MENU


Änderungen in 2017 – Mehr Entlastung für Familien

Vor allem Familien mit Kindern profitieren von den Steuererleichterungen, die der Bundestag für 2017 und 2018 beschlossen hat. Die steuerlichen Freibeträge steigen. Zusätzlich werden Kindergeld und Kinderzuschlag leicht erhöht.

In diesem Artikel:

Erhöhung der Steuerfreibeträge

Ab 2017 bleiben Steuerzahlern von ihrem Einkommen 168 Euro mehr steuerfrei erhalten: Der Grundfreibetrag steigt von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro. Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern steht sogar das Doppelte zu. Dabei folgt die Erhöhung zum 1. Januar einer kontinuierlichen Entwicklung: In den vergangenen zehn Jahren wurde der Grundfreibetrag um über 1000 Euro angehoben. Und 2018 soll er weiter auf 9000 Euro anwachsen.

Verheiratete Eltern und eingetragene Lebenspartner mit Kind dürfen sich darüber hinaus freuen: Analog zum Grund- klettert auch der Kinderfreibetrag im kommenden Jahr von jetzt 4608 Euro auf 4716 Euro in 2017. Zusammen mit den 2640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergeben sich insgesamt Steuererleichterungen in Höhe von 7356 Euro pro Kind.

Auch 2018 wird der Kinderfreibetrag erneut ansteigen: auf 4788 Euro.

Geringfügig mehr Kindergeld und Kinderzuschlag

Deutlich geringer fällt der Zugewinn beim Kindergeld aus. Dieses erhöht der Staat 2017 lediglich um zwei Euro pro Kind und Monat. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern jeweils 192 Euro monatlich.

Kinderreiche Familien bekommen etwas mehr Geld: 198 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 223 Euro im Monat. Gezahlt wird die Leistung bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. bis zu seinem 25. Lebensjahr, sofern es studiert.

Wie schon bei den Freibeträgen wurde auch für das Kindergeld eine stufenweise Erhöhung bis 2018 festgelegt: Ab 2018 gibt es dann 194 Euro (für die ersten zwei Kinder) bzw. 200 Euro (für das dritte Kind) und 225 Euro (für den vierten und jeden weiteren Sprössling).

Auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird mit Beginn des nächsten Jahres um zehn Euro auf dann 170 Euro monatlich erhöht.

Unterhaltspflichtige müssen mehr zahlen

Für Alleinerziehende wichtig: 2017 wird nicht zuletzt der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder aufgebessert: für Kinder bis zum fünften Lebensjahr auf 342 Euro, Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro, und Zwölf-17-Jährigen stehen künftig 460 Euro zu. Weitere Änderungen der Unterhaltszahlungen findest du in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle