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Elterngeld: Alles, was du wissen musst

Seit 2007 können Eltern in Deutschland nach der Geburt Elterngeld beziehen. Diese finanzielle Unterstützung sucht in vielen Ländern ihresgleichen. Damit die Zahlungen auch reibungslos klappen, ist es allerdings hilfreich, sich vor der Antragstellung genau zu informieren. Denn die Berechnung ist nicht so einfach, die Höhe des Elterngeldes häufig niedriger als erwartet. Außerdem gibt es ein paar „Fallen“, die man besser kennen sollte.

In diesem Artikel:

Elterngeld – die Eckdaten

Zwischen monatlich 300 und 1.800 € sogenanntes Basiselterngeld  für maximal 14 Lebensmonate des Kindes stehen Eltern gemeinsam zu. Bei Mehrlingen gibt es zusätzlich 300,- mtl.  und  wenn schon Geschwister da sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch einen sog. Geschwisterbonus obendrauf. Eltern von Frühgeburten stehen sogar bis zu 16 Lebensmonate Basiselterngeld zu.

Eltern können sich, unter Beachtung einiger Regeln, die  Bezugsmonate untereinander aufteilen.  Ein Elternteil allein kann,  z.B. von wenigen Ausnahmen abgesehen wie z.B wenn man alleinerziehend ist, maximal für zwölf Lebensmonate Basiselterngeld beziehen. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der andere Elternteil für mindestens zwei Monate Basiselterngeld oder ElterngeldPlus (eine andere Auszahlungsvariante) beantragen. Weitere Regeln  findest du in unserem Artikel zur Aufteilung des Elterngeldes. Als ElterngeldPlus bezeichnet man eine andere Auszahlungsvariante des Elterngeldes: die Hälfte des Basiselterngeldbetrages kann man sich über den doppelten Zeitraum auszahlen lassen und damit auch über den 14. Lebensmonat hinaus. Ob und wann sich diese Variante lohnt, wird an anderer Stelle genauer erklärt.

Elterngeldrechner

Dein Elterngeld berechnen kannst du selbst auf familienportal/elterngeldrechner

Nötige Angaben:

  • Geburtsdatum des Kinder
  • Geburtsdaten der Geschwisterkinder
  • Höhe des Mutterschaftsgeldes
  • Einkommen vor der Geburt
  • Einkommen nach der Geburt

 

Die Höhe des Basiselterngeldes liegt zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, dem sogenannten Berücksichtigungszeitraums. Wie das durchschnittliche Nettoeinkommen vor Geburt berechnet wird und was genau der Berücksichtigungszeitraum ist, wird an anderer Stelle erklärt. Bei sehr niedrigem Erwerbseinkommen vor der Geburt, kann das Basiselterngeld auch bis zu 100% betragen.

Zur ersten Orientierung kannst du hier Elterngeld mit Hilfe des Elterngeldrechners berechnen.

Elterngeld ist grundätzlich steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, es wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Daher kann es passieren, dass durch den Elterngeldbezug indirekt doch höhere Steuern anfallen.

Wie bekomme ich mein Elterngeld

Am Anfang steht natürlich ein Antrag. In den meisten Bundesländern kann man den Antrag inzwischen online stellen. Man kann natürlich mit dem Zusammenstellen der geforderten Nachweise, z.B. des vorherigen Einkommens schon mal vor der Geburt des Kindes beginnen. Aber ohne die Geburtsurkunde eures Babys braucht ihr den Antrag nicht loszuschicken. Ihr habt noch genügend Zeit! Der   Antrag kann  immernoch rückwirkend für drei Monate gestellt werden.   

Wechsel der Steuerklasse

Ein Wechsel der Steuerklasse mit dem Ziel, in der Elternzeit mehr Elterngeld zu bekommen, ist erlaubt. Das entschied im Juni 2009 letztinstanzlich das Bundessozialgericht. Im verhandelten Fall hatte eine Mutter aus Bayern in der Schwangerschaft die Steuerklasse von V auf III gewechselt, während ihr Mann umgekehrt in Klasse V ging. Das brachte dem Paar im Monat 210 Euro mehr Elterngeld.

