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Familienförderung: Von Elterngeld bis Kinderzuschlag

Die Zahl der Geburten in Deutschland soll wieder ansteigen. Das ist das erklärte Ziel des Bundesfamilienministeriums. Neuerungen wie das Elterngeld oder der Kinderzuschlag sollen Familien unterstützen.

In diesem Artikel:

Familienförderung vom Staat

Thorsten ist ein Trendsetter. Er gehörte zu den Vätern, die wegen ihrer neugeborenen Kinder zu Hause blieben. Vor der Geburt von Jasmin hat er bei seinem Arbeitgeber, einem kleinen Medienunternehmen, Elternzeit beantragt. Er gehört damit zu den inzwischen 25 Prozent von Vätern, die sich trauen, ihren Job für eine Zeit ruhen zu lassen, um sich um die neue Familie zu kümmern. "Ich fand die Zeit total wichtig und sehr, sehr spannend", beschreibt er seine Lage. Jasmin wurde im September 2011 geboren, ihre Schwester Jule im April 2010. Gerade für Jule sei es wichtig gewesen, dass sie Jasmin mit Mama und Papa zusammen kennen lernen konnte. "Jule hatte anfangs Schwierigkeiten, sich an die neue Situation zu gewšhnen. Sie hat schlecht geschlafen und hat sehr viel Nähe gebraucht. Da war es gut, dass meine Frau und ich gemeinsam zuhause geblieben sind".

Bis zu 67% des Einkommens erhalten Familien in der Elternzeit.

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Elterngeld für Mama und Papa

Dass Thorsten vor allem finanziell recht entspannt eine berufliche Pause einlegen konnte, liegt auch an dem vom Bundesfamilienministerium 2007 eingerichteten Elterngeld. Bis zu 67 % des wegfallenden Einkommens oder maximal 1.800 Euro können entsprechend der Gehaltssituation aufgefangen werden. Familien ohne Einkommen erhalten rund 300 Euro Elterngeld, ähnlich dem Erziehungsgeld, das bis Ende 2006 eine finanzielle Unterstützung der Eltern gewährleistete. Elterngeld gibt es allerdings nur 12 Monate. Wenn sich beide Elternteile entschließen, eine berufliche Auszeit für die neue Familie einzulegen, verlängert sich die Zahlung auf 14 Monate.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Seit dem 1. Juli 2019 werden als Kindergeld ausgezahlt:

  • 1. Kind: 204 Euro
  • 2. Kind: 204 Euro
  • 3.  Kind: 210 Euro
  • ab dem 4. Kind: 235 Euro.

Zusätzlich wird aufgrund der Corona-Pandemie ein Kinderbonus ausgeschüttet: Die Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro.

Eltern mit niedrigem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag seit 2012 betrug 140 Euro monatlich. Nach einer Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro beläuft sich der monatliche Zuschuss ab 1. Januar 2017 auf 170 Euro im Monat. Achtung: Bei mehreren Kindern im Haushalt wird ein Gesamtkinderzuschlag errechnet. Zusätzlich muss das Kind, für das der Kinderzuschlag gilt, unverheiratet, unter 25 Jahre alt sein und mit den Eltern in einem Haushalt leben. Und: Das monatliche Einkommen der Eltern darf die Mindesteinkommensgrenze nicht unterschreiten, das sind 900 Euro brutto für verheiratete Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende. Die ebenfalls zu beachtende Höchsteinkommensgrenze errechnet sich aus mehreren Faktoren wie anteiligen Wohnkosten der Eltern und dem kompletten Kinderzuschlag 2012.

Und trotzdem ist die finanzielle Lage für viele Familien im Alltag oft schwer. Wegen der Kinder gibt es kaum eine Chance, Geld zurück zu legen und erhöhte Strom- oder Gaspreise auszugleichen. Besonders allein erziehende Mütter und Väter spüren diesen Druck, viele müssen nach dem Auslaufen des Elterngeldes Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, beantragen, um über die Runden zu kommen.

Bild: MonkeyBusiness - Fotolia.com

Trotz Elterngeld - Alleinerziehende haben es schwer

Auch die allein erziehende Tina und ihr zweieinhalbjähriger Sohn Malte müssen rechnen. Tinas Arbeitsvertrag war während ihrer Elternzeit ausgelaufen, eine Verlängerung gab es nicht. Sie ist jetzt auf ALG II angewiesen. Nach Abzug aller Ausgaben für Miete, Warmwasser, Strom und einer Versicherungspauschale für Malte bleiben keine 100 Euro pro Woche zum Leben. "Da muss mancher Wunsch hinten anstehen", beschreibt Tina. "Die Fingerfarben für 3,99 Euro kann ich erst kaufen, wenn wieder Geld auf dem Konto ist". 

