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KiTaplatz: So sicherst du deinem Kind einen Betreuungsplatz

Ein Platz für Kinder: Ab 1. August 2013 hat jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz – Kita oder Tagesmutter. Unklar ist, ob das Angebot für alle Ein- und Zweijährigen ausreicht. Wer leer ausgeht, kann klagen. kidsgo erklärt, ob das sinnvoll ist – und welche Alternativen du hast.

In diesem Artikel:

Geld oder Kita! - So sicherst du deinem Kind einen Betreuungsplatz

Die Antwort war lapidar: „In Deutschland stehen 810.000 Kitaplätze zur Verfügung“, verkündet das Bundesfamilienministerium auf kidsgo-Anfrage. Punkt. Was es verschweigt: Noch rund 100.000 Plätze fehlen derzeit nach Angaben des Deutschen Städtetags bundesweit, um den neuen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. August tatsächlich zu erfüllen.

In den meisten Kommunen ist die erste Zusagewelle für das neue Kita-Jahr inzwischen gelaufen. Wer dabei leer ausgegangen ist, kann zwar noch Glück haben: Manche Eltern sagen ihr Platzangebot wieder ab oder ziehen um. Was aber tun, wenn nicht? Dann bleibt nur die vielzitierte Kitaplatz-Klage.

Kitaplatz – so geht´s

  • Bedarf anmelden
    Zuständig sind die Kommunen, in der Regel die Jugendämter. Oder setze dich direkt mit der Kita in Verbindung. Generell gilt: je früher, desto besser. Spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn sollte der Antrag beim Amt sein.
  • Wenn nichts passiert
    Manche Ämter sind überlastet. Oder können schlicht keinen freien Platz anbieten, und wollen das nicht zugeben. Tatsache ist: Gibt es nach drei Monaten immer noch keinen Bescheid, kann man Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Meist genügt es aber schon, einen Anwalt zu beauftragen, dem Amt eine Frist zu setzen.
  • Antrag abgelehnt?
    Widerspruch einlegen – falls möglich. Sonst bleibt nur der Klageweg übers Verwaltungsgericht – per Eilverfahren, schließlich drängt die Zeit. Oder du bringst dein Kind privat unter und verklagst die Kommune auf Schadensersatz. Die Chancen dafür stehen nach jüngsten Gerichtsurteilen gut.

Klagen – aber wie?

Pfiffige Eltern machen es vor: Sie klagen nicht einfach vor dem nächsten Verwaltungsgericht. Das kann lange dauern. Rechtsanwälte raten eher zu einem Eilverfahren, einem „einstweiligen Rechtsschutz-Antrag“. So klagte per Eilentscheid in Köln jüngst eine Familie ihre zwei Kinder in die Kita ein. Das Verwaltungsgericht Köln verfügte außerdem, dass der Kitaplatz nicht weiter als fünf Kilometer vom Wohnhaus entfernt liegen darf. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; die Kommune geht in die Berufung.

Die Düsseldorfer Anwältin Katharina Eibl rät zu einem anderen Weg: „Können Städte und Gemeinden den Rechtsanspruch nicht erfüllen, können die Eltern sie auf Schadensersatz verklagen.“ Das funktioniert so: Bringe dein Kind in einer Privat-Kita oder bei einer privat bezahlten Tagesmutter unter, und sind die teurer als der angestrebte öffentlich bezuschusste Kitaplatz, kannst du die Differenz einklagen.

Gute Chancen

Die Chancen stehen gut. In Rheinland-Pfalz etwa besteht seit 2008 das Recht auf einen Kitaplatz für Kinder ab vollendetem zweiten Lebensjahr. Das Verwaltungsgericht Mainz sprach jüngst einer Mutter 2.100 Euro Schadensersatz zu, die ein halbes Jahr keinen Platz in einer öffentlichen Kita bekam und auf eine teurere Privat-Kita ausweichen musste – die volle Differenz. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Urteil bestätigt. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig wird noch dieses Jahr entschieden.

Eine Klagewelle sieht Städtetag-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus derzeit auf die Kommunen nicht zu rollen: „Dafür haben wir bis jetzt keine Anzeichen.“ In Einzelfällen könne es zwar Klagen geben. Aber: „Da werden die Jugendämter sicher versuchen, sich mit den Eltern zu verständigen und andere Angebote zu machen.“ Das leuchtet ein: Mit den jüngsten Gerichtsurteilen haben Eltern jetzt ein starkes Argument an der Hand.

Hansjörg Heinrich