Kindergeld
Für das erste und zweite Kind gibt es ab 2018 194 Euro gibt, für das dritte Kind 200 Euro sund für alle weiteren Kinder erhöht es sich auf 225 Euro. Familien, die Hartz IV erhalten, profitieren leider nicht von der Erhöhung, da das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird. Wenn die Kinder älter sind und sich noch in der (ersten) Ausbildung befinden, können sie beliebig viel nebenher arbeiten, ohne dass der Kindergeldanspruch entfällt. Das Einkommen der Kinder spielt in diesem Fall keine Rolle.
Weitere Infos
Steuerklassenkombination
Interessierte sollten einen Steuerberater fragen oder sich die Abgaben unter www.bmf-steuerrechner.de ausrechnen.
Düsseldorfer Tabelle
Die einzelnen möglichen Beträge können unter www.olg-duesseldorf.nrw.de eingesehen werden.
Kinderfreibetrag
Die Steuerfreibeträge für Kinder wurden 2015 erhöht. Eltern können seither für jedes Kind einen steuerlichen Freibetrag von 7.248 Euro nutzen. Der Kinderfreibetrag beläuft sich dabei auf 2.256 Euro. Auch der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ist auf 1.320 Euro je Elternteil angestiegen.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Denn bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, zahlt der Staat dazu. 2016 wurde dieser Unterhaltsvorschuss für getrennt lebende Eltern angehoben. Demnach bekommen Kinder bis zum 5. Lebensjahr 145 Euro und 6- bis 11-jährige 194 Euro.
Steuerklassenkombination
Seit 2010 können verheiratete Paare eine dritte Variante der Steuerklassenkombination wählen: Das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor). Das Verfahren verspricht einen gerechteren Lohnsteuerabzug für den Partner mit der schlechteren Steuerklasse, denn dadurch entspricht der Lohnsteuerabzug im laufenden Jahr in etwa der Jahreseinkommensteuer – das bedeutet weniger Nachzahlen. Ob diese dritte Variante wirklich günstiger ist, ist umstritten.
Düsseldorfer Tabelle
Seit Beginn des Jahres gibt es eine aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle ist eine Richtlinie was die Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder betrifft, wenn die Eltern getrennt leben. Sie sieht Erhöhungen bei den Unterhaltszahlungen vor.