Betreuungsgeld - Neue Leistung vom Staat
Eltern sollen mehr Alternativen für die Betreuung ihres Nachwuchses bekommen. Die Bundesregierung plant ab 2013 die Einführung eines Betreuungsgeldes.
Das Betreuungsgeld soll an Eltern gezahlt werden, die für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, wie etwa öffentliche Kitas oder von den Kommunen bezuschusste Tagesmütter. Das gilt auch für berufstätige Paare, die ihre Kinder etwa von der Großmutter oder einem Au pair betreuen lassen.
Gezahlt wird das Betreuungsgeld für Kinder, die seit dem 1. Januar 2012 geboren sind.
Das Betreuungsgeld soll auch dann gezahlt werden, wenn vorübergehend, etwa wegen Krankheit eines Elternteils, ein Kitaplatz beansprucht wird.
Hartz-IV-Empfänger gehen leer aus: Das Betreuungsgeld wird gezahlt, aber in vollem Umfang auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Nach Ansicht der Bundesregierung soll das Betreuungsgeld Eltern vor allem eine Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen ermöglichen. Die Kosten sind für 2013 mit 400 Millionen Euro veranschlagt, für 2014 zwischen 1,2 bis 2 Milliarden Euro.
Eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung über Betreuungsgeld in den skandinavischen Ländern Schweden, Norwegen und Finnland zeigt, dass unter den Leistungsempfängern Frauen mit geringer Bildung, niedrigem Einkommen und Migrationshintergrund überrepräsentiert sind.
Das Betreuungsgeld soll an Eltern gezahlt werden, die für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, wie etwa öffentliche Kitas oder von den Kommunen bezuschusste Tagesmütter. Das gilt auch für berufstätige Paare, die ihre Kinder etwa von der Großmutter oder einem Au pair betreuen lassen.
Gezahlt wird das Betreuungsgeld für Kinder, die seit dem 1. Januar 2012 geboren sind.
Einführung in zwei Stufen
Die Einführung der neuen Erziehungs-Leistung ist in zwei Stufen geplant. Ab 2013 sollen Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr zunächst 100 Euro monatlich erhalten. Ab 2014 erhalten dann auch Eltern von Kindern im dritten Lebensjahr die Leistung. Das Betreuungsgeld soll dann für alle einheitlich 150 Euro monatlich betragen.Das Betreuungsgeld soll auch dann gezahlt werden, wenn vorübergehend, etwa wegen Krankheit eines Elternteils, ein Kitaplatz beansprucht wird.
Hartz-IV-Empfänger gehen leer aus: Das Betreuungsgeld wird gezahlt, aber in vollem Umfang auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Nach Ansicht der Bundesregierung soll das Betreuungsgeld Eltern vor allem eine Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen ermöglichen. Die Kosten sind für 2013 mit 400 Millionen Euro veranschlagt, für 2014 zwischen 1,2 bis 2 Milliarden Euro.
Kritiker: mehr Kita-Plätze
Zahlreiche Kritiker, auch in den Reihen der Koalition, sehen im Betreuungsgeld einen falschen Anreiz. Sie befürchten, dass vor allem Kinder aus sozial schwachen Familien von der frühkindlichen Bildung in den Kitas ferngehalten werden. Mit dem Geld sollte ihrer Ansicht nach besser das Angebot an öffentlichen Kitas ausgebaut werden.Eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung über Betreuungsgeld in den skandinavischen Ländern Schweden, Norwegen und Finnland zeigt, dass unter den Leistungsempfängern Frauen mit geringer Bildung, niedrigem Einkommen und Migrationshintergrund überrepräsentiert sind.