Wie viel Kinderzuschlag pro Kind 2024?
Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende profitieren ab dem 1. Januar 2024 von einer Erhöhung des Kinderzuschlags. Der Zuschlag steigt von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist besonders für erwerbstätige Eltern gedacht, deren Einkommen knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken.
Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss, der Alleinerziehende bei unregelmäßigen oder ausbleibenden Unterhaltszahlungen unterstützt, wurde ebenfalls angepasst. Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss:
- Für Kinder von null bis fünf Jahren monatlich bis zu 230 Euro (43 Euro mehr als zuvor).
- Für Kinder von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 301 Euro (49 Euro mehr als zuvor).
- Für Kinder von zwölf bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro (57 Euro mehr als zuvor)
Steuerentlastung pro Kind
Ab 2024 steigt der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Eltern können somit von Freibeträgen profitieren, wie beispielsweise dem Kinderfreibetrag, der bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird und zu einer Verringerung der Steuerlast führt.
Mehr Mindestunterhalt für Kinder
Zum 1. Januar 2024 wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen angehoben. Die neuen Beträge sind folgendermaßen:
- Kinder bis sechs Jahre: 480 Euro (vorher 437 Euro).
- Kinder von sieben bis zwölf Jahren: 551 Euro (vorher 502 Euro).
- Minderjährige Kinder ab 13 Jahren: 645 Euro (vorher 588 Euro). Der Mindestunterhalt beschreibt die minimale Höhe des Unterhalts, den das nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil zahlen muss.
Erhöhung der Kinderkrankentage
Für berufstätige Eltern, deren Kinder erkranken, wurde das Kinderkrankengeld angepasst. Die Kinderkrankentage werden für 2024/2025 von zehn auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr erhöht. Alleinerziehende haben nun sogar Anspruch auf 30 statt 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil oder 70 Arbeitstage für Alleinerziehende genommen werden. Während dieser Tage haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Familien in finanziell anspruchsvollen Situationen besser zu unterstützen und die Lebensbedingungen von Kindern und Eltern zu verbessern.