Wie lange erhalte ich Elterngeld?
Ein Elternteil kann allerdings höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Um die vollen 14 Monate ausschöpfen zu können, muss auch dein Partner/deine Partnerin für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen (die sog. „Partnermonate“).
Beachte: Mutterschaftsgeld: Das Mutterschaftsgeld, das Mütter in der Mutterschutzfrist nach der Geburt erhalten (in der Regel zwei Monate nach der Geburt), wird mit dem Elterngeld verrechnet. Da das Mutterschaftsgeld fast immer den Nettobetrag des zuvor erzielten Einkommens erreicht, erhalten Mütter letztlich nur zehn Monate Elterngeld, obwohl sie zwölf beantragt haben. Das ist auch dann der Fall, wenn der Vater die ersten beiden Monate als Partnermonate beantragt. Denn Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wurde, werden immer der Mutter angerechnet.
Beachte: ElterngeldPlus: Mit Inkrafttreten des neuen ElterngeldPlus zum 01.07.2015 kannst du deine Bezugszeit verdoppeln – unabhängig davon, ob du parallel in Teilzeit arbeitest oder nicht. Somit ist eine Bezugszeit, die über den 14. Lebensmonat deines Kindes hinausgeht, möglich. Generell gilt: Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten (außer den Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen wurden). Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des „normalen“ Elterngeldes.
Ergänzend wird ein sogenannter „Partnerschaftsbonus“ eingeführt. Das bedeutet, dass jeder Elternteil für vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhält, wenn beide Eltern mindestens vier Monate lang 25 bis 30 Wochenstunden parallel arbeiten.
Weitere Infos findest du hier:
Welche Bedingungen gelten für Partnermonate?
14 (bis zu 16 Monate, wenn dein Baby eine Frühgeburt ist) statt 12 Monate Basiselterngeld können gezahlt werden, wenn für mindestens zwei Lebensmonate lang auch der andere Elternteil Elterngeld beantragt. Voraussetzung ist auch, wenn zumindest bei einem Elternteil für mindestens zwei Lebensmonate des Kindes das Einkommen gemindert wird – und zwar im Vergleich zum Einkommen vor der Geburt. Das bedeutet also, dass mindestens ein Elternteil in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes Einkommen erzielt haben muss. Haben beide Elternteile in diesem Zeitraum kein Einkommen erwirtschaftet, entfällt der Anspruch auf die Partnermonate.
Wie können Eltern ihren Elterngeldanspruch untereinander aufteilen?
Grundsätzlich können Eltern ihren Elterngeldanspruch untereinander aufteilen, wie sie es möchten. Dabei sind aber einige Regeln zu beachten, die recht komplex sind:
- Ein Elternteil darf max. 12 (bei Frühgeburten bis zu 14) Lebensmonate Basiselterngeld beziehen, Alleinerziehende können alle 14 (bei Frühgeburten bis zu 16) Lebensmonate Basiselterngeld beziehen.
- Es müssen von einem Elternteil mind. 2 Lebensmonate Basiselterngeld oder auch ElterngeldPlus beantragt werden, nur ein Monat Bezug geht nicht!
- Die leibliche Mutter muss in den ersten 2- 3 Lebensmonaten Basiselterngeld beantragen, wenn sie in dieser Zeit Mutterschaftsgeld erhält ( diese Lebensmonate gelten als von ihr „verbraucht“).
- Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten14 (bei Frühgeburten bis zum 16.) Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann auch noch später unter bestimmten Bedingungen bezogen werden.
Bei Geburten ab 01.04.24 gelten für den Bezug von Basiselterngeld noch weitere Regeln (gilt nicht für Eltern von Frühgeburten, Mehrlinge, behinderte Kinder!):
- Ein paralleler Bezug von Basiselterngeld innerhalb der ersten 12 Lebensmonate ist nur noch max. für ein Lebensmonat möglich!
- Ein paralleler Bezug von Basiselterngeld im 13. und 14. Lebensmonat ist nicht möglich
Was ist dann Elterngeld Plus?
