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Wann haften Eltern?

An Baustellen leuchtet Passanten das Warnschild oft schon von weitem entgegen: „Eltern haften für ihre Kinder“. Ein Rechtsirrtum – zumindest wenn man genauer hinschaut.

In diesem Artikel:

Kinder haften ab sieben Jahren

Wirft man einen Blick auf das deutsche Schadensrecht, fällt schnell auf, dass Kinder erst ab sieben Jahren für angerichtete Schäden haften – oder juristisch ausgedrückt: „deliktfähig“ sind. Im Straßenverkehr erhöht sich diese Altersgrenze sogar auf zehn Jahre – unabhängig von der jeweiligen Schadenshöhe. Diese Regelungen bedeuten allerdings nicht, dass Eltern in den ersten sieben bzw. zehn Lebensjahren ihrer Sprösslinge automatisch zur Verantwortung gezogen werden.

Eltern müssen altersgerecht aufklären und aufpassen

Juristisch haften Mütter und Väter nämlich nur dann für ihre Kinder, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht wurden – eine schwammige Aussage. Im Kern ist damit gemeint, dass Eltern ihren Nachwuchs dem Alter entsprechend über Gefahren aufklären und angemessen nach dem Rechten schauen müssen. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in unmittelbarer Nähe des Kindes ist demnach nicht erforderlich. Beispielsweise auf dem Spielplatz genügt es, wenn Eltern das Geschehen von einer Bank aus verfolgen. Sollte sich Mama ausgerechnet in dem Moment nach der zu Boden gefallenen Brotbox bücken, in dem etwas passiert, ist das zwar unglücklich, rechtliche Konsequenzen drohen dann allerdings nicht. Es ist also entscheidend, inwieweit für Eltern ein Schaden vorhersehbar war. Dem Kind sollte ebenso bewusst sein, dass es einen Fehler begangen hat und andere keinen Schaden erleiden dürfen. Da es keine allgemeingültigen Merkmale für eine Verletzung der Aufsichtspflicht gibt, wird vor Gericht über jeden Fall individuell entschieden.

Wichtige Klausel in der Haftpflichtversicherung

Auch wenn es der Gesetzgeber also meistens gar nicht von ihnen verlangt, kommen Eltern oft freiwillig für Schäden auf, die der eigene Sprössling etwa bei Nachbarn oder Freunden verursacht hat. Schließlich sollen ja die guten Beziehungen nicht wegen einer Delle im Gartenzaun oder einer zerbrochenen Vase leiden. Möchte man in solchen Fällen seine Haftpflichtversicherung bemühen, lauern allerdings Fallstricke im Detail: In einer normalen Privathaftpflichtversicherung sind Kinder unter sieben Jahren nicht eingeschlossen, da sie noch nicht als deliktfähig gelten. Daher sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kleinkinder über eine Extra-Klausel, die gesonderten Versicherungsschutz für deliktunfähige Personen bietet, mitversichert sind.