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Verbotene Namen & erlaubte Namen – Regeln zur Namenssuche

Je ausgefallener der Vorname, desto passender für mein Kind. So zumindest scheint das Motto zu sein, dem manche Eltern bei der Namenssuche folgen. Dabei kann der Schuss aber nach hinten losgehen. Spätestens wenn der Standesbeamte die Eintragung verweigert, weil der Name den deutschen Vorschriften nicht genügt. Welches sind erlaubte und welches verbotene Namen? – Finde es hier heraus!

In diesem Artikel:

Verbotene Vornamen: Welche Namen sind in Deutschland erlaubt?

Während du in vielen Ländern deiner Phantasie freien Lauf lassen kannst, musst du in Deutschland bei der Benennung deines Sprösslings mit Einschränkungen rechnen. Je exotischer der Vorname, desto größer der bürokratische Widerstand. Verbotene Namen sind in diesem Fall vom Standesamt abgelehnte Vornamen. Abgelehnt werden mit Sicherheit Benennungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind. Wer sein Kind Ferrari rufen möchte, weil er dann vielleicht erzählen könnte, er hätte eine italienische Nobelkarosse in der Familie, der hat beim Standesamt schlechte Karten.

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Ebenso ungern beurkundet werden Namen, die man eher im Nachnamen vermutet. Dennoch lohnt es sich mitunter, nachzufragen. Das Namensrecht wird zunehmend liberaler ausgelegt, was auch jüngst das Bundesverfassungsgericht dokumentierte. Es entschied in der Frage, ob ein Kind, den in Deutschland als Nachnamen gebräuchlichen Namen Anderson tragen darf, zugunsten der Eltern. Berücksichtigt werden muss ebenso, dass der Name das Geschlecht zweifelsfrei widerspiegelt. Ist dies nicht der Fall, darfst du dir gleich einen zweiten Namen dazu denken.

Abgelehnte Vornamen: Kindeswohl muss beachtet werden

Checkliste: Was ist Erlaubt?

  • Hat der Name Vornamen-Charakter und ist als solcher erkennbar?
  • Geht aus dem Namen eindeutig das Geschlecht hervor?
  • Der Vorname darf das Kind nicht lächerlich machen (auch nicht in Verbindung mit dem Familiennamen)

Für die Standesbeamten steht in erster Linie das Kindeswohl im Vordergrund. Könnte das Kind wohlmöglich wegen seines Namens verspottet werden, wird dieser abgelehnt. Dennoch bemühen sich die Standesbeamten den Wünschen der Eltern zu folgen. Findet sich der gewünschte Name in den gängigen Namensbüchern oder ist er den Beamten bekannt, bist du so gut wie aus dem Schneider. Anders verhält es sich bei Namen aus anderen Sprachen oder aus der Literatur. Hier musst du den Nachweis führen, dass es sich um einen gebräuchliche Namen handelt. Ist der Nachweis stichhaltig (Literatur, Dokumente, die den Gebrauch des Namens im jeweiligen Land nachweisen), sind auch Namen wie Legolas, der Held aus „Herr der Ringe“ möglich, wie ihn Eltern kürzlich auf dem Standesamt Hamburg-Altona eintragen ließen. Letztlich liegt es aber im Ermessen der Standesbeamten, wie dein Kind zukünftig heißen wird.

Weitere Infos

Beratung über erlaubte Namen und verbotene Namen findest du im Internet unter:

  • www.gfn.name
    Gesellschaft für Namenkunde e.V.
  • oder unter Tel.: 0900-1/887735 (kostenpflichtiges Beratungstelefon)

Ein Name hält ein Leben lang

Egal, wo du fündig wirst und welchen Namen du wählst, Du solltest dir vor Augen führen: dein Kind muss mit dem Namen eine lange lange Zeit leben. Ein sehr ausgefallener Name mag aus Sicht der Eltern gerade gut genug für den Nachwuchs sein, kann sich aber spätestens in der Schule als Fehler erweisen, wenn andere Kinder ihn zum Gespött machen und ihn das eigene pubertierende Kind als nachgezogenen Akt elterlicher Rache empfindet.

Auch mit der Verwendung von Mehrfachnamen sollte man verantwortlich umgehen. Zum einen aus Gründen der Sprachökonomie, welches Kind möchte bei der Nennung seines Namens eine halbe Stunde warten, zum anderen kann es für das Kind verwirrend sein, auf eine Vielzahl von Namen reagieren zu müssen. Dies könnte zumindest im Fall des Sohnes von Heidi Klum und US-Sänger Seal passieren. Sein Name: Henry Günther Ademola Dashtu Samuel.

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