Alleinerziehende – Der Steuerfreibetrag steigt
Dieser lag seit seiner Einführung in 2004 unverändert bei 1308 Euro. Jetzt steigt er rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 600 Euro auf 1908 Euro fürs erste Kind. Für jedes weitere Kind können Alleinerziehende zusätzliche 240 Euro von ihren Einkünften abziehen. Das Entlastungs-Paket soll den Staat jährlich rund 80 Millionen Euro kosten – eine lohnende Investition, findet Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Elf Jahre lang ist nichts passiert. Ich freue mich sehr, dass es – nach intensiven Gesprächen – rückwirkend für dieses Jahr bereits die steuerliche Entlastung gibt. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Alleinerziehende zu unterstützen“, sagte sie der Passauer Neuen Presse.
Rund 2 Millionen Alleinerziehende betroffen
Von der Neuregelung sind rund 2 Millionen alleinerziehende Mütter und Väter betroffen – zusammen mit ihren Kindern machen sie gut 20 % der in Deutschland lebenden Familien aus. Laut Statistischem Bundesamt sind 35,2 % von ihnen akut von Armut bedroht, müssen also per Definition mit einem Monatsbudget von unter 979 Euro zurechtkommen.