Übersetzungshilfe für Antragsteller

Die Sprache der Elterngeld-Anträge kann verwirrend sein. Insbesondere der Begriff „Monat“ hat nämlich doppelte Bedeutung: Einerseits bezeichnet er die Lebensmonate des Kindes ab der Geburt, andererseits sind die Beträge, die jedem Elternteil pro Monat zustehen, gemeint. Das führt zum Beispiel zu Sätzen wie: „Sie können sich Ihre zwölf Monate auch in 24 Monaten auszahlen lassen.“

Auch bei dem Wort „Elternzeit“ ist Vorsicht geboten. Die Elternzeit ist nämlich nicht mit der Bezugsdauer des Elterngeldes identisch. Sie kann, ganz nach dem Wunsch der Eltern, weit darüber hinausgehen. Umgekehrt erhalten auch Menschen, die keinen Anspruch auf Elternzeit haben – wie zum Beispiel Hausfrauen – Elterngeld.

Wie viel Basiselterngeld bekomme ich

Grundlage der Berechnung ist das vorgeburtliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit. Der sogenannte „Bemessungszeitraum“ für die Berechnung des Basiselterngeldes ist unterschiedlich und richtet sich u.a.  nach der Erwerbsart. Die meisten Erwerbstätigen erhalten etwa 65- 67  % dieses Einkommens als BasiselterngelEd. Wie hoch der Prozentsatz genau ist, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Dabei gelten folgende Stufen:

  • 0 bis 300 €: In diesen Fällen – also auch bei gar keinem Erwerbseinkommen – wird der Mindestsatz von 300 € ausgezahlt.
  • 301 bis 1.000 €: Der „Sockelprozentsatz“ liegt bei 67 Prozent. Dazu kommen je 2 €, die das Einkommen unter 1.000 € liegt, weitere 0,1 Prozent, bis maximal 100 Prozent erreicht sind. Bei einem Einkommen von 980 €, also 20 € weniger, kämen demnach 10*0,1 = 1 Prozent hinzu.
  • 1.000 bis 1.200 €: Das Elterngeld beträgt genau 67 Prozent
    über 1.200 €: Der Prozentsatz verringert sich in Stufen von 67 auf 65 Prozent: Je 2 €, die das Einkommen
  • über 1.200 € liegt, werden 0,1 Prozent abgezogen, der maximale Abzug liegt bei 2 Prozent.
  • über 2.770 €: Ab diesem Einkommensbetrag wird der Höchstbetrag von 1.800 € pro Monat ausgezahlt.

Elterngeld-Elternzeit-FAQS

Du hast noch weitere Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit? Kein Problem: In unserem großen Elterngeld-Elternzeit-Ratgeber findest du garantiert Antworten!

Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.00 Euro der Eltern (für Geburten ab 01.04.2025) von 250.000 € bzw. 500.000 € bei gemeinsam Veranlagten entfällt der Anspruch auf Elterngeld.

Werden Mehrlinge geboren, erhöht sich das Basiselterngeld Elterngeld um 300 € pro Kind. Bei Zwillingen gibt es also 300 € mehr, bei Drillingen 600 €. Das gilt auch, wenn den dir Eltern der Höchstsatz von 1.800 € BasiselterngeldElterngeld zusteht.

 

WICHTIG ZU WISSEN

Wenn du nach dem Lesen unserer Artikel noch weitere Fragen hast, mehr Details wissen willst oder etwas nicht ganz verstanden hast, hast du verschiedene Möglichkeiten, dich  kostenlos näher zu informieren oder auch beraten zu lassen

1.     Im Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums findest du viele Infos rund um die staatlichen Familienleistungen, den Elterngeldrechner und sonstiges Wissenswertes rund um Geburt und Familie

Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums

2.     Du kannst dir die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“  hier herunterladen.   Das Heft informiert umfassend und ausführlich zu den Themen Elternzeit und Elterngeld.

3.     Wenn du einzelne Fragen hast, kannst du dich an das Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden: Tel. 030 201 791 30  oder auch an deine Elterngeldstelle in deinem Bezirk

4.     Du kannst dich auch jederzeit kostenlos (auch noch nach der Geburt deines Babys) bei einer der zahlreichen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen beraten lassen. Adressen in deiner Nähe findest du hier