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Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung: Was Krankenkasse und Staat bei künstlicher Befruchtung bezahlen. Ein Überblick.

Die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung können sehr hoch sein. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird für die künstliche Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten übernommen. Die Leistungen der Krankenversicherungen fallen aber sehr unterschiedlich aus, sodass sich womöglich ein Wechsel lohnt. Auch Paare, die hier leer ausgehen, müssen eine Kinderwunschbehandlung meist nicht komplett selbst bezahlen: Viele Bundesländer beteiligen sich an den Kosten.

In diesem Artikel:

Voraussetzungen für die Kostenübernahme deiner gesetzlichen Krankenkasse

Wenn es darum geht, die Ursache für eine ungewollte Kinderlosigkeit herauszufinden, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Diagnostik. Das gilt auch für aufwendigere Verfahren wie eine Bauchspiegelung, wenn diese zum Beispiel bei einer Endometriose erforderlich ist.

An eurer Kinderwunschbehandlung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen allerdings nur anteilig und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Bedingungen für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse sind: 

  • Ihr müsst als Paar miteinander verheiratet sein.
  • Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Der Mann darf außerdem nicht älter als 49 und die Frau nicht älter als 39 Jahre sein.
  • Für eine künstliche Befruchtung dürfen nur eure eigenen Eizellen und Samenzellen verwendet werden.
  • Ein Arzt muss die Unfruchtbarkeit festgestellt und die geplante Behandlung Aussicht auf Erfolg haben.

Wenn ihr diese Bedingungen erfüllt, könnt ihr einen Behandlungs- und Kostenplan bei eurer Krankenversicherung einreichen, den diese bewilligen muss. Bis zur Kostenzusage der Versicherung kann es etwa zwei bis drei Wochen dauern.

Wichtig: Solange solltet ihr unbedingt mit einer Behandlung abwarten, da sonst der Anspruch auf eine Kostenübernahme entfallen kann.

Kinderwunschbehandlungen, die die Krankenversicherung mit finanziert

Übernommen werden nach einer Zusage dann mindestens 50 Prozent der Kosten von 

  • bis zu acht Inseminationen ohne hormonelle Stimulation der Frau 
  • bis zu drei Inseminationen mit hormoneller Stimulation der Frau
  • bis zu drei Versuche einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder
  • bis zu drei Versuche einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Paare, die nicht verheiratet sind oder eine der anderen Bedingungen nicht erfüllen, haben keinen Anspruch auf eine

Künstliche Befruchtung 

Intrauterine Insemination, ICSI, IVF ...
Hier erklären wir die  Methoden der künstlichen Befruchtung und wann welche sinnvoll ist.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse. Unverheiratete, die ansonsten die Bedingungen erfüllen, können aber in vielen Bundesländern Zuschüsse von Land und Bund zu den Behandlungskosten beantragen. Auch Paare, bei denen sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt, können ihren Eigenanteil durch diese zusätzlichen Förderungen reduzieren. 

Der Eigenanteil an den Kosten der künstlichen Befruchtung

Verpflichtet sind die gesetzlichen Krankenkassen generell nur zu einer Übernahme von 50 Prozent der Behandlungskosten. Dabei kann zunächst ein recht hoher Eigenanteil verbleiben. Er liegt bei bis zu etwa 100 Euro für eine Insemination ohne Hormonstimulation und bei bis zu etwa 500 Euro für eine Insemination mit Hormonstimulation. Bei einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) verbleibt ein Eigenanteil von etwa 1.500 Euro pro Zyklus und bei einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) von etwa 1.800 Euro pro Zyklus. Die Zuzahlung für eine Samengewinnung aus dem Hoden (TESE) kann bis zu 3.000 Euro betragen. 

Künstliche Befruchtung: Leistungen der Krankenkassen prüfen 

Es gibt allerdings auch Krankenkassen, die mehr als 50 Prozent der Kosten übernehmen, der Eigenanteil ist dann entsprechend geringer. Daher lohnt es sich, im Vorfeld die Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Versicherungen zu vergleichen und diese vielleicht zu wechseln. Für Privatversicherte und Selbstzahler gelten andere Preise. Eine IVF kann für sie um die 3.700 Euro kosten, eine ICSI 5.000 bis 10.000 Euro.

