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Erweiterter Basisultraschall zur Kontrolle der Organlage des Ungeborenen

Erweiterter Basisultraschall zum Organscreening (SV/PND)

  • Kostenträger: Kassenleistung
  • Untersuchung bei: Frauenärztin
  • Aufwand: gering
  • Experten-Empfehlung: im speziellen Fall
Erweiterter Basisultraschall zum Organscreening (SV/PND)
Erweiterter Basisultraschall zum Organscreening (SV/PND)

Wann: In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche. Wie: Ultraschall-Untersuchung. Wo: Bei einer Frauenärztin mit entsprechender Zusatzqualifikation. Die meisten Frauenärztinnen haben eine solche Qualifikation erworben. Was: Die Frauenärztin fährt zur Untersuchung mit dem Schallkopf des Ultraschallgeräts über die Bauchdecke. Dieser sendet Schallwellen in einer Frequenz aus, die für Menschen nicht wahrnehmbar ist. Das Körpergewebe wirft die Schallwellen zurück wie ein Echo, und zwar je nach Art seiner Struktur unterschiedlich stark. Aus dem Echo errechnet ein Computer daraufhin das Bild von Gebärmutter und Bauchraum, es wird auf dem Monitor sichtbar. Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung können sich Eltern zwischen einem Basisultraschall und einem erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden. Bei Letzterem wird zusätzlich zur Basisultraschall-Untersuchung überprüft, ob Kopf und Hirnkammern normal geformt sind und man das Kleinhirn erkennen kann. Die Frauenärztin misst zudem den Herzschlag und das Größenverhältnis zwischen Herz und Brustkorb. Außerdem untersucht sie, ob Magen und Harnblase zu sehen sind und sich Bauchwand, Hals und Rücken des Embryos geschlossen haben. Der erweiterte Basisultraschall ist nicht mit der Ultraschall-Feindiagnostik bzw. dem Fehlbildungsultraschall zu verwechseln. Nutzen: Mit dem erweiterten Basisultraschall lassen sich mehr Auffälligkeiten als mit dem einfachen Basisultraschall entdecken. Dazu zählen aber auch solche, die sich später als harmlos herausstellen. Das kann zur unnötigen Verunsicherung führen. Daher wird Eltern freigestellt, ob sie diese erweiterte Form des Ultraschalls wünschen. Ergebnis: Der erweiterte Basisultraschall liefert nicht immer eindeutige Ergebnisse. Risiken: Ob Ultraschallwellen dem Ungeborenen schaden können, ist nicht abschließend geklärt. Schwangere sollten sich deshalb vor jeder Ultraschall-Untersuchung über Nutzen und Risiken informieren. Um mögliche Risiken abzuwenden, empfehlen kritische Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen eine Ultraschall-Untersuchung nur, wenn sie medizinisch begründet ist. Ihr Rat: so selten und so kurz wie möglich mit der geringsten Intensität. (Mehr Infos auf www.greenbirth.de und www.isppm.de). Beim erweiterten Basisultraschall können Auffälligkeiten entdeckt werden, die riskantere Folgeuntersuchungen nach sich ziehen. Dazu zählen die Chorionzottenbiopsie oder die Fruchtwasseruntersuchung. Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Der erweiterte Basisultraschall hat für die Mutter keine gesundheitlichen Folgen. Kosten: Die Untersuchung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Experteneinschätzung von Dr. Sven Hildebrandt, Professor für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: „Eine Schwangere sollte sich VOR der Untersuchung überlegen, was sie sich davon erwartet. Die verständlicherweise erhoffte Botschaft „Mein Kind ist gesund“ kann von keiner der angebotenen Untersuchungen erbracht werden. Dennoch bringt der „erweiterte Basisultraschall“ gegenüber der Grunduntersuchung eindeutige Vorteile, sofern die Schwangere eine Fragestellung klar definiert. Hilfreich sind alle Untersuchungen, aus denen sich eine Konsequenz (z.B. für die Geburtsplanung, für die Wahl des Geburtsortes oder für mögliche Therapien) ableiten lässt. Dagegen sollte die Schwangere klar formulieren, dass sie nichts erfahren möchte, was sie unnötig verunsichern würde.“ zum PDF-Download


Untersuchungen in der Schwangerschaft – Vorsorge und Pränataldiagnostik im Experten-Check:

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