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Sparen mit Kind - Jetzt leichter Steuern absetzen

Kinder machen Freude – und kosten Geld. Gerade Familien mit durchschnittlichem Einkommen freuen sich über Einsparungen. Hier kommt ihnen Vater Staat jetzt entgegen: Das Absetzen von Betreuungskosten ist seit diesem Jahr vereinfacht.

In diesem Artikel:

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Kinderleichte Steuererklärung

Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren sind nun einheitlich als Sonderausgaben anrechenbar. „Die neue Regelung ist klar, einfach und transparent“, meint Steffi Müller, Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen. Wichtig: Mit der Vereinfachung wächst nicht die Höhe der Steuerersparnis. Immerhin: Familien können bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten absetzen – maximal 4000 Euro pro Jahr.

Familiäre Betreuung zählt mit

Dabei ist es auch möglich, Familienmitglieder wie die Großeltern für die Betreuung einzusetzen und zu entlohnen. Steffi Müller: „Diese Kosten lassen sich legal absetzen, so dass man als Familie am Ende weniger Steuern zahlt.“ Voraussetzung ist, dass ordnungsgemäße Verträge geschlossen werden. Und die Betreuung sollte tatsächlich stattfinden – die Vergütung muss per Rechnung und Überweisung erfolgen.