MENU

Elterngeld: Wie sich Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen, Versicherung & Co auswirken

Wie wird Elterngeld mit Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen, Versicherung und Sonstigem kombiniert? Hier erfährst du es!

In diesem Artikel:

Wie wirken sich Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I auf das Elterngeld aus?

Wenn du z.B. kurz vor oder nach der Geburt deines Kindes arbeitslos wirst oder ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Möglichkeit 1: Du beantragst das Elterngeld zusätzlich zu ALG I. In diesem Fall wird das ALG I auf das Elterngeld angerechnet und du erhältst nur den anrechnungsfreien Elterngeld-Mindestsatz von 300 Euro, der allen Antragstellern zusteht. Auch andere Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Rente werden auf das Elterngeld angerechnet. Ist die jeweilige Ersatzzahlung geringer als das Elterngeld, zahlt dir die zuständige Behörde die Differenz aus.

Möglichkeit 2: Du lässt dir zunächst nur das Elterngeld auszahlen – und zwar in der „normalen“ Höhe von 67 Prozent deines Einkommens vor der Geburt. Anschließend kannst du deinen Restanspruch auf ALG I geltend machen.

Weitere Infos findest du hier:

Artikel: Wissenswertes zum Elterngeld

Wie wirken sich Sozialleistungen wie das Bürgergeld auf das Elterngeld aus?

Bei der Elterngeld-Berechnung werden nur Erwerbseinkünfte berücksichtigt. Auf das Elterngeld werden daher Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, BAföG, Wohngeld, etc. nicht wertsteigernd angerechnet, da sie nicht als Einkommen zählen.

Umgekehrt wird das Elterngeld auf Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet bzw bis maximal bis zum  Mindestsatz von 300,-  Basiselterngeld bzw. 150,- ElterngeldPlus, wenn du vor der Geburt des Kindes (auch ) Erwerbseinkommen hattest. Dadurch kann sich die Höhe dieser Leistungen also  verringern .

Wenn du BAföG beziehst, erhältst du  den Elterngeld-Mindestbetrag.

Bin ich während des Elterngeldbezugs krankenversichert?

Während du Elterngeld beziehst, bist du als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei weiterversichert.

Auch wenn du Elternzeit nimmst und zu einem gewissen Zeitpunkt die Elternzeit endet, weil beispielsweise ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, bleibst du weiterversichert, solange du Elterngeld beziehst.

Wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bistals Alleinstehende/r  bzw. wenn du nicht verheiratet bist mit einer/ m ebenso gesetzlich Versicherten, wirst du wohl weiterhin Beiträge zahlen müssen während des Elterngeldbezugs bzw. während deiner Elternzeit. Solltest du freiwillig krankenversichert sein und dein/e Ehepartner/in privat versichert, richten sich deine Beiträge nach dem Verdienst deines/ r Ehepartner*in.  Bitte setze dich rechtzeitig mit deiner Krankenkasse in Verbindung, ob es für dich vielleicht Ausnahmen gibt.

Privatversicherte müssen ihre Beiträge selbst bezahlen.

Elternzeit und Elterngeld – erhalte, was dir zusteht!

Seit 2007 wird Eltern durch die Elternzeit ermöglicht, in der Anfangsphase der Kindererziehung beruflich zu pausieren und den Lohnausfall in dieser Zeit zu einem gewissen Teil über das Elterngeld abzufangen. Ebenfalls im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ (BEEG) verankert: ein Recht auf Teilzeitarbeit. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, werden ab Juli 2015 durch die „ElterngeldPlus“-Reform neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Berufspause bzw. ihres Elterngeldbezuges geboten.

Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bin ich während des Elterngeldbezugs arbeitslosenversichert?

Ja. Erhältst du Elterngeld oder bist in Elternzeit, bist du weiter in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert. Die Beiträge werden vom Bund übernommen. Die Arbeitslosenversicherung wertet den Elterngeldbezug wie eine Beitragszeit.

Bin ich während des Elterngeldbezugs rentenversichert?

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für Kinder jeweils drei Erziehungsjahre zuerkannt . Die Erziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat – in der Regel der Mutter. Soll die Zeit  oder ein Teil dem Konto des Vaters bzw. der zweiten Mutter zugeschrieben werden, muss dies gesondert beim zuständigen Rentenversicherungsträger angemeldet werden. Die Beiträge für die Rentenversicherung werden nach der Geburt pauschal durch den Bund gezahlt. Die Mutter erhält nach der Geburt einen Brief von der gesetzlichen Rentenversicherung. Darin ist alles genau erklärt. Du musst also erstmal nichts machen.

Wie kann ich bei anderen Behörden nachweisen, dass ich Elterngeld beziehe?

Dein Elterngeld-Anspruch wird dir durch einen sogenannten „Bewilligungsbescheid“ von der zuständigen Elterngeldstelle bescheinigt. Mit diesem Bescheid kannst du jederzeit die Dauer und die Höhe deines Elterngeldbezugs gegenüber anderen Behörden nachweisen.

WICHTIG ZU WISSEN

Wenn du nach dem Lesen unserer Artikel noch weitere Fragen hast, mehr Details wissen willst oder etwas nicht ganz verstanden hast, hast du verschiedene Möglichkeiten, dich  kostenlos näher zu informieren oder auch beraten zu lassen

1.     Im Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums findest du viele Infos rund um die staatlichen Familienleistungen, den Elterngeldrechner und sonstiges Wissenswertes rund um Geburt und Familie

Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums

2.     Du kannst dir die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“  hier herunterladen.Das Heft informiert umfassend und ausführlich zu den Themen Elternzeit und Elterngeld.

3.     Wenn du einzelne Fragen hast, kannst du dich an das Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden: Tel. 030 201 791 30  oder auch an deine Elterngeldstelle in deinem Bezirk

4.     Du kannst dich außerdem jederzeit kostenlos (auch noch nach der Geburt deines Babys) bei einer der zahlreichen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen beraten lassen. Adressen in deiner Nähe findest du hier