Zuschüsse zur Kinderwunschbehandlung von den Bundesländern

Unabhängig von einer möglichen Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenkasse habt ihr, je nach Bundesland, Ansprüche auf weitere Zuschüsse. Nach aktuellem Stand im Januar 2022 beteiligen sich zwölf Bundesländer an einem speziellen Förderprogramm des Bundes (Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit"): Bayern, Berlin,  Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und jetzt neu dabei Bremen und Saarland. Brandeburg ist zum Ende des letzten Jahres aufgrund fehlender Gelder ausgestiegen.

Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch

Die Bundesländer, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen. 

Wenn ihr in einem dieser Bundesländer lebt und dort eine Kinderwunschbehandlung durchführt, beteiligt sich das Land mit bis zu 50 Prozent des Eigenanteils an den Kosten von bis zu vier In-vitro-Fertilisationen (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektionen (ICSI). Anders als die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Bundesländer dabei auch unverheiratete Paare bei ihrem Kinderwunsch. 

Bedingungen für Landeszuschüsse zur künstlichen Befruchtung 

Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse: 

Der Mann muss zwischen 25 und 50 Jahre und die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt sein. Es dürfen nur die Eizellen und Samenzellen des Paares verwendet werden, die Unfruchtbarkeit des Paares muss diagnostiziert sein, und die Behandlung muss Aussicht auf Erfolg haben.

Die genauen Förderbedingungen unterscheiden sich dabei je nach Bundesland. In der Regel werden aber bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse übernommen. Bei Unverheirateten ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es meist nur einen Zuschuss von 25 Prozent. Darüber hinaus kann ein weiterer Zuschuss des Bundes gezahlt werden, der sich nach der Kostenbeteiligung im jeweiligen Bundesland richtet. In den Bundesländern, die sich bisher nicht an dem Förderprogramm beteiligen, können die Bundeszuschüsse nicht gezahlt werden.

Wo ihr den Antrag auf Zuschuss für die Kinderwunschbehandlung stellt 

Beantragen könnt ihr die Länderzuschüsse bei der zuständigen Kinderwunschstelle eures Bundeslandes. Meist ist sie bei den Gesundheitsämtern angesiedelt. Oft ist das online möglich. Vorlegen müsst ihr neben eurem Personalausweis oder einer Meldebestätigung den Behandlungsplan mit Kostenaufstellung, eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten der Behandlung. Wenn vorhanden, einen Bescheid der Krankenkasse und die Heiratsurkunde oder die Bestätigung durch den Arzt, dass ihr als Paar in einer festen Partnerschaft lebt. Die Behandlung darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung vorliegt, damit der Anspruch nicht erlischt.

Einfrieren von Eizellen und Spermien ist keine Kassenleistung

Grundsätzlich selbst aufkommen müsst ihr für das Einfrieren von Eizellen oder Samenzellen. Weder die Krankenkassen noch Bund oder Länder zahlen in diesem Fall einen Zuschuss. Das Gleiche gilt für das Einfrieren von imprägnierten Eizellen – also Eizellen, in die bereits ein Spermium eingedrungen ist, deren Zellkerne aber noch nicht mit dem der Samenzelle verschmolzen sind. Die Kosten für das Einfrieren betragen etwa 600 bis 800 Euro. Es macht Sinn, vor dem Gang ins Labor die eigenen fruchtbaren Tage zu berechnen.

Das Einbringen einer aufgetauten, befruchteten Eizelle in die Gebärmutter kostet bis zu 800 Euro, die ihr selbst bezahlen müsst. Das gleiche kostet das Einbringen von Samenzellen, die aus dem Hoden oder Nebenhoden gewonnen und eingefroren wurden. 

Individuelle Zusatzleistungen bei Kinderwunschbehandlung 

Grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden Verfahren, deren Nutzen nicht eindeutig erwiesen ist. Sie können von Ärzten trotzdem als „zusätzliche individuelle Gesundheitsleistungen” , sogenannte IGeL-Leistungen, angeboten werden. Eine beliebte IGeL-Leistung bei der Kinderwunschbehandlung ist das „Assisted Hatching”. Bei dieser Methode wird per Laser ein Loch in die Eihülle geschnitten, das dem Embryo erleichtern soll, sich aus der Hülle zu befreien. Die Zusatzkosten von etwa 150 Euro müssen vollständig selbst getragen werden.

 

Kinderwunsch-ABC: Übersicht und PDF-Download

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