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Ungewollte Schwangerschaft - Plötzlich schwanger und allein?

Frauen, die ungewollt schwanger sind, werden in Deutschland nicht allein gelassen

In diesem Artikel:

Plötzlich schwanger und allein?

Die Nachricht, ein Baby zu bekommen, ist für viele Frauen ein Grund zu großer Freude. Doch manchmal „passiert“ es eben auch heute noch ungewollt. Laut einer Umfrage der GfK-Konsumforschung wird jede zehnte Frau in Deutschland mindestens einmal im Leben ungewollt schwanger.

Verständlich, dass der positive Schwangerschaftstest zunächst einmal negative Gefühle hervorruft. Vielleicht ist die werdende Mutter noch nicht volljährig oder mitten in der Berufsausbildung. Vielleicht hat sie sich gerade vom Partner getrennt, wurde verlassen oder ist in gar keiner Beziehung. Das kann gewaltige Angst vor der Zukunft auslösen.

Die meisten Frauen suchen in solch einer Situation als erstes einmal Rat bei der besten Freundin. Das ist sicher nicht falsch, doch sollte jede Frau vor allem auf eines hören: Auf ihren eigenen Bauch. Wichtig ist, sich von nichts und niemandem, schon gar nicht vom Partner, der vielleicht noch kein Kind möchte, und mit Verlassen droht, zu irgendetwas drängen zu lassen.

Je jünger die Frau in einer solchen Situation, desto unsicherer ist sie in der Regel und desto eher wird sie mit wohlmeinenden Ratschlägen konfrontiert werden.

Beratungsstellen

Beratungsstellen helfen

Gut aufgehoben ist jede Frau, die ungewollt schwanger wurde oder Angst davor hat, ihr Kind allein groß zu ziehen, bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle (z.B. Caritas, donum vitae, Sozialdienst kath. Frauen), wie es sie in vielen Städten und Gemeinden gibt. Hier weiß man um die Sorgen und Ängste. Die Mitarbeiterinnen beraten in jedem Fall neutral und zeigen die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches ebenso auf, wie die einer Adoption und natürlich die zahlreichen Hilfen, die in Anspruch genommen werden können, falls sich die Frau für ihr Baby entscheidet. Allerdings stellt nur donum vitae Beratungsscheine aus. Nach dem Gesetz (StGB §218/219) ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig, bleibt jedoch straffrei. Bedingung ist, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche erfolgt und die Frau zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen hat. Wohl kaum eine Frau wird sich leichtfertig für eine Abtreibung entscheiden. Häufig geht die Entscheidung, die vom Umfeld respektiert werden sollte, mit viel Trauer und Verzweiflung einher.

Wer sich trotz aller Schwierigkeiten entschlossen hat, das Baby zu bekommen, hat vor allem in den ersten Jahren Anspruch auf zahlreiche Hilfen.

Man kann es schaffen, und auch allein mit Baby viele glückliche Momente haben. Freunde und Familie können den abwesenden Vater zwar nicht ersetzen, aber die Schwangere und später allein erziehende Mutter mit Liebe und praktischer Hilfe unterstützen.