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Familienthemen - Unterhaltsrecht

In diesem Artikel:

Von den einen begrüßt, von den anderen befürchtet: Das neue Unterhaltsrecht

Am 1. Januar dieses Jahres ist es in Kraft getreten und bietet seither jede Menge Diskussionsstoff.
Fakt ist: Es legt eine neue Rangfolge bei der Unterhaltsberechnung fest, verpflichtet Geschiedene, sich vorrangig selbst um ihr wirtschaftliches Auskommen zu kümmern und schränkt die Voraussetzungen zum Bezug von Ehegattenunterhalt drastisch ein.

Neuerungen im Kindes- und Ehegattenunterhalt


Minderjährige Kinder haben im neuen Unterhaltsrecht nun Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten, gleichgültig, ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden. Mit dem neuen Recht wurde auch die Ungleichheit zwischen geschiedenen und unverheirateten Müttern aufgehoben, deren Benachteiligung wurde beendet, indem die Bevorzugung geschiedener Ehefrauen kurzerhand abgeschafft wurde. Der Ex-Frau steht nun nur noch Unterhalt zu, bis das Kind drei Jahre alt ist. Danach ist der Mutter unter der Voraussetzung entsprechender Betreuungsmöglichkeiten zuzumuten, sich eine „angemessene“ Arbeit zu suchen. Wenn ein Kind aus einer neuen Partnerschaft jünger als drei Jahre ist, die anderen Kinder aus der früheren Ehe aber schon älter sind, hat zuerst die neue Partnerin Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Der Realität einen Schritt voraus

Nach wie vor sind es überwiegend die Frauen, die wegen der Kinder zu Hause bleiben und auf die eigene berufliche Existenz verzichten. Mit dem neuen Unterhaltsrecht tragen sie das wirtschaftliche Risiko einer solchen Arbeitsteilung nun allein. Für verheiratete Mütter, die sich entscheiden, länger als drei Jahre beim Kind zu bleiben, ist es daher sinnvoll, in einem Ehevertrag ihre Ansprüche im Trennungsfall zu regeln. Mehr Informationen zum neuen Unterhaltsrecht finden interessierte Frauen im Handbuch „Scheidung“. Man kann es zum Preis von 6,50 Euro plus Versandkosten beim Verein „Frauen informieren Frauen“ bestellen.

Informations- und Beratungsstelle
„Frauen informieren Frauen – FiF e.V.“

Westring 67, 34127 Kassel,
Tel. 0561 893136,
eMail: Info@fif-kassel.de
www.fif-kassel.de