Erholungsauszeit für Väter
Von der Möglichkeit, eine Vater-Kind-Kur zu beantragen, machen bisher jedoch nur wenige Väter Gebrauch. Dabei sind Väter keineswegs gesünder als Mütter. So liegt die Lebenserwartung von Männern unter der von Frauen.
Kontakte und Infos
Spezielle Väter-Kind-Kuren gibt es auf Norderney.Förderring Jugend und Familie e.V. im Bistum Münster
Harsewinkelgasse 19
48143 Münster
Tel.: 0251.16285 0
www.haus-thomas-morus.de
Kur + Reha GmbH,
Helligestr. 2
79100 Freiburg i. Br.
Tel.: 0761-45 39 00
www.kur.org
Informationen und ein Hausprospekt erhältst du unter www.haenslehof.de oder
Hänslehof
78073 Dürrheim
Hofstraße 13
Tel.: 07726.667-0
Zusätzlich stellte die Caritas in Münster fest, dass Väter, wenn sie sich zu einer Kur entschlossen haben, kränker und erschöpfter sind als Mütter. Sie zögern die Kur also nur hinaus.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So spielt bei berufstätigen Vätern zum Teil die Frage eine Rolle, ob die Kur auf den Urlaub angerechnet wird oder als unbezahlter Urlaub genommen werden muss. Auch sind viele Väter skeptisch, ob sie sich gemeinsam mit ihren Kindern überhaupt erholen oder können sich nicht vorstellen, aus einer Kur inmitten einer Gruppe von Müttern irgend- einen Nutzen zu ziehen.
Keine Sorge um den Jahresurlaub
Berufstätige Väter, die um ihren Jahresurlaub fürchten, sollten sich bei der BfA nach einer Kur erkundigen. Denn die BfA gewährt Vater-Kind-Kuren, die je nach Tarifvertrag als Arbeitsunfähigkeit behandelt werden, also entweder gar nicht oder nur z. T. auf den Urlaub angerechnet werden (www.bfa.de).
Für alle Väter gilt jedoch, dass sie auf die Wahl der richtigen Kureinrichtung achten sollten. Denn mittlerweile gibt es Kliniken, die sich auf Vater-Kind-Kuren mit einem eigens auf Väter ausgerichteten Konzept spezialisiert haben.
Reine Väter-Kind-Kuren führt seit März 2001 z. B. das Thomas-Morus-Haus auf Norderney durch. Dort werden Väter und ihre Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren behandelt, z. B. bei Atemwegs- und Haut-erkrankungen, psychosomatischen und psychovegetativen Erkrankungen, bei Erschöpfung, leichten depressiven Episoden, bei Problemen der Lebensführung, Anpassungs- und Entwicklungsstörungen.
Kur - Pflichtleistung der Krankenkassen
Seit dem 01.04.2007 sind Mutter/Vater-Kind-Kuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern. Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.
Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme stellt der Haus- bzw. Frauenarzt fest. Dabei bestimmt er die Prognose und das Ziel der Therapie.