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Elterngeld-Abgaben: Was vom Elterngeld abgezogen wird

Was bleibt am Ende vom Elterngeld übrig? Lies hier, welche Abgaben auf das Elterngeld fällig werden!

In diesem Artikel:

Muss das Elterngeld versteuert werden?

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei; es wird lediglich dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet (es unterliegt also der sog. „Progression“). Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz, der aber nur auf das sonstige Einkommen angerechnet wird. Je höher Einkommen und Elterngeld des Paares sind, desto stärker steigt auch der Steuersatz zusätzlich an.

Beispiel: Du und dein Partner/deine Partnerin habt ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro, und ihr erhaltet Elterngeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. Ausgangsbetrag für die Berechnung des Steuersatzes sind also 40.000 Euro. Daraus ergibt sich nach der Splittingtabelle ein Steuersatz von 14 Prozent (statt der nur zehn Prozent, die für 30.000 Euro Einkommen gelten würden). Diese 14 Prozent Steuern müssen von den 30.000 Euro Einkommen entrichtet werden.

Weitere Infos zur Progression beim Elterngeld findest du hier:

Artikel: Wissenswertes zum Elterngeld

Artikel: Elterngeld – Neuerungen ab 2013

Wie wirkt sich ein Wechsel der Lohnsteuerklasse auf das Elterngeld aus?

Für Ehepaare lohnt es sich unter Umständen, die Steuerklasse zu wechseln. Beide Partner können entweder mit Steuerklasse IV oder einer Kombination aus Steuerklasse III und V eingestuft werden. In der Steuerklasse III wird weniger Lohnsteuer abgezogen; dementsprechend fallen Nettolohn und damit das Elterngeld höher aus. Der Wechsel der Steuerklasse muss allerdings spätestens sieben Monate vor der Geburt deines Kindes erfolgen! Die Elterngeldstellen berücksichtigen die neue Steuerklasse nämlich nur, wenn sie in den 12 Monaten vor der Geburt länger gültig war als die alte. Idealerweise erfolgt der Wechsel der Steuerklasse spätestens bis zum 13. Monat vor der Geburt des Kindes.

Weitere Infos zu einem Wechsel der Lohnsteuerklasse findest du hier:

Artikel: Elterngeld – Wechsel der Lohnsteuerklasse lohnt sich

Artikel: Elternzeit und Elterngeld

Wird das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben?

Ja. Das Elterngeld wird zwar nicht versteuert, muss aber dennoch in der Steuererklärung angegeben werden. Es wird bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Das heißt, dass das Elterngeld zu deinem Einkommen hinzugerechnet wird, wenn das Finanzamt deinen persönlichen Steuersatz ermittelt. Dieser errechnete Steuersatz wird anschließend für die restlichen Einkommensarten verwendet.

Elternzeit und Elterngeld – erhalte, was dir zusteht!

Seit 2007 wird Eltern durch die Elternzeit ermöglicht, in der Anfangsphase der Kindererziehung beruflich zu pausieren und den Lohnausfall in dieser Zeit zu einem gewissen Teil über das Elterngeld abzufangen. Ebenfalls im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ (BEEG) verankert: ein Recht auf Teilzeitarbeit. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, werden ab Juli 2015 durch die „ElterngeldPlus“-Reform neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Berufspause bzw. ihres Elterngeldbezuges geboten.

Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wie gebe ich das Elterngeld in der Steuererklärung an?

Es gibt zwei Möglichkeiten, um Elterngeld in der Steuererklärung anzugeben:

Anlage N: Wenn du Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehst, musst du das Elterngeld in der „Anlage N“ eintragen. Dazu steht dir eine eigene Unterrubrik – „Andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen“ – zur Verfügung.

Mantelbogen: Falls du selbstständig bist oder keine weiteren Einkünfte hast, brauchst du keine „Anlage N“ angeben. In diesem Fall musst du das Elterngeld im Mantelbogen eintragen. Die entsprechende Unterrubrik nennt sich „Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“.

Beachte: Die entsprechende Bescheinigung von der Elterngeldstelle muss der Steuererklärung beiliegen.

Ist das Elterngeld sozialversicherungspflichtig?

Das Elterngeld selbst ist in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei.

Bei der Elterngeld-Berechnung wird allerdings zur Ermittlung deines Nettoeinkommens eine Pauschale von 21 Prozent deines Bruttolohns für Sozialabgaben veranschlagt.

Kann das Elterngeld gepfändet werden?

Bis zur Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro kann Elterngeld nicht gepfändet werden. Über dieser Schwelle ist die Elterngeldsumme bei einer Kontopfändung nicht geschützt.

Wie erfährt das Finanzamt von meinen Elterngeldbezügen?

Die Daten über das in einem Kalenderjahr gezahlte Elterngeld werden direkt von der Elterngeldstelle an das Finanzamt übermittelt. Als Elterngeldempfänger erhältst du darüber keinen Bescheid.