Finanzielle Leistungen

finanzielle Leistungen durch die Bundesregierung:
195 Milliarden Euro jährlich

Eltern verdienen nach Meinung der Bundesregierung eine besondere Form der Unterstützung. Aus diesem Grund werden Familien 160 unterschiedliche Leistungen angeboten. Darunter fallen das Elterngeld, das Mutterschafts- oder Kindergeld, Erziehungsgeld oder auch ein Unterhalts- vorschuss für Alleinerziehende.

Informationen unter: www.bmfsfj.de

Tina hat in den ersten zwölf Lebensmonaten von Malte zusätzlich zu Kindergeld und Harz IV auch Elterngeld erhalten. Damit sind wir einigermaßen hingekommen. Doch nach Ablauf der Elternzeit fielen die rund 300 Euro Elterngeld weg. Und dann wurde es eng.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums leben rund 40 Prozent der Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren von Hartz IV. Davon könnten Zehntausende im Prinzip raus aus der Förderung und auf eigenen Beinen stehen, weil sie Arbeitsangebote haben, konstatierte bereits ihre Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen. Nur wohin mit den Kindern? Betreuungsplätze sind noch knapp.

Die Folgen sind gravierend: Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, dass besonders allein erziehende Elternteile und ihre Kinder nahe der Armutsgrenze leben. 43 Prozent aller Alleinerziehenden sind so von Armut bedroht. Damit stellen sie neben Arbeitslosen die am stärksten armutsgefährdete soziale Gruppe in Deutschland, vermerkt das Statistische Bundesamt. Zum Vergleich: In allen Haushalten mit Kindern betrug die Armutsgefährdungsquote 14,6 Prozent.

Aber auch Familien, die nicht an der Armutsgrenze leben, beklagen, dass sie mit ihrem monatlichen Einkommen immer schlechter auskommen. Schuld sind die ständig steigenden Lebenshaltungskosten. Hinzu kommt, dass viele gar nicht wissen, was ihnen bei zu kleinem oder keinem Einkommen an staatlichen Hilfen zusteht, und die Information von Seiten der Behörden sind spärlich. Das weiß auch Tina.

Was steht mir eigentlich zu?

Von den für sie in Frage kommenden finanziellen Leistungen und Förderungen, zum Beispiel der Befreiung von GEZ-Gebühren oder der Praxisgebühr, hat Tina erst 18 Monate nach Maltes Geburt erfahren. Und nicht vom Sozialamt, das für mich zuständig ist, sondern von Freunden, die in ähnlichen Situationen sind. Die Betreuung durch die Ämter ist nicht gut, es fehlt an Transparenz.

Eine Erfahrung, die auch Thorsten gemacht hat. Der Antrag auf Elterngeld habe einer Odyssee durch die Bürokratie geglichen. Das Formular kommt aus Berlin. Allerdings ohne die Hinweise, was die örtlichen Ämter noch an zusätzlichen Informationen benötigen, erklärt er. So fehlten bei Antragsabgabe fünf Bescheinigungen, ohne die keine Zuweisung von Elterngeld erfolgt, darunter die Geburtsbescheinigung seiner älteren Tochter Jule. Die Bearbeitung ihres Antrags hat zwei Monate gedauert und bis dahin gab es kein Geld.

Behördern informieren oft schlecht über zustehende Leistungen

Das zuständige Jugendamt hatte Thorsten gegenüber sogar bestätigt, dass sich die Beschwerden über Art und Dauer der Bearbeitungen häufen. Man habe Personalaufstockung beantragt.

Nicht nur vor Kommunen und Regierung liegt noch viel Arbeit, auch Eltern sind gefordert, wenn es um die Beantragung finanzieller Hilfen durch den Staat und die Kommunen geht. Denn ohne Eigeninitiative läuft wenig. Das Fazit von Thorsten und Tina ist, wer sich nicht selbst kümmert, der bekommt kaum weiterreichende Unterstützung. Und gerade für Tina ist die unverzichtbar. Auch wenn es immer wieder Kritik gibt, einige Verbesserungen sind durchaus schon bei den Eltern angekommen. Thorsten möchte im Rückblick die zwei Monate mit seiner Familie nicht missen. Ich kann es nur jedem Mann und werdendem Vater raten, sich diese Auszeit zu nehmen, auch wenn 2 Monate ziemlich wenig Zeit sind. Es war ein schönes Geschenk für unsere Familie. Zufrieden schaut er auf Jasmin, die in seinem Arm ruhig schläft.