Für das Kindergeld wird die Steuer-ID benötigt
Tatsache ist, dass für das Kindergeld ab dem 1.1.2016 sowohl die Steuer-ID der Eltern als auch die des Kindes vorliegen muss. Damit sollen doppelte Zahlungen verhindert werden. Aber in etwa 90% der Fälle liegen die Nummern der Familienkasse durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren bereits vor. Die anderen 10% werden im Laufe des Jahres 2016 angeschrieben und können dann die Nummer nachreichen. Gegenwärtig ist es deshalb nicht einmal nötig, selbst tätig zu werden. Und vor allem: Kindergeld wird auch ohne vorliegende Steuer-ID bis Ende 2016 weitergezahlt! In welcher Höhe? – Seit dem 1. Juli 2019 werden als Kindergeld ausgezahlt:
- 1. Kind: 204 Euro
- 2. Kind: 204 Euro
- 3. Kind: 210 Euro
- ab dem 4. Kind: 235 Euro.
Weitere Infos
Adressen der örtlichen Familienkassen:
www.arbeitsagentur.de/Familienkassen
Weitere Hinweise zu Kindergeld und Steuer-ID:
www.arbeitsagentur.de/Kindergeld
www.arbeitsagentur/Kindergeldzuschlag
Bundeszentralamt für Steuern
www.bzst.de
Hier findest du deine Steuer-ID
Deutschland sucht die Steuer ID-Nummer? Aber auch hier ist die Lösung ganz einfach: Normalerweise steht sie auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuerbescheid. Soweit sind die Nummern der Eltern zu klären. Die Steuer-ID für das Kind befindet sich in den Unterlagen des Standesamtes, da jedes Neugeborene eine solche Nummer zugeteilt bekommt, die lebenslang gültig ist. Falls diese Nummer vergessen, verschollen und auf ewig verloren scheint – dann muss sie nur beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich neu angefordert werden.
Die Steuer-ID-Nummern müssen bei der Familienkasse der Arbeitsagentur schriftlich eingereicht werden. Dafür reicht ein formloser Brief. Eine telefonische Mitteilung, per E-Mail oder Whatsapp, ist nicht möglich. Auf den neuen Kindergeldanträgen, die ab 2016 ausgegeben werden, ist ein spezielles Feld für die Steuer-ID vorgesehen.