ElterngeldPlus ist erst einmal nur eine andere Auszahlungsvariante im Vergleich zum Basiselterngeld. Du kannst dir dein Elterngeld als ElterngeldPlus auszahlen lassen und erhältst dann einfach die Hälfte deines Basiselterngeldes ausgezahlt - aber über den doppelten Zeitraum. Also erst einmal kein „Plus“! Sich seinen Elterngeldanspruch in Form von ElterngeldPlus auszahlen zu lassen, bringt aber in manchen Fällen Vorteile, z.B. in fast allen Fällen, in denen du während des Bezuges noch gleichzeitig Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast. Auch in anderen Konstellationen lohnt es sich manchmal auf Elterngeld Plus umzusteigen. Bitte informiere dich dazu näher und lasse dich beraten ( s. Vorbemerkung).
Beachte: ElterngeldPlus kannst du auch über den 14. Lebensmonat hinaus beziehen. Aber ab da musst darauf achten, dass du es durchgehend beziehst, bzw. dein/e Partner*in. Das bedeutet, dass ihr keinen Anspruch mehr hättet, wenn versehentlich ein oder mehrere Monate nach dem 14. (bzw. 16. Lebensmonat bei Frühgeburten) niemand von euch ElterngeldPlus beantragt und ihr dann aber wieder mit einem Bezug einsteigen wolltet (z.B. weil ihr dann erst mit den Bonusmonaten beginnen möchtet).
Und was sind dann die Bonusmonate?
Ihr erhaltet in den sogenannten Bonusmonaten, für vier zusätzliche Lebensmonate ElterngeldPlus , wenn ihr beide mindestens vier Monate lang 24 bis 32 Wochenstunden parallel arbeitet. Diese Bonusmonate müsst ihr in eurem Antrag mit angeben oder könnt sie auch noch nachträglich beantragen. Bitte beachtet dabei aber die Regeln zum ElterngeldPlusBezug nach dem 14. Lebensmonat!
Basistelterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich vielfältig kombinieren:
Beispiel: Du pausierst für die ersten sechs Lebensmonate deines Kindes , erhältst in dieser Zeit volles Basiselterngeld und kannst anschließend für zwölf Lebensmonate ElterngeldPlus beziehen. Dein Partner/deine Partnerin kann zwei Lebensmonateonate Basiselterngeldlterngeld oder vier Monate ElterngeldPlus beanspruchen. Arbeitet ihr beide im Anschluss an deinen Bezug für mindestens vier Lebensmonatonate in Teilzeit à 24-32 Wochenstunden, könnt ihr beide jeweils für diese vier Monate ElterngeldPlus beziehen.
Beachte: Auch beim ElterngeldPlus wird dir unter bestimmten Bedingungen der Auszahlungsbetrag gekürzt, sobald du wieder Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast. In den Bonusmonaten ist das eigentlich immer der Fall, weil du ja wieder mehr als nur die Hälfte deiner alten Arbeitszeit arbeitest oder sogar gleich viel. Nutze den Elterngeldrechner um dir das auszurechnen!
Wie lange erhalten Alleinerziehende Elterngeld?
Alleinerziehende, die Elterngeld beziehen, können auch alleine für die vollen 14 Monate Basiselterngeld (oder auch in der anderen Variante ElterngeldPlus) erhalten, da sie Mütter- und Vätermonate abdecken. Bedingungen sind, dass sich in dieser Zeit dein Erwerbseinkommen mindert und du ohne eine weiteren Erwachsenen in einem Haushalt mit deinem Kind lebst ( also die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 erfüllst).
Haben Alleinerziehende Anspruch auf Bonusmonate?
Ja, Alleinerziehende erhalten auch alleine für die vollen 14 Monate Elterngeld, wenn das Kind ausschließlich im Haushalt des Alleinerziehenden lebt. Bei einer gemeinsamen Wohnung der Eltern ist diese Bedingung also nicht erfüllt.
Beachte: Alleinerziehenden wird es mit Inkrafttreten der ElterngeldPlus-Reform zum 01.07.2015 möglich sein, zusammen mit den Partnermonaten maximal 28 ElterngeldPlus-Monate zu nutzen.
Wie wirken sich Mutterschutzleistungen auf den Bezugszeitraum aus?
