diese Fragen für die hinterbliebenen Eltern derart immens wichtig sind, weil eine Aufklärung und ein ruhiges Gespräch mit den beteiligten Ärzten (oder Hebammen) nicht angeboten wird.
Die Eltern, die mit Wut, unendlichem Schmerz und zum Teil auch Zorn sich selbst und anderen gegenüber von Schuldgefühlen geplagt sind, brauchen eine Erklärung, wieso das Unfassbare passieren konnte und das eigene, geliebte Kind kurz nach der Geburt oder evtl. auch später verstorben ist.
In der medizinjuristischen Auseinandersetzung zeigt sich, dass häufig Kliniken und Versicherungen trotz dieses so elementar wichtigen Aufbereitens „blockieren“, Verantwortung verschleiern oder ein offenes und ehrliches, persönliches Gespräch nicht führen wollen.
Ich kann feststellen, dass insbesondere nach Anfordern sämtlicher Behandlungsunterlagen aus der Schwangerschaft, Geburt und nachgeburtlichen Versorgung des verstorbenen Kindes häufig erstmals eine Aufbereitung, Erklärung und der Versuch des Verstehens, was passiert ist, mit den Eltern erreicht werden kann.
Die Unterlagen müssen in Ruhe studiert werden und ggf. auch aus medizinischer Sicht geprüft werden, ob es tatsächlich wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers und –versäumnisses zum Tod des Kindes kam oder möglicherweise der Tod nicht zu verhindern, d. h. also schicksalhaft war.
Die Trauer, die die Eltern zum Teil jahrelang mit sich tragen und Schuldgefühle, die häufig die Mütter nicht verarbeiten können, können bei einer ruhigen, gewissenhaften und intensiven Erklärung der medizinischen Sachverhalte helfen, die Trauerarbeit von Müttern und Vätern zu unterstützen.
In unserer heutigen modernen Gesellschaft, die auf Funktionalität ausgerichtet ist, hat Trauer häufig nicht mehr viel Platz und häufig wünschen sich das Umfeld und vielleicht auch die trauernden Eltern selbst wieder Normalität und den Blick in die Zukunft.
Gewissenhafte Aufklärung unterstützt die Trauerbewältigung
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Die Trauer, die über die Phasen des Leugnens, der Wut, der inneren Auseinandersetzung und des (Weiter)Lebens sich entwickeln kann, kann häufig durch eine gute und umfassende und vor allen Dingen gewissenhafte Erklärung der medizinischen Sachverhalte unterstützt werden.
Mütter und Väter, die ihr Kind verlieren, verlieren ihre Anker, welche die Familie gestützt haben.
Wenn also vielleicht erreicht wird, dass das so unfassbare Medizinische und/oder Medizinjuristische verstanden werden kann, kann dieses häufig sehr schmerzhaft aber vielleicht auch entlastend sein.
Tatsächlich ist in den 30 Jahren meiner beruflichen Tätigkeit als Patientenanwalt kein einziger Fall von mir bearbeitet worden, in dem tatsächlich durch ein Fehlverhalten der Mutter der Tod des Kindes verursacht wurde.
Hinzu kommt, dass insbesondere die Gebärende oder auch in der Nachgeburtsphase betreute junge Mutter keine wie auch immer gearteten Verpflichtungen hat, es sei denn, es zeigt sich in ganz offensichtlicher Weise, dass das Kind auffällig ist oder für jeden medizinischen Laien Anpassungsstörungen oder Dergleichen zeigt.
Die werdende Mutter, die Gebärende und die junge Mutter haben Anspruch auf bestmögliche Versorgung, Unterstützung, Information und Anleitung vor, unter und auch nach der Geburt (!).
In meiner medizinjuristischen Beratung und Bearbeitung dieser so dramatischen Sachverhalte, in denen das Unfassbare viel Zeit, Geduld und sehr viel Fürsorge benötigt, steht nicht selten meine Aussage „Sie sind nicht Schuld am Tode Ihres Kindes“.