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Vaterschaftstest: DNA-Tests bringen Gewissheit

Ein Kind kann das Leben seiner Eltern von heute auf morgen völlig verändern: Ausflüge mit der Familie werden plötzlich zu wahren Abenteuern, Nachmittage auf dem Spielplatz lassen die eigene Jugend wieder auferstehen – Kinder bereichern eine Familie ungemein. Wie jedoch soll man sich verhalten, wenn die eigenen familiären Verhältnisse alles andere als klar sind?

In diesem Artikel:

DNA-Tests bringen Gewissheit

Ungewissheit bezüglich der Abstammung und damit der Identität des Kindes kann nicht nur das Verhältnis zwischen Mutter und potenziellem Vater in eine schwere Krise stürzen, sondern kann sich auch negativ auf das Stresslevel des Kindes selbst auswirken. Dank der modernen Technik lässt sich jedoch auch solch eine Situation lösen: Ein DNA-Test zur Feststellung der Vaterschaft kann innerhalb weniger Tage Gewissheit bringen. Anhand eines wissenschaftlich-komplexen Verfahrens untersuchen entsprechende Labore hochvariable Abschnitte der DNA, sogenannte genetische Marker, mit Hilfe einer sogenannten Polymerasekettenreaktion.

Anhand dieser Marker kann ein genetisches Profil ermittelt werden, das beim anschließenden DNA-Test verwendet wird. Dabei gilt hier vor allem zu beachten: Jeder Mensch ist das Kind zweier Elternteile. Folglich müssen 50 Prozent der Allele des Kindes mit denen der Mutter übereinstimmen, der restliche Anteil mit denen des potenziellen Vaters. Trifft dies zu, so lässt sich die Abstammung des Kindes zu 99,99 Prozent nachweisen. Andernfalls ist die Vaterschaft zu 100 Prozent auszuschließen.

Schnell, unkompliziert und sicher

Betroffene sollten sich neben der Frage, inwiefern ein DNA-Test zur Klärung der eigenen Familienverhältnisse beitragen kann, auch über die Auswahl des Labors Gedanken machen. Offizielle Stellen und Jugendämter raten im Allgemeinen zur Konsultation eines von unabhängigen Zertifizierungsstellen akkreditierten Labors innerhalb Deutschlands. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Ergebnisse des DNA-Tests unverfälscht sind. Zusätzlich dazu gilt es zu beachten, dass sich alle Beteiligten des Vaterschaftstests an die gesetzlichen Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) halten müssen. Diese besagen unter anderem, dass alle am Test teilnehmenden Personen über die anstehende Entnahme der Probe informiert werden müssen und dieser auch in schriftlicher Form zustimmen müssen. Betrifft der Vaterschaftstest ein minderjähriges Kind, so obliegt die Zustimmung dem jeweiligen Sorgeberechtigten.

Ebenfalls zu beachten ist, dass die Entnahme der Probe von einer neutralen sowie sachkundigen Person vorgenommen werden muss. Dafür bieten sich beispielsweise Kinder- und Hausärzte, ausgebildete Mitarbeiter des Labors sowie Vertreter des Gesundheits- und Jugendamtes an. Wichtig für eine Verwendung der Testergebnisse für rechtliche Zwecke (Gericht, Vaterschaftsanerkennung etc.) ist neben der einer „dokumentierten Probenahme“ eine ununterbrochene Beweiskette, das heißt, nach der Probenahme beim Arzt, Jugendamt etc. erfolgt auch der Versand durch den Probenehmer direkt ans Labor. So lässt sich auch sicherstellen, dass die entnommene Probe bei Bedarf zum Beispiel vor Gericht Bestand hat.