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Das gelbe Untersuchungs-Heft: Wegweiser für die Vorsorge

Nach der Geburt überreicht dir der Arzt oder die Hebamme das gelbe Untersuchungsheft. Darin ist genau aufgelistet, wann welche Vorsorgeuntersuchung ansteht und was untersucht wird. Durch diese regelmäßigen Untersuchungen lassen sich Krankheiten oder Fehlentwicklungen früh erkennen und behandeln. Um rechtzeitig einen Termin vereinbaren zu können, hilft die Übersicht über die Zeiträume für die Untersuchungen auf dem Deckblatt.

In diesem Artikel:

U-Untersuchungen

Die 10 Vorsorgeuntersuchungen von Kopf bis Fuß: Was wird wann untersucht? Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen als Download.

U-Untersuchungen im Überblick (PDF)

Das gelbe Heft: Wegweiser für die Vorsorge

Jedes gesetzlich versicherte Kind hat bis zu seinem 6. Lebensjahr Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen:

U1 erfolgt unmittelbar nach der Geburt, U2 am dritten Lebenstag. U3 bis U6 sind im ersten Lebensjahr an der Reihe, U7 dann mit knapp 2 Jahren. Getestet wird die sprachliche Entwicklung, Feinmotorik, Körperbeherrschung und eventuelle Verhaltensauffälligkeiten.

Mit etwa drei Jahren steht die U7a an: Bei diesem "Kindergartencheck" beurteilt der Kinderarzt Wachstum, Haut, Motorik sowie Organe und Nervensystem. Etwa in Jahresabständen folgen U8 und U9, Letztere steht schon im Zeichen der Einschulung. Auch die J1 für Teenies zwischen 12 bis 14 Jahren gehört zum bundesweiten Angebot der Krankenkassen.

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Für diese U-Untersuchungen und die J1 übernehmen also die Krankenkassen oder das Sozialamt die Kosten. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte rät außerdem zu drei weiteren Gesundheitschecks: U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren, U11 von 9 bis 10 Jahren und die J2 für 16- bis 17-Jährige – diese Untersuchungen erstatten die meisten Krankenkassen. Hier gilt es vorher nachzufragen.

Meldepflicht gegen Vernachlässigung und Misshandlung

Zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung haben einige Bundesländer eine Meldepflicht eingeführt. Dann sind Kinderärzte dazu aufgerufen, versäumte Termine an eine festgelegte Stelle zu melden, in der Regel dem Landessozialamt. Doch egal, ob freiwillig oder verpflichtend: Eltern sollten das Angebot der ärztlichen Untersuchungen unbedingt wahrnehmen, um bei Fehlentwicklungen direkt handeln zu können.