Bestimmt durch den Träger: Individuelle Förderung sowie helfende Hand
Welche Kindertagesstätte am besten zu dir, aber auch zu deinem Kind passt, kann anhand verschiedener Merkmale herausgefunden werden.
Zunächst einmal solltest du darauf achten, dass dein Kind in seiner Einzigartigkeit gefördert wird. Schließlich gibt es die verschiedensten Konzepte, welche je nach Charaktertyp des Kindes perfekt oder eher hinderlich sein können. Damit du einen reibungslosen Alltag erlebst, sollte sich das Kind in seinem Kinderhort wohlfühlen und gerne am Morgen dorthin gehen. Entscheide dich daher zunächst für einen Träger des Kindergartens.
Konfessionelle Träger sind Kirchengemeinden, die sehr traditionsgemäß arbeiten. Hierbei werden die Kinder mit bestimmten Aktivitäten beschäftigt, die traditionell sowie an kirchlichen Werten orientiert sind. Bei freigemeinnützigen Trägern werden diese traditionellen Richtlinien ebenso aufgegriffen. Die Träger sind meist freie Wohlfahrtsverbände, die in engem Kontakt mit kirchlichen Trägern stehen. Das Allgemeinwohl steht im Vordergrund der Arbeit. Bei privaten Trägern, welche frei gewerblich organisiert sind, kommen unterschiedliche Konzepte der Bildung und Erziehung zusammen. Solltest du dir mehr Mitbestimmungsrecht wünschen, kannst du dich einer Elterninitiative anschließen. Diese Vereine agieren selbstständig und arbeiten ein eigenes Konzept aus, das perfekt auf die eigenen Kinder abgestimmt ist. Generell wird bei der Trägerform der Bildungs- und Erziehungsplan als Basis herangezogen.
Gut geplant ist halb finanziert
Doch nicht nur die pädagogische Seite muss bei der Suche eines passenden Kindergartens oder einer Kinderkrippe stets im Auge behalten werden. Ebenso gehen mit einem Kindergartenplatz zahlreiche Kosten einher, die zuvor wohl durchdacht sein sollten. Und ob der Staat die Mehrkosten für eine private Einrichtung subventioniert, ist auch von Fall zu Fall verschieden. Zu beachten ist weiterhin, dass die Elternzeit meist zeitgleich mit dem Eintritt des Kindes in einen Kindergarten endet. Dies erschwert die Finanzierung deutlich.
Schwankende Kosten machen die Planung schwer
Bis dein Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, kannst du dich, dank der Elternzeit, selbst um die Erziehung sowie um die pädagogische Bildung des Kindes kümmern. Die Elternzeit ist eine Freistellung von der Arbeit, welche bis zu drei Jahre durchgehend in Anspruch genommen werden kann. Während dieses Zeitraumes bist du vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt. So hast du die Möglichkeit, nach Ablauf der Elternzeit ohne Sorgen an deinen ehemaligen Arbeitsplatz zurückzugehen. Zwar erhältst du in diesem Zeitraum keinen Lohn, doch kannst du unterstützend das Elterngeld beantragen.
Während dieser Zeit solltest du bereits die Planung über die Finanzierung eines Kindergartenplatzes durchführen.
Schließlich schwanken die Kosten für den Kindergarten von Bundesland zu Bundesland enorm. Studien zufolge sind die Kosten im Süden Deutschlands geringer als in den nördlichen Bundesländern. Ebenso spielt es eine Rolle, über welchen Zeitraum das Kind betreut werden soll. Wenn lediglich eine Betreuung über den Vormittag gefordert ist, entfallen die Kosten für das Mittagessen sowie die Nachmittagsbetreuung.
Die Kosten setzen sich daher aus den Betreuungskosten und den Verpflegungskosten zusammen. In den Betreuungskosten wird zunächst einmal die Unterbringung des Kindes abgerechnet. Es wird ein Betreuungsgrundsatz fällig, welcher die Beaufsichtigung über den Zeitraum der regulären Öffnungszeiten abdeckt. Solltest du jedoch besondere Betreuung in Anspruch nehmen, da du im Früh- oder Spätdienst arbeitest, kommen Betreuungszusatzgebühren hinzu.
In den Verpflegungskosten werden Frühstück und Mittagessen ebenso wie Getränke abgerechnet.
Zusatzkosten können anfallen
Neben diesen Kosten solltest du aber auch stets im Auge behalten, dass Zusatzkosten anfallen können. Da der Kindergarten sehr viele kreative Arbeiten anbietet, entstehen meist Beiträge für Materialien- und Bastelutensilien. Zudem können spezielle Einrichtungen mit Gebühren beaufschlagt werden. So beispielsweise bei Angeboten wie Musik-, Tanz- oder Fremdsprachenunterricht.