MENU


Kindersicherheit - Sicherheitsstandards bei Schlitten

Zu echtem Winterspaß gehört auf jeden Fall auch Schlitten fahren. Ob groß, ob klein, Rodeln macht fast allen Spaß. Auch wenn der Winter mal etwas milder ausfällt, auf Deutschlands Höhenlagen kann man sich meist immer verlassen. So gehören Rodel und Co egal in welcher Form und aus welchem Material in den Geschäften nach wie vor zu den Dauerbrennern. Doch beim Kauf der Schlitten sollten Eltern genau auf die Qualität achten.

In diesem Artikel:

Schnee und Rodel richtig gut

„Am häufigsten werden immer noch die Davoser Holzschlitten gekauft“, weiß Christina Reiners von TÜV Rheinland, „Die Schlitten sind treu, mit bis zu 75 Kilogramm belastbar und an den Holzlatten der Sitzfläche können sich die Kinder gut festhalten“.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Schlittenkäufer auf das GS-Zeichen achten. Das wird vom TÜV nur verliehen wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden:

  • Die Holzschlitten dürfen keine Stellen aufweisen, an denen sich die Kinder die Finger quetschen können.
  • Das Holz darf nicht absplittern.
  • Die Latten müssen zum Festhalten weit genug auseinander stehen.
  • Metallflächen sollten die Kufen schützen, aber nicht scharfkantig sein.

Rückenlehnen, die für die Schlitten angeboten werden, sind nicht zum Anlehnen während der Fahrt gedacht, sondern nur während des Ziehens des Kindes zu nutzen.

Mittlerweile gibt es für einen leichteren Transport auch Schlitten, die man zusammenklappen kann. Hier sollten Eltern aber genau auf Einklemm- oder Quetschstellen achten.

Oder doch lieber ein Bob?

Konkurrenz bekommt der klassische Schlitten mittlerweile von den Bobs aus Kunststoff. Sie sind leichter und schnell auseinander zu nehmen und wieder zusammen zu setzen und sie benötigen weniger Platz. „Gute Lenkrodel sind spurtreu und lassen sich besser lenken als Holzschlitten“, erklärt Christina Reiners. Bei der Praxisprüfung testet der TÜV Stärke und Belastbarkeit von Material und Lenkung sowie die Kältefestigkeit. Auch hier garantiert das GS-Zeichen, dass die Sicherheitsstandards erfüllt sind. Abraten tut der TÜV Rheinland von den Rodelwannen, da sie den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. „Sie sind weder spurtreu noch steuerbar und daher für Kinder ungeeignet“, erklärt die Expertin.