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Nach der Elternzeit: Keine Angst vorm Wiedereinstieg

Erst scheinen die Babymonate endlos, dann aber neigt sich die Elternzeit plötzlich schneller ihrem Ende entgegen als gedacht - und das mit gemischten Gefühlen. Da ist Vorfreude auf den Job, aber andererseits auch ein „Oje, wie wird das gehen?“

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Nach der Elternzeit: Keine Angst vorm Wiedereinstieg

„Bis Theo zur Welt kam, haben meine Kolleginnen noch mit mir mitgefiebert, aber als er da war, habe ich schnell gemerkt, dass das Interesse abebbt“, erzählt Lara. Ein Phänomen, das viele Mütter erleben. Während sie sich zu Hause mit Kind ganz neu sortieren müssen, läuft der Arbeitsalltag anderenorts ohne sie weiter. Meist steckt dahinter keine böse Absicht. Damit die gefühlte Distanz aber nicht zu groß wird, hilft es, selbst die Initiative zu ergreifen. Mal eine E-Mail schreiben oder bei den Kollegen anrufen, möglichst zu einer Zeit, von der man weiß, dass es da auch für die andere Seite passen könnte. Vielleicht ergibt sich auch die Möglichkeit, während der Elternzeit punktuell einen Babysitter zu engagieren, um an einer wichtigen Besprechung oder einer internen Fortbildung teilzunehmen und so zu zeigen: es gibt mich noch und ich meine das mit dem Wiedereinstieg ernst.

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Elternzeit und Teilzeitarbeit

Damit dieser gut klappt, sollten Mütter und Väter sich möglichst frühzeitig realistische Gedanken dazu machen, wann und zu welchen Konditionen sie wieder einsteigen möchten. Rechtlich müssen Mütter und Väter sich vor Antritt der Elternzeit für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie lange diese dauern soll. Wurde zunächst nur ein Jahr beantragt und soll dieses dann doch verlängert werden, so geht das nur mit Zustimmung des Arbeitsgebers. Eine andere Frage ist die der Teilzeitarbeit. Zwar erlaubt das Teilzeit- und Befristungsgesetz Müttern und Vätern ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn sie länger als ein halbes Jahr beschäftigt waren, ihr Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine dringenden betrieblichen Belange dagegen sprechen, eine zufriedenstellende Lösung lässt sich aber zumeist nur im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten erzielen.

Alle finden es süß, wenn kurz nach der Geburt Babyfotos die Runde machen. Steht allerdings die Rückkehr in den Job an, so sollte es auch um diesen gehen. Natürlich werden Kinder mal krank. Dafür stehen Eltern Kinderbetreuungstage zu. Um aber nicht das Bild entstehen zu lassen, permanenter Problemfall und Nutznießer von Sonderkonditionen zu sein, lohnt es, sich zu überlegen, wie und wo Mütter und Väter den Kollegen bei der Planung von Arbeits- und Urlaubszeiten entgegenkommen können. Meist sind die Ursachen für Mobbing nämlich schlicht Eifersucht und Frust.

Kampagne

Mehr Infos zur Kampagne zum Wiedereinstieg der Bundeagentur für Arbeit unter www.dasbringtmichweiter.de.

Wird dennoch gestichelt, sollte man versuchen, ruhig und sachlich zu bleiben und das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. Kann der auch nicht weiter helfen oder ist selbst beteiligt, ist der Betriebs- oder Personalrat der richtige Ansprechpartner. Außerhalb des eigenen Betriebes beraten bei Mobbing unter anderem das Amt für Arbeitsschutz, die Krankenkassen, Gesundheitsämter, Antidiskriminierungsstellen oder Rechtsanwälte. Wer nach der Elternzeit nicht an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann oder will, kann sich an die Agentur für Arbeit wenden. Die Fachberater vor Ort helfen zum Beispiel, herauszufinden, ob noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder können eine berufliche Weiterqualifizierung vermitteln. „Wir stellen fest, dass gerade bei dem derzeit spürbaren Fachpersonalmangel Berufsrückkehrerinnen eindeutig erwünscht sind“, macht Paul Ebsen, Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit, allen Müttern und Väter Mut.