Das Mutterschaftsgeld und der entsprechende Arbeitgeberzuschuss erfüllen den gleichen Zweck wie das Elterngeld. Genauso wie das Gehalt von Beamtinnen im Mutterschutz. Diese Leistungen werden vollständig darauf angerechnet. Monate, in denen du Mutterschaftsleistungen beanspruchst, gelten als Bezugsmonate von Basiselterngeld, so dass dein Basiselterngeld im ersten Lebensmonat meist 0 Euro beträgt und auch im zweiten Lebensmonat noch stark gekürzt. In manchen Fällen erhältst du sogar bis in den dritten Lebensmonat hinein Mutterschaftsleistungen. Dann wird dieser Monat auch als ein Basiselterngeldbezugsmonat gewertet. Daran kannst du nichts ändern und es ist auch nicht ungerecht.
Kann man den Auszahlungszeitraum im Nachhinein ändern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. In deinem Bescheid der Elterngeldstelle wirst du darauf hingewiesen. Auf jeden Fall kannst du immer für zukünftige Bezugsmonate noch etwas ändern. Also sie evtl. verschieben oder deinem/ r Partnerin „geben“. Rückwirkend kannst du sogar ElterngeldPlus Monate noch in Basiselterngeldmonate umwandeln lassen.
In allen Fällen einer Änderung musst du natürlich auch wieder die Regeln zur Verteilung des Elterngelds beachten.
Darf ich die Bezugszeit unterbrechen?
Das Basiselterngeld und auch das ElterngeldPlus können entweder am Stück bezogen werden oder in Unterbrechungen bzw. in Abwechslung mit dem Partner/der Partnerin. Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes (bei Frühgeburten auch etwas später) lässt sich Elterngeld dann aber nur noch ohne Unterbrechungen beziehen und auch nur noch in Form von ElterngeldPlus.
Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?
Elterngeld und Elternzeit sind grundsätzlich zwei unterschiedliche staatliche Leistungen! Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten. Wer als Angestellte:r mehr als 32 Stunden in der Woche arbeitet, muss daher in der Regel Elternzeit beanspruchen, um seine Arbeitszeit zu reduzieren und Elterngeld nutzen zu können. Nur da hängen die beiden Regelwerke zusammen.
Was sollte ich beachten, wenn ich Elternzeit und Elterngeld parallel beanspruchen will?
Zeiträume aufeinander abstimmen: Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt, nicht nach Kalendermonaten! Daher kann es für dich finanziell von Vorteil sein, wenn du deine Elternzeit nicht für einenKalendermonate anmeldest, sondern für Lebensmonate. Einkommen, das du während des Elterngeldbezugs erwirbst, mindert nämlich das Elterngeld.
Deine Elternzeit und die Monate, in denen du Elterngeld erhältst, sollten sich also möglichst taggenau decken!
WICHTIG ZU WISSEN
Du hast weitere Fragen, möchtest mehr Details wissen oder hast etwas nicht ganz verstanden? Dann findest du hier verschiedene Möglichkeiten, dich kostenlos näher zu informieren oder auch beraten zu lassen
1. Im Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums findest du viele Infos rund um die staatlichen Familienleistungen, den Elterngeldrechner und sonstiges Wissenswertes rund um Geburt und Familie
Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums
2. Du kannst dir die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ hier herunterladen.Das Heft informiert umfassend und ausführlich zu den Themen Elternzeit und Elterngeld.
3. Wenn du einzelne Fragen hast, kannst du dich an das Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden: Tel. 030 201 791 30 oder auch an deine Elterngeldstelle in deinem Bezirk
4. Du kannst dich außerdem jederzeit kostenlos (auch noch nach der Geburt deines Babys) bei einer der zahlreichen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen beraten lassen. <a rel="noopener"
Ratgeber-Übersicht
Elternzeit
Elternzeit: Anspruchsvoraussetzungen
Elternzeit: Antrag
Elternzeit: Dauer und Aufteilung
Elternzeit: Zuschüsse und Sozialversicherung
Elternzeit: Kombination mit Job und Ausbildung
Elterngeld
Elterngeld: Anspruchsvoraussetzungen
Elterngeld: Antrag
Elterngeld: Betrag
Elterngeld: Zusammensetzung
Elterngeld: Steuerabzüge und Sozialabgaben
Elterngeld: Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen, Versicherung