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Namensänderung: Wenn der Vorname nicht passt

Die Suche nach einem Vornamen gehört für werdende Eltern zu den spannendsten Aufgaben während der Schwangerschaft. Dabei verfolgt manch Papa oder Mama exklusive Wünsche. Gefällt der Name später nicht mehr, sind einige Regeln bei der Namensänderung zu beachten!

In diesem Artikel:

Wenn der Vorname nicht passt

Das Kind ist natürlich etwas Besonderes und sollte demnach auch so benannt werden. Ausgefallene oder seltene Namen werden dafür gern genutzt. Was aber im ersten Moment wie eine wohlwollende Absicht aussieht, könnte sich später für das Kind als Bumerang erweisen. Nämlich dann, wenn der Name für Hänseleien missbraucht wird oder er im späteren Alter einfach nicht mehr passt. Eine Namensänderung ist dann meist der letzte Ausweg.

Vornamen ändern – So gehts!

Ist der Vorname erst einmal standesamtlich beurkundet, sind Änderungen sehr schwer umzusetzen. Denn nach Belieben den Vornamen ändern, geht natürlich nicht. Das gilt übrigens für den Vor- als auch für den Familiennamen. Der Gesetzgeber hat gegen die willkürliche Namensänderung hohe Hürden erlassen und diese schön deutsch in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV von 1980) und im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG von 1964) verankert.

Besteht ein Änderungswunsch, ist das Standesamt die richtige Anlaufstelle. Ein äußerst triftiger Grund zur Vornamensänderung sollte dabei natürlich vorliegen. Änderungen aus einer Laune heraus, weil der neue Name z.B. einfach hübscher klingt, wird kein Standesbeamter zulassen. Das NamÄndVwV schreibt dazu konkret in Nr. 62 „Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt, […] und dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist.“ Welche Vornamen geändert werden können, kann dabei pauschal nicht gesagt werden. Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, ob und wie der Name geändert werden kann. Auch die Frage, ob bei einer ungünstigen Namenskombination, wie z.B. Anna Bolica eher der Vor- oder der Familienname geändert werden kann, wird vom Standesbeamten bestimmt.

Welche Möglichkeiten der Vornamensänderung gibt es?

Zur Vornamensänderung sieht der Gesetzgeber folgende Möglichkeiten vor:

  • Ersetzung eines Vornamens durch einen anderen Vornamen
  • Streichen oder Hinzufügen eines Vornamens
  • Verdeutschung ausländischer Namensformen

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Verdeutschung ausländischer Namen in der Regel problemlos vollzogen wird. Auch das Hinzufügen eines weiteren Vornamens oder die Streichung eines Vornamens ist verhältnismäßig schnell genehmigt. Am höchsten sind die Hürden bei der kompletten Änderung eines Vornamens.

Wie darf der neue Name lauten?

Der neue Vorname muss natürlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen: Im NamÄndVwV Nr. 66 ist dazu festgehalten „Als neue Vornamen dürfen anstößige oder solche Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden. Als Vornamen dürfen auch Familiennamen nicht gewählt werden, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbständiger Vorname zulässig.“ Auch das Geschlecht und die Rechtschreibung des Namens muss dabei eindeutig berücksichtigt werden.

Jungennamen & Mädchennamen

Was wird für die Vornamensänderung gebraucht?

Die Chancen eine Änderung des Vornamens bewilligt zu bekommen, steigen, wenn z.B. ein ärztliches Attest namensbezogene seelische Belastungslagen nachweisen kann. Experten empfehlen auch einen Nachweis oder eine schriftliche Stellungnahme, dass der Vorname zu Behinderungen im Alltag oder Umfeld führt. Grundsätzlich muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis und eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Eine Vornamensänderung kostet beim Standesamt etwa 150 Euro, die Änderung des Familiennamens schlägt mit rund 350 Euro zu Buche. Zudem müssen nach der Namensänderung sämtliche Papiere neu beantragt werden, wodurch nochmals Kosten dazukommen.

Fazit

Ist der Name erst einmal vergeben, hält er meist ein Leben lang. Eine Namensänderung kommt für die Wenigsten in Frage. Sollte dennoch der Wunsch nach einem neuen Namen bestehen, müssen schon triftige Gründen vorliegen, denn das deutsche Namensrecht tut sich bei Namensänderungen sehr schwer.
Werdende Eltern sollten diesen Umstand in ihre Überlegungen mit einbeziehen und z.B. prüfen, ob der gewünschte Name nicht zum Mißbrauch verleitet. Oft hilft es schon, wenn das Kind einen weiteren Namen erhält.