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Künstliche Befruchtung: Kosten und Förderungen

Der Wunsch nach einem eigenen Kind steht für viele Paare an erster Stelle. Doch was für viele selbstverständlich ist, bleibt für einige auch nach Jahren ein unerfüllter Kinderwunsch. Finanzielle Unterstützung gibt es vielleicht vom Staat.

In diesem Artikel:

Länder überlegen finanzielle Unterstützung für eine künstliche Befruchtung

Der Wunsch nach einem eigenen Kind steht für viele Paare an erster Stelle. Doch was für viele selbstverständlich ist, bleibt für einige auch nach Jahren ein unerfüllter Traum. Immerhin sind in Deutschland zwischen 15 und 20 Prozent aller Paare ungewollt kinderlos. Etwa 60.000 künstliche Befruchtungen werden bei uns jährlich vorgenommen.

Die häufigste Form der künstlichen Befruchtung, die in erster Linie bei einer geringen Unfruchtbarkeit des männlichen Samens angewandt wird, ist die Samenübertragung oder Insemination. Hierbei werden die Spermien über einen Katheter in die Gebärmutter, den Gebärmutterhals oder den Eileiter transportiert, um die Wahrscheinlichkeit einer natürlichen Befruchtung zu erhöhen.

Alle Verfahren, bei denen die Vereinigung von Eizelle und Spermium außerhalb des weiblichen Körpers stattfindet, nennt man In-vitro-Fertilisation. Die auf diese Weise entstandenen Embryonen werden dann in die Gebärmutter eingepflanzt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind das höchstens drei.

Mehr Informationen

Mehr Informationen findest du auf Wunschkind e.V.
Kinderwunschbehandlungen

Die Kosten sind ein wichtiger Entscheidungsfaktor

Neben der großen psychischen Belastung, häufig versuchen die Paare schon jahrelang ein Baby zu bekommen, spielt natürlich auch der finanzielle Aspekt eine nicht geringe Rolle.

Seit 2004 müssen gesetzlich krankenversicherte Paare, die ungewollt kinderlos bleiben, die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu mindestens 50 Prozent selber tragen. Das hat bundesweit zu einem sehr starken Rückgang dieser Behandlungen geführt. Vor diesem Hintergrund setzte sich Bundesfamilienministerium erstmals für eine staatliche Förderung von Kinderwunschbehandlungen ein. Die steuerfinanzierten Zuschüsse sollen zwischen Bund und Ländern geteilt werden.

In Sachsen gibt es eine großzügige Regelung

Vorreiter ist Sachsen, das seit dem 1. März einen Zuschuss zu den Behandlungskosten gewährt.
Paare erhalten somit in Sachsen für die zweite und dritte Kinderwunschbehandlung bis zu 900 Euro. Eine vierte Behandlung wird von den Krankenkassen nicht getragen, aber von Sachsen mit maximal 1800 Euro bezuschusst.

Für die Bundesfamilienministerin soll der Zuschuss aus Steuermitteln in Zukunft gemeinsam zu gleichen Teilen vom Bund und von den Ländern getragen werden. Für den Bund und die Länder wären das jeweils 450 Euro pro Behandlung.

Aktuell kostet ein Behandlungszyklus durchschnittlich 3200 Euro. Der Eigenanteil für kinderlose Paare beträgt dabei 1600 Euro. Sind 4 Versuche notwendig müssen von den Paaren bis zu 8000 Euro aufgewendet werden. In Sachsen hingegen reduziert sich der Eigenanteil auf durchschnittlich 4800 Euro.

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen prüfen derzeit, ob sie diesem Beispiel folgen.

Kinder sind gesellschaftlich wichtig

Experten haben darauf hingewiesen, dass die Einsparungen bei den Behandlungskosten nicht im Verhältnis zu den Steuern und Sozialabgaben stehen, die ein Kind im späteren Berufsleben erwirtschaften wird. Insofern würden die Einsparungen eher kontraproduktiv sein

Auch die Initiative „Wunschkinder – Zukunft für Deutschland“ begrüßt diese Entwicklung sehr. Sprecherin Gaby Ziegler: „Endlich hat die Politik erkannt, wie wichtig die Unterstützung von Kinderwunschpaaren ist.“