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Zusätzliches Geld für Pflegeeltern

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Zusätzliches Geld für PflegeelternGÖTTINGEN. Die Stadt Göttingen zahlt Pflegepersonen ab dem 1. Oktober 2019 einen Zuschlag zum Pflegegeld in Höhe von 800 Euro monatlich, wenn sie für die Betreuung eines Pflegekindes des städtischen Pflegekinderdienstes in Elternzeit gehen. Denn berufstätige Pflegeeltern haben zwar ein Recht auf Elternzeit, erhalten aber kein Elterngeld. Das steht nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nur leiblichen Eltern und Adoptiveltern zu. Pflegeeltern entsteht beim Pausieren von der Berufstätigkeit daher eine finanzielle Lücke, die das Pflegegeld, das sie von den Jugendämtern erhalten, nicht ausgleicht.

Der neue Zuschlag wird längstens für ein Jahr ab Aufnahme des Pflegekindes gewährt. „Mit dem Geld greifen wir ganz unbürokratisch Pflegeeltern unter die Arme. Denn schließlich kann es die Situation eines Kindes durchaus erfordern, dass die für die Pflege verantwortliche Person beruflich pausiert“, stellt Stadträtin Maria Schmidt fest. „Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass die bundesgesetzlichen Regelungen geändert und Pflegeeltern auch in anderen Kommunen entlastet werden. Hier ist ganz klar der Bund gefordert“, betont die Stadträtin.

Mit der finanziellen Unterstützung soll außerdem ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, eine Pflegetätigkeit aufzunehmen. Denn der Bedarf an Pflegeeltern ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Interessierte wenden sich für Informationen oder bei Beratungsbedarf an Daniela Soltwedel (0551 400-2835; d.soltwedel@goettingen